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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01   

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https://dejure.org/2001,3109
OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2001,3109)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2001,3109)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2001,3109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Mietnebenkosten; Betriebskostenvorauszahlung; Nebenkostenabrechnung; Abrechnungsfrist; Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 296 a; ; ZPO § ... 284; ; ZPO § 540; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 273; ; BGB § 670; ; BGB § 812; ; BGB § 683; ; BGB § 536 b; ; BGB § 684 S. 1; ; BGB § 539 n. F.; ; BGB § 684 S. 2; ; BGB § 683 S. 1; ; BGB § 550 S. 1; ; BGB § 566 S. 1; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 685 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 578 Abs. 2; ; BGB § 538 Abs. 2; ; BGB § 536 a Abs. 2; ; BGB § 547 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 539 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 Alt. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Alt. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlungenc

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
    (1) Ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch scheidet vorliegend bereits deshalb aus, weil sich der Beklagte in der Zusatzvereinbarung zu den Mietverträgen (Bl. 15 I) zur Vornahme der Aufwendungen vertraglich verpflichtet hat (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 142, 143; ZMR 1996, 122, 123; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rn. 409).

    (e) Da das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit von fünf Jahren beendet worden ist, besteht auch kein Bereicherungsanspruch, der darauf beruht, dass die Klägerin vorzeitig in den Genuss eines durch die Mieterleistungen geschaffenen höheren Ertragswertes des Mietobjekts gelangt ist (vgl. BGH, ZMR 1996, 122, 123), wozu es im Übrigen an jeglichem Vortrag fehlt.

  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 319/89

    Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages wegen sittenwidrig überhöhter

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
    Bei einem Kaufmann oder Freiberufler greift diese Vermutung nicht ein; vielmehr muss er die zur Bejahung der Sittenwidrigkeit erforderlichen, über das auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung hinausgehenden Umstände darlegen und beweisen (vgl. BGH, NJW 1991, 1810, 1811; NJW 1995, 1019, 1022; OLG Nürnberg, WM 1996, 497, 500).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.1996 - 1 U 581/95

    Wer trägt die Beweislast für Schäden bei der Vermietung von Baugeräten?

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
    aa) Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich der Beklagte in § 7 Ziff. 3 der Mietverträge wirksam (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1997, 248, 249) verpflichtet hat, die Mieträume in ordnungsgemäßem Zustand zu halten (Bl. 10, 17 I), und es allein seine Sache ist, ob er sich insoweit eines Hausmeisters bedient oder die erforderlichen Arbeiten selbst ausführt bzw. durch seine Angestellten ausführen lässt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 9 U 91/01   

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https://dejure.org/2002,10235
OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2002,10235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2002 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2002,10235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2002,10235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 BeurkG, § 19 Abs 1 S 1 BNotO, § 20 BNotO, § 21 BNotO, § 22 BNotO
    Amtshaftung des Anwaltsnotars: Notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars; Belehrungspflicht über Hintergründe und Rechtsfolgen einer nicht von ihm gefertigten Urkunde

  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen einer Amtspflichtverletzung ; Notaranderkonto; Mitverschulden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95

    Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 9 U 91/01
    Derartige Zweifel bestehen nicht, wenn nach den objektiven Umständen, insbesondere nach der Art der Tätigkeit, eine Aufgabe zu erfüllen ist, die in den Bereich notarieller Amtstätigkeit fällt (BGH NJW 1997, 661, 662).

    BNotO (BGH NJW 1997, 661, 664).

  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 9 U 91/01
    Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden die Amtspflichtverletzung zur Folge hatte, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Notars genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1990, 661, 663).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 220/95

    Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 9 U 91/01
    Dabei obliegt es dem Geschädigten auf der Grundlage von § 287 ZPO zu beweisen, dass der ihm entstandene Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Amtspflichtverletzung steht (BGH WM 1992, 1665,1667,1668; WM 1997, 325,326).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 91/01   

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https://dejure.org/2005,20011
OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2005,20011)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2005 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2005,20011)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2005 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2005,20011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 138/84

    Verbindlichkeit der Feststellungen von Sachverständigen für das Gericht -

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 91/01
    Ein Gutachten im Sachverständigenverfahren ist unverbindlich, wenn es einen Fehler enthält, der für jeden fachkundigen und unbefangenen Beurteiler bei gewissenhafter Prüfung klar und deutlich zutage liegt (vgl. BGH, VersR 1986, 482; OLG Koblenz, r+s 1997, 73; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 64, Rn. 42).
  • OLG Koblenz, 20.09.1996 - 10 U 964/95

    Zur Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens gem. § 15 AFB 87

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 91/01
    Ein Gutachten im Sachverständigenverfahren ist unverbindlich, wenn es einen Fehler enthält, der für jeden fachkundigen und unbefangenen Beurteiler bei gewissenhafter Prüfung klar und deutlich zutage liegt (vgl. BGH, VersR 1986, 482; OLG Koblenz, r+s 1997, 73; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 64, Rn. 42).
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