Weitere Entscheidung unten: KG, 14.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 95/04   

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https://dejure.org/2004,6647
OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 95/04 (https://dejure.org/2004,6647)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2004 - 9 U 95/04 (https://dejure.org/2004,6647)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2004 - 9 U 95/04 (https://dejure.org/2004,6647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich seines befriedeten Besitztums; Erstreckung der Verkehrssicherungspflichten auf den Innenbereich eines befriedeten Besitztums; Folgen der Ermöglichung des Zugangs durch einen zur Straße ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich seines befriedeten Besitztums; Erstreckung der Verkehrssicherungspflichten auf den Innenbereich eines befriedeten Besitztums; Folgen der Ermöglichung des Zugangs durch einen zur Straße ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verkehrssicherungspflicht für private Kellertreppe

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Zur Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer im Innen- und Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auch für Innenbereiche?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 95/04
    So kann etwa auch die Absperrung eines Kiesgrubengeländes erforderlich sein, wenn dieses auf Unbefugte eine besonders große Anziehungskraft ausübt (OLG Köln VersR 1992, 1241).
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Rechtsprechung
   KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31427
KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04 (https://dejure.org/2004,31427)
KG, Entscheidung vom 14.09.2004 - 9 U 95/04 (https://dejure.org/2004,31427)
KG, Entscheidung vom 14. September 2004 - 9 U 95/04 (https://dejure.org/2004,31427)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die Hinnahme wahrerÄußerungen; Öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters; Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 790/03

    Unterlassungsanspruch gegen einen Verleger auf Grund Veröffentlichung eines

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Landgerichts Berlin (27 O 790/03 und 27 O 792/03) vom 18. März 2004 geändert und die Klagen abgewiesen.

    Das Landgericht hat die Beklagte durch Urteile vom 18. März 2004 zur Unterlassung sowohl der Wort- als auch und Bildberichterstattung (27 O 790/03 und 27 O 792/03) verurteilt.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwer wiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).

    Wer durch seine Tat Mitmenschen oder Rechtsgüter anderer oder der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss es neben der Verurteilung dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf dem dafür üblichen Weg befriedigt wird (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1230 - Lebach I; BGH, NJW 2000, 1036, 1037; Wenzel, aaO, Kap. 10.198).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Es ist jedoch bereits fraglich, ob diese von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die (Un)-Zulässigkeit der Berichterstattung über schwere Straftaten einer bis dahin unbekannten Personen (vgl. BGