Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.12.2005

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   OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05   

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OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2006,13613)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2006 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2006,13613)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2006 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2006,13613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines Leitungswasserschadens; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Regulierungsbeauftragten bei Begutachtung eines Wasserschadens; Schuldrechtliche Anerkennung der Ersatzverpflichtung ; Abgrenzung eines ...

  • Judicialis

    VGB § 1 Abs. 1 b; ; VGB § 2; ; VGB § 4; ; VGB § 4 Abs. 1; ; VGB § 4 Abs. 3; ; VGB § 4 Abs. 3 d; ; VGB § 4 Abs. 3 e; ; VGB § 7; ; VHB 84 § 1; ; VHB 84 § 2; ; VHB 84 § 3 Ziff. 4; ; V... HB 84 § 3 Nr. 4; ; VHB 84 § 4 Abs. 1; ; VHB 84 § 7 Abs. 1; ; VHB 84 § 9 Abs. 4 a; ; VHB 84 § 9 Abs. 4 b; ; VHB 84 § 9 Nr. 4 b; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; ZPO § 304 Abs. 1; ; ZPO § 525; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 543; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 781

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Berlin, 22.02.1996 - 7 O 390/95
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    "Ausgetreten" ist Wasser, sobald es an hierfür nicht bestimmte Stellen außerhalb der Rohre oder der sonstigen Einrichtungen gelangt (Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 VHB 84, Rz. 1 f.; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27.Aufl., § 4 VGB 62, Rz. 2 ff; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., E I 7 ff., 21; Senat, RuS 1996, 452).

    Zutreffend geht das Landgericht insoweit davon aus, dass dieser Ausschlussgrund bereits dann gegeben ist, wenn Niederschlagswasser durch technische Fehler und Mängel aller Art bestimmungswidrig in Leitungen eindringt und aus diesen schadensstiftend austritt (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., F IV, Rz. 34, OLG Düsseldorf, VersR 1989, 800; Senat, RuS 1996, 452).

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Das vertragliche bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem sog. konstitutiven Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (BGHZ 66, 250; WM 1962, 742; 1974, 836; 1976, 689; Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 781 Rz 2 ff; Hüffer in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 781 Rz. 3 ff.).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Zugleich wird beim bestätigenden Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwändungen oder Einreden befreit (BGH NJW 1963, 2316; RuS 1984, 67).
  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 86/73

    Versagung der Berufung auf frühere Umstände bei vertragsmäßig deklaratorischem

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Das vertragliche bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem sog. konstitutiven Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (BGHZ 66, 250; WM 1962, 742; 1974, 836; 1976, 689; Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 781 Rz 2 ff; Hüffer in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 781 Rz. 3 ff.).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Ein hier allein in Betracht kommender Vermögensschaden ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn der jetzige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögens ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde, sog. Differenzhypothese (BGHZ 27, 183; 99, 196; NJW 1994, 2357).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1989 - 4 U 126/88
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Zutreffend geht das Landgericht insoweit davon aus, dass dieser Ausschlussgrund bereits dann gegeben ist, wenn Niederschlagswasser durch technische Fehler und Mängel aller Art bestimmungswidrig in Leitungen eindringt und aus diesen schadensstiftend austritt (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., F IV, Rz. 34, OLG Düsseldorf, VersR 1989, 800; Senat, RuS 1996, 452).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.1996 - 5 U 406/96

    Risikoausschluß bei einem Rückstau von Niederschlagswasser

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Dabei ist für das Eingreifen des Ausschlusses auch unerheblich, ob ausschließlich Niederschlagswasser austritt, oder ob sich dieses zuvor mit Leitungswasser vermischt hat, soweit die Schäden nur durch das Niederschlagswasser (mit-) verursacht worden sind (OLG Saarbrücken, VersR 1997, 1000).
  • BGH, 16.04.1962 - VII ZR 47/61
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
    Das vertragliche bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem sog. konstitutiven Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (BGHZ 66, 250; WM 1962, 742; 1974, 836; 1976, 689; Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 781 Rz 2 ff; Hüffer in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 781 Rz. 3 ff.).
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 250/93

