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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12   

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https://dejure.org/2012,18390
OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2012,18390)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2012,18390)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2012,18390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Dringlichkeit

    § 97 UrhG, § 294 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 12 Abs 2 UWG
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung im Internet: Dringlichkeit in Ansehung drohender Rechtsverstöße bis zur Hauptsacheentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Urheberrechtsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Anforderungen an der Darlegung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Urheberrechtsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 135
  • ZUM 2013, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08

    Befristung wegen Elternzeit-Vertretung - Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12
    Eine andere Betrachtungsweise liefe auf einen Grundsatz "dulde und liquidiere" hinaus, der dem deutschen Recht, insbesondere dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, eher fremd ist (vgl. beispielsweise BVerfG, "Nassauskiesungsbeschluss" vom 15.07.1981, I BvL 77/78, zitiert nach Juris, Rn. 94-96; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2010, L 8 AL 67/10 ZVW, zitiert nach Juris, Rn. 27; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010, 7 Sa 338/08, zitiert nach Juris, Rn. 52).
  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12
    Trotz auch verfolgter pekuniärer Interessen ist für die Frage der Zulässigkeit allein maßgeblich, dass Unterlassungsansprüche zum Schutz bestehender urheberrechtlicher Nutzungsansprüche geltend gemacht werden und dass diese dem Verfügungsverfahren zugänglich sind (OLG Köln, GRUR 2000, 417,418 f.).
  • LSG Bayern, 16.12.2010 - L 8 AL 67/10

    Europäischen Menschenrechtskonvention - Rechtsschutz bei überlanger

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12
    Eine andere Betrachtungsweise liefe auf einen Grundsatz "dulde und liquidiere" hinaus, der dem deutschen Recht, insbesondere dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, eher fremd ist (vgl. beispielsweise BVerfG, "Nassauskiesungsbeschluss" vom 15.07.1981, I BvL 77/78, zitiert nach Juris, Rn. 94-96; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2010, L 8 AL 67/10 ZVW, zitiert nach Juris, Rn. 27; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010, 7 Sa 338/08, zitiert nach Juris, Rn. 52).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 188/09

    Zulässigkeit heimlicher Ton- und Bildaufnahmen durch Presseorgane

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12
    e) Maßgeblich für das Bestehen eines Verfügungsgrundes ist allerdings auch, inwieweit der in Anspruch Genommene dadurch, dass ihm im einstweiligen Verfügungsverfahren Beweismittel nur nach Maßgabe des § 294 ZPO zur Verfügung stehen und dass er die Aussicht auf einen nur zweistufigen Instanzenzug hat, Nachteile bei der Rechtsverteidigung erleidet (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010, 20 U 188/09).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Hinsichtlich der Wertfestsetzung bei geltend gemachten rechtswidrigen Nutzungen von Lichtbildern im Internet werden in der Instanzrechtsprechung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, So wird der Streitwert des Unterlassungsanspruchs, insbesondere bei Produktfotos in Verkaufsangeboten zum Teil ausgehend von dem geltend gemachten Lizenzwert des Lichtbildes im Wege der Verdoppelung (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.10.2011 - 2 W 92/11, ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597; OLG Hamm, Beschl. v. 13.9.2012 - 22 W 58/12, ZUM-RD 2013, 71; OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.2.2013 - 3 W 81/13, WRP 2013, 667) bzw. der Verzehnfachung (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2013 - 6 W 31/13, ZUM-RD 2014, 347) angesetzt (vgl. auch OLG Naumburg, Beschl. v. 24.5.2012 - 9 U 9/12, GRUR-RR 2013, 135: Streitwert in Höhe von EUR 1.500,- für ein einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend die Nutzung mehrerer Fotos).
  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

    Im Rahmen einer für die §§ 935, 940 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. dazu etwa OLG Naumburg ZUM 2013, 149 Tz. 8 (juris); Zöller/Vollkommer § 940 ZPO Rn.4; Thomas/Putzo/Seiler § 940 ZPO Rn. 5; Musielak/Huber § 940 ZPO Rn. 4; s. a. Retzer GRUR 2009, 329, 331; zitiert nach: Fromm/Nordemann/Jan Bernd Nordemann, 12. Aufl. 2018, UrhG § 97 Rn. 199, 200; ebenso: Wandtke/Bullinger, UrhG vor § 97 Rn. 79, beck-online) sind die schutzwürdigen Interessen beider Seiten sind gegeneinander abzuwägen, fällt jedoch diese Abwägung im Zweifel zugunsten des wirksamen Urheberschutzes und damit des Rechteinhabers aus; zu Gunsten des Antragstellers spricht vor allem sein Interesse an einem wirksamen Rechtsschutz (so auch: Fromm/Nordemann/Jan Bernd Nordemann, 12. Aufl. 2018, UrhG § 97 Rn. 199, 200).

    Besteht die Gefahr von weiteren Rechtsverletzungen, wird man daher auch in Urheberstreitsachen, wenn nicht der Antragsteller seit der Erstkenntnis zu lange mit der Verfolgung seines Anspruchs zugewartet hat, im Regelfall von einer Eilbedürftigkeit ausgehen können (OLG München ZUM 2016, 1057 (1063); OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingeltöne; insoweit kritisch OLG Naumburg ZUM 2013, 149 (150 f.)).

    Dem ist im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes zuzustimmen (ebenso OLG Naumburg ZUM 2013, 149 (151)).

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   OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 9 U 9/12   

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https://dejure.org/2013,44744
OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2013,44744)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.2013 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2013,44744)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2013,44744)
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Rechtsprechung
   KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12   

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https://dejure.org/2012,21319
KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2012,21319)
KG, Entscheidung vom 14.08.2012 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2012,21319)
KG, Entscheidung vom 14. August 2012 - 9 U 9/12 (https://dejure.org/2012,21319)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungsgründe in drei Entschädigungsprozessen wegen der Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Tegel liegen vor

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatzforderungen wegen Haftbedingungen in der JVA Tegel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12
    Kammergericht, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 - Landgericht Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 86 O 327/10 -.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11
    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12
    Kammergericht, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 121/11 - Landgericht Berlin, Urteil vom 23. November 2011 - 86 O 324/10 -.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Kammergericht, 14. August 2012 - 9 U 9/12 - Landgericht Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 86 O 221/10 -.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11
    (aa) Soweit der Kläger rügt, dass die Fenster der Einzelhafträume mit einer Größe von 0, 70 m² zu klein und zu hoch gewesen seien, so dass kein ausreichendes Licht habe einfallen können, und dass es sich um Metallfenster mit Einfachverglasung gehandelt habe, die schwer zu öffnen gewesen seien sowie eine Durchlüftung des Haftraums unmöglich gemacht hätten, hat sich der Senat bei der Inaugenscheinnahme einer Vielzahl von Einzelhafträumen in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Tegel bei seinem Ortstermin vom 10. August 2012 in den Verfahren zu den Aktenzeichen 9 U 121/11, 9 U 122111, 9 U 9/12 sowie 9 U 59/12 nicht davon überzeugen können, dass Größe, räumliche Anordnung und Beschaffenheit der Fenster in diesen Hafträumen hinsichtlich Belichtung und Durchlüftung derart unzureichend waren, dass sie eine Verletzung der Menschenwürde der Gefangenen begründeten.
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