Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.01.2013 - 9 U 922/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
"kann helfen" - Die in einer Werbung behaupteten gesundheitsfördernden Wirkungen des beworbenen Produkts (hier: Fitness-Sandalen) müssen von dem Werbenden hinreichend wissenschaftlich belegt werden, damit die Werbung nicht zur Täuschung des Verbrauchers geeignet und ...
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
WALKMAXX Fitness-Sandalen
Wettbewerbsverstoß: Werbung für Walkmaxx-Sandalen mit der Behauptung der Cellulitevorbeugung und Muskulaturkräftigung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Werbung für Sandalen mit u.a. "Cellulite-Vorbeugung" ist als irreführend zu unterlassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht nachgewiesenen gesundheitsfördernden Eigenschaften von Sandalen
- kanzlei.biz
Gesundheitsfördernde Werbeaussagen ohne Nachweis wettbewerbswidrig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht nachgewiesenen gesundheitsfördernden Eigenschaften von Sandalen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
"Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur" nicht wissenschaftlich belegt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: Gesundheitsbezogene Angaben und der Konjunktiv
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
"Cellulite-Vorbeugung” und "Kräftigung der Muskulatur” nicht wissenschaftlich belegt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Händler haftet für falsche Gesundheitswerbung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irreführenden Werbung für Fitnesssandalen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Werbung für Fitnesssandalen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Werbung: Fitness-Sandalen zur Vorbeugung von Cellulite?
- lto.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung - Fitnesssandalen helfen nicht gegen Cellulite
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fitness-Sandalen bewirken keine Wunder - Warenhaus behauptet gesundheitsfördernde Effekte: Irreführende Werbung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Warenhäuser dürfen nicht mit irreführenden Aussagen für Fitnesssandalen werben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftung eines Warenhauses für irreführende Gesundheitswerbung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur" nicht wissenschaftlich belegt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für Sandalen mangels Nachweises gesundheitsfördernder Eigenschaften
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fitness-Werbung "Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur" wettbewerbswidrig
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Verbietet Warenhaus irreführende Aussagen für Fitnesssandalen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
"Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur" nicht wissenschaftlich belegt
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung mit "Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung mit gesundheitsfördernder Wirkung
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Irreführung durch gesundheitsbezogene Werbeaussagen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur": Warenhaus darf nicht mit irreführenden Aussagen für Fitnesssandalen werben - "Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur" nicht wissenschaftlich belegt
Verfahrensgang
- LG Mainz, 31.07.2012 - 10 HKO 86/11
- OLG Koblenz, 10.01.2013 - 9 U 922/12
Papierfundstellen
- MIR 2013, Dok. 008
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98
Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 9 U 922/12
Die Bewerbung einer Aussage verbietet sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung der gesundheitsfördernden Wirkung nicht dartun kann oder die Aussage wissenschaftlich umstritten ist und damit jeder Grundlage entbehrt (BGH, GRUR 2002, 273; 1991, 848). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 9 U 922/12
Wird in der Werbung - wie vorliegend - auf die Gesundheit Bezug genommen, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen (BGH, GRUR 2002, 182). - BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 9 U 922/12
Die Bewerbung einer Aussage verbietet sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung der gesundheitsfördernden Wirkung nicht dartun kann oder die Aussage wissenschaftlich umstritten ist und damit jeder Grundlage entbehrt (BGH, GRUR 2002, 273; 1991, 848). - OLG Hamburg, 16.04.1998 - 3 U 59/97
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 9 U 922/12
Dies genügt aber um eine Werbung als irreführend anzusehen (OLG Hamburg, GRUR 1999, 83).