    Bevollmächtigung durch schlüssiges Verhalten

  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2018 - 5 U 22/18

    Leitungswasserversicherung: Austritt von Reinigungswasser durch undichte Stellen

    Ob mit Blick auf die dargestellte Situation auch § 3 Abs. 4 a BFINH zum Tragen kommt, wonach Schäden durch Reinigungswasser ungeachtet etwaiger sonst mitwirkender Ursachen nicht versichert sind, bedarf keiner Entscheidung (zum Eingreifen eines Risikoausschlusses bei bloßer Mitverursachung KG, r+s 2017, 25; OLG Köln, r+s 2006, 376; Günther, r+s 2018, 63; Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 3 Leitungswasser, Rdn. 12).
  • KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07

    Gebäudeversicherung: Aus Anlagen der Warmwasserheizung bestimmungswidrig

    Fehlen aber derartige Anhaltspunkte, spricht dies für das Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens (vgl. Neuhaus/Kloth, Die aktuelle Rechtsprechung zu Sachversicherungen, MDR 2007, 571 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28. März 2006 - 9 U 94/05).
  • LG Münster, 15.05.2018 - 115 O 257/16

    Ansprüche gegenüber Gebäudeversicherung wegen Überschwemmungsschaden

    Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherer den Versicherungsfall anerkannt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, NJOZ 2006, 4437ff.).

    Die Deckungszusage einer Versicherung wird nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (OLG Braunschweig , Hinweisbeschluss vom 04.03.2013 - 3 U 89/12, NJOZ 2014, 441; OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2011- 1 U 358/10, NJW-RR 2011, 761; OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, NJOZ 2006, 4437) nach teilweise vertretener Auffassung -noch weitergehend- mit denen er rechnen musste (vgl. zum Streitstand: BGH, IV ZR 88/13, NJW 2014, 3030).

  • OLG München, 18.10.2021 - 10 U 3808/21

    Umfang der Verweisung des Deliktsstatuts - Ermittlung ausländischen Rechts

    Die Beklagte muss insofern die von ihr beauftragte Schadensregulierungsbeauftragte im Außenverhältnis als unbeschränkt bevollmächtigt gelten lassen (vgl. OLG Köln, NJOZ 2006, 4437, 4440 beck-online m.w.N.).
  • OLG München, 18.10.2022 - 10 U 3808/21

    Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit

    Die Beklagte muss insofern die von ihr beauftragte Schadensregulierungsbeauftragte im Außenverhältnis als unbeschränkt bevollmächtigt gelten lassen (vgl. OLG Köln, NJOZ 2006, 4437, 4440 beck-online m.w.N).
  • OLG Hamm, 09.10.2019 - 20 U 80/18

    Schadensersatzanspruch wegen eines Wasserschadens gegen eine Versicherung

    Denn nach dem klaren Wortlaut von § 3 Nr. 4 lit. a) dd) VGB 2011 genügt für das Eingreifen des Leistungsausschusses eine Mitursächlichkeit des Grundwassers (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, r+s 2006, 376).
  • AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17

    Keine Verpflichtung zum Ausgleich bei Mehrfachversicherung im Falle einer

    Dabei können Erklärungen der von Kaskoversicherungen eingesetzten Regulierungsbeauftragten die Versicherung bindende Anerkenntnisse darstellen, denn soweit die Regulierungsbeauftragten eine Beschränkung ihrer Regulierungsvollmacht nicht offenlegen, liegt nach der Verkehrsauffassung eine unbeschränkte Regulierungsbefugnis im Namen der Versicherung vor (OLG Köln, NJOZ 2006, 4437).
  • KG, 27.09.2016 - 6 U 21/15

    Hausratversicherung: Risikoausschluss für Rückstauschäden

    Er entwickelt darüber hinaus nach dem Wortlaut der Klausel - Wasser muss aus den Rohren der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten sein - das Verständnis, dass der Ausschlussgrund bereits dann gegeben ist, wenn Niederschlagswasser durch technischen Fehler und Mängel aller Art bestimmungswidrig in Leitungen eindringt und aus diesen schadensstiftend austritt (vgl. OLG Köln RuS 2006, 376 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 35).
  • LG Aachen, 14.03.2014 - 9 O 48/12

    Leistungsfreiheit eines Gebäudeversicherers wegen einer grob fahrlässigen

    Denn ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis verfolgt das Ziel, den Anspruch insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und (insoweit) endgültig festzulegen (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006, 9 U 94/05 - zitiert nach juris).
  • KG, 02.06.2015 - 6 U 151/14

    Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Nachweis des Ausschlussgrundes "Rückstau

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.12.2005 - 9 U 94/05   

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OLG Karlsruhe, 08.12.2005 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2005,58989)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2005 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2005,58989)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2005,58989)
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