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   KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99   

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https://dejure.org/1999,5292
KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99 (https://dejure.org/1999,5292)
KG, Entscheidung vom 30.11.1999 - 9 U 8222/99 (https://dejure.org/1999,5292)
KG, Entscheidung vom 30. November 1999 - 9 U 8222/99 (https://dejure.org/1999,5292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfertigung von Filmaufnahmen unter Verletzung des räumlich gegenständlichen Bereichs eines Geschäftsbetriebes; Allgemeines Persönlichkeitsrecht von Kapitalgesellschaften; Ausübung des Hausrechts als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Zulässigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch ungenehmigte Filmaufnahmen in Zügen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2210
  • afp 2000, 598
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rnrn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rnrn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis).

    Im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Walraff-Urteil haben die ordentlichen Gerichte auch wiederholt in Fällen, welche die ausnahmsweise Zulässigkeit der Verbreitung rechtswidrig durch die Medien selbst hergestellter Bildaufnahmen betrafen, eine "Erforderlichkeitsprüfung" durchgeführt (etwa LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 18 in Juris: "Aus dem Inhalt der Aufnahmen ergab sich nichts, was dem Zuschauer ohne die Ausstrahlung des Materials nicht authentisch (Hervorhebung durch den Senat) hätte nähergebracht werden können" ; KG NJW 2000, 2210 Rn. 14 in Juris: "Es ist zwar zu Gunsten der Antragsgegnerin zu unterstellen, dass die hier gewählte Darstellungsweise ... gewählt worden ist, ... um der dargestellten Thematik einen besonders nachhaltigen Eindruck zu verschaffen.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen

    Dies begründet die jederzeitige Gefahr einer weiteren Veröffentlichung (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30. November 1999, 9 U 8222/99 = NJW 2000, 2210 = juris Rz. 19; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rz. 8).
  • LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: TV-Berichterstattung über die

    Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt die Klägerin auch davor, dass in der räumlichen Sphäre, die ihrem Hausrecht unterliegt und nicht allgemein zugänglich ist, gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt und diese anschließend verbreitet werden (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2015, 450, Tz. 104; KG NJW 2000, 2210, Tz. 4).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sie - wie hier - in ihrem Geltungsbereich als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (vgl. KG, NJW 2000, 2210).

    Auch eine juristische Person muss es insbesondere nicht hinnehmen, dass in der ihrem Hausrecht unterliegenden Sphäre gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt werden (KG, NJW 2000, 2210f; OLG München, AfP 1992, 78, 80; Wanckel/ Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004, Rn. 9 ff).

  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus

    In diesen Grenzen steht juristischen Personen sowohl ein Recht am eigenen Bild als auch am eigenen Wort als Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts zu (BGH 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 - Rn. 23; OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 105, jeweils m.w.N.; KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 3).

    Grundsätzlich muss es im Rahmen dieser Sphäre niemand hinnehmen, dass gegen seinen Willen Aufnahmen gefertigt werden (OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 106; für Filmaufnahmen: KG 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 4, LAG Rheinland-Pfalz aaO, Rn. 68).

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).

    Die Verbreitung der beanstandeten Fernsehaufnahmen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, weil die Aufnahmen unter Verstoß gegen ihr Hausrecht gefertigt wurden und ihre Veröffentlichung nicht durch überwiegende Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW 2000, 2210 , LG Leipzig, Urteil vom 19.08.2008 - 8 O 1796/08-Rn. 15).

  • LG Stuttgart, 09.10.2014 - 11 O 15/14

    Daimler unterliegt im Rechtsstreit gegen SWR

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung schützt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht die juristische Person auch davor, dass in der räumlichen Sphäre, die ihrem Hausrecht unterliegt, gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt und diese anschließend verbreitet werden (OLG Hamm, Urt. v. 21.07.2004, 3 U 77/04, juris Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 30.11.1999, 9 U 8222/99, juris Rn. 4; Wanckel, Foto- und Bildrecht, 4. Auflage, Rn. 8; Czernik, GRUR 2012, 457).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sie - wie hier - in ihrem Geltungsbereich als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (vgl. KG, NJW 2000, 2210).

    Auch eine juristische Person muss es insbesondere nicht hinnehmen, dass in der ihrem Hausrecht unterliegenden Sphäre gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt werden (KG, NJW 2000, 2210f; OLG München, AfP 1992, 78, 80; Wanckel/ Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004, Rn. 9 ff).

  • KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12

    Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene

    Insoweit bedarf es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung von

    In diesen Grenzen steht juristischen Personen sowohl ein Recht am eigenen Bild als auch am eigenen Wort als Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts zu (BGH 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 - Rn. 23; OLG Stuttgart 8. Juli 2015 - 4 U 182/14 - Rn. 105, jeweils mwN.; KG 30. November 1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 3).

    Grundsätzlich muss es im Rahmen dieser Sphäre niemand hinnehmen, dass gegen seinen Willen Aufnahmen gefertigt werden (OLG Stuttgart 8. Juli 2015 - 4 U 182/14 - Rn. 106; für Filmaufnahmen: KG 30. November 1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 4).

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    In Konkretisierung dieser Grundsätze stellt sich nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen einer juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der betroffenen juristischen Person dar (KG Berlin, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 8222/99 -, NJW 2000, 2210 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2004 - 3 U 116/04 -, OLGR 2004, 345 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015 - 4 U 182/14 -, AfP 2015, 450 ff.).
  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

  • OLG Köln, 18.03.2019 - 15 U 25/19
  • LG Münster, 04.02.2004 - 16 O 14/04

    Veröffentlichung von rechtswidrig auf einem Betriebsgelände erstelltem

  • LG Leipzig, 19.06.2008 - 8 O 1796/08

    Heimliches Filmen durch TV-Sender in Kaufhäusern ist unzulässig

  • KG, 22.09.2011 - 10 U 131/10

    Zu heimlich aufgenommenen Bildnissen aus, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen,

  • KG, 22.09.2011 - 10 U 1317/10
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