Rechtsprechung
OLG Schleswig, 05.03.1974 - 9 U 88/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall; Beschädigung; Eigentümer; Neuwagenkauf; Verkäufer; In Zahlung geben; Fehlschlagen; Anrechnungsvereinbarung; Entgangener Gewinn; Inzahlungnahme; Gebrauchtwagen; Vereinbarter Preis ; Verstoß ; Rabattgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 455
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 18.04.1972 - 11 U 139/71
Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.1974 - 9 U 88/73
Wird bei einem Unfall ein Kfz beschädigt, das der Eigentümer im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Neuwagenkauf dem Verkäufer vereinbarungsgemäß in Zahlung geben wollte, so hat der Schädiger den aus dem Fehlschlagen der Anrechnungsvereinbarung entgangenen Gewinn auch dann zu ersetzen, wenn die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens zu dem vereinbarten Preis einen Verstoß gegen das RabG darstellte (abw. von OLG Stuttgart VersR 1973, 773).
- LG Freiburg, 18.08.1981 - 9 S 84/81 Man kann diesem Problem auch nicht, wie das SchlHOLG es tut (VersR 1975, 455 ), mit dem Hinweis begegnen, daß ein Verstoß gegen das Rabattgesetz das abgeschlossene Geschäft nicht unwirksam macht.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.02.1974 - 9 U 88/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1228
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 113/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit Auflieger mit einer Straßenbahn
Die gefundene Haftungsverteilung entspricht auch den in der Rechtsprechung in anderen, jedenfalls teilweise vergleichbaren Kollisionsfällen zwischen stehenden KFZ und entgegenkommenden Straßenbahnen ausgeurteilten Haftungsquoten zwischen 3/10 zu 7/10 bis zu ½ zu ½ (…vgl. die Übersicht bei: Grüneberg, a.a.O., Rn. 339, insbesondere die Entscheidungen LG Wuppertal, a.a.O.; LG Freiburg, Urteil vom 01.02.1973 - 3 S 164/72; OLG Hamm, Urteil vom 22.02.1974 - 9 U 88/73, veröffentlicht jeweils auch bei juris).