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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02   

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https://dejure.org/2002,3088
OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3088)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.06.2002 - 9 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3088)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 9 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand eines Mietverhältnisses; Pflicht zur Entrichtung des Mietzinses; Verpflichtung zur Entlassung aus einem Vertrag; Aufhebungsvertrag; Vertragsübernahmevertrag

  • Judicialis

    ZPO § 344; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 4 O 2514/01
  • OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 603
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 08.09.1995 - 21 U 6375/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02
    Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581).

    Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93

    Mietzahlungspflicht bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02
    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009).

    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1992 - 24 U 46/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02
    Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).

    Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08

    Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer

    b) Keiner weiteren Erörterung bedarf im Streitfall die Frage, ob und unter welchen Umständen der Vermieter im Einzelfall gemäß § 242 BGB die Rechte aus dem Mietvertrag verliert, wenn der Mieter zwar keinen Untermieter, wohl aber einen solventen Mietnachfolger präsentiert, der bereit ist, mit dem Vermieter unmittelbar zu kontrahieren (vgl. dazu OLG Naumburg WuM 2002, 537 = OLGR Naumburg 2002, 529).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

    Das beim Mieter verbleibende und im Streitfall verwirklichte Risiko, keinen geeigneten Untermieter oder Mietnachfolger zu finden, ist nicht unangemessen und rechtfertigt weder die Anpassung der Vertragsbedingungen noch eine außerordentliche Kündigung (Senat OLGR Düsseldorf 1992.100; OLG Naumburg WuM 2002, 537 = OLGR Naumburg 2002, 529).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 24 U 109/10

    Umsatzrückgang: Wegfall der Geschäftsgrundlage?

    Das beim Mieter verbleibende und im Streitfall verwirklichte Risiko, keinen geeigneten Untermieter oder Mietnachfolger zu finden, ist nicht unangemessen und rechtfertigt weder die Anpassung der Vertragsbedingungen noch eine außerordentliche Kündigung (Senat OLGR Düsseldorf 1992, 100 und 2006, 103; OLG Naumburg WuM 2002, 537 = OLGR Naumburg 2002, 529).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.09.2002 - 9 U 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11573
OLG Hamburg, 03.09.2002 - 9 U 8/02 (https://dejure.org/2002,11573)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.2002 - 9 U 8/02 (https://dejure.org/2002,11573)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 2002 - 9 U 8/02 (https://dejure.org/2002,11573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631; HOAI § 15 Abs. 1 § 31
    Ingenieurhonorar für einen Projektsteuerungsauftrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Projektsteuerungsverträge: DVP/AHO-Honorarmodell als Benchmark für die Honorarermittlung! (IBR 2003, 487)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1670
  • NZBau 2003, 686
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2003 - VII ZR 350/02

    Projektsteuerungsverträge: DVP/AHO-Honorarmodell als Benchmark für die

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2002 - 9 U 8/02
    BGH, Beschluss vom 05.06.2003 - VII ZR 350/02 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  • LG Hamburg, 23.11.2001 - 325 O 443/98

    Projektsteuerer - DVP/AHO-Honorarmodell als Benchmark für die Honorarermittlung!

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2002 - 9 U 8/02
    (LG Hamburg - 325 O 443/98).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 23 U 140/08

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit

    Derartige Koordinierungs-, Steuerungs- und Kontrollleistungen sind typische erfolgsorientierte Leistungen (vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 14.3.2008, 10 U 64/07, IBR 2009; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.4.2006, 8 U 131/05, BauR 2007, 1107 [Leitsatz], IBR 2007, 317; OLG Dresden, Urt. v. 21.6.2001, 16 U 3229798; OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2002, 9 U 8/02, NJW-RR 2003, 1670).
  • LG Karlsruhe, 13.06.2017 - 15 O 33/16

    Auslegung eines Projektsteuerervertrags Rechtliche Einordnung anhand der

    d) Auf die Parallelberechnung nach AHO (dazu etwa OLG Hamburg, Urteil vom 03.09.2003 - 9 U 8/02, NZBau 2003, 686) und den darauf gestützten Hilfsantrag ist nicht zurückzugreifen.

    Honorarabzüge würden allenfalls dann in Betracht kommen, wenn trotz des eingetretenen Erfolgs wesentliche Leistungen nicht erbracht sind oder sich durch Weglassen einzelner Leistungen die Tätigkeit insgesamt als mangelhaft erweist (OLG Hamburg, Urteil vom 03.09.2003 - 9 U 8/02, NZBau 2003, 686).

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