Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6232
OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00 (https://dejure.org/2000,6232)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2000 - 9 U 90/00 (https://dejure.org/2000,6232)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 9 U 90/00 (https://dejure.org/2000,6232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Tiefbauunternehmers hinsichtlich unterirdischer Versorgungsleitungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen; Sorgfaltspflichtverletzung; Einsichtnahme in Pläne; Unzutreffende Pläne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen; Sorgfaltspflichtverletzung; Einsichtnahme in Pläne; Unzutreffende Pläne

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81

    Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93

    Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen -

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 7/99

    Beschädigung eines Starkstromkabels

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97

    Haftung eines Bauunternehmers bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 8 U 181/05

    Haftung des Gartenbauunternehmers bei Beschädigung von Stromkabeln:

    Diese Gewissheit mussten sie sich entweder anhand von Leitungsplänen, durch Probegrabungen mit der Hand oder anders geartete Sondierungen verschaffen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.9.2001 - 5 U 1377/00 - BauR 2002, 1412 ff; OLG München, Urteil vom 30.1.2001 - 18 U 2172/00 - zit. nach JURIS-Datenbank; OLG Celle, Urteil vom 4.10.2000 - 9 U 90/00 - OLGR 2001, 108 f; OLG Schleswig, Urteil vom 25.3.1999 - 16 U 104/98 - zit. nach JURIS-Datenbank; OLG Hamm, Urteil vom 22.5.1996 - 3 U 167/95 - VersorgW 1997, 83 f; OLG Nürnberg, Urteil vom 30.4.1996 - 1 U 358/96 - NJW-RR 1997, 19 f).
  • LG Hamburg, 10.01.2014 - 326 O 161/12

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung von Stromkabeln

    Ihm verbleiben jedoch dennoch eigene Kontroll- und Sicherungspflichten zur Vermeidung einer Beschädigung der Versorgungsleitungen (vgl. BGH 09.11.82, VI ZR 129/81), so dass ein Vertrauen auf die Pläne ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit veranlasst sind (vgl. OLG Celle 04.10.2000, 9 U 90/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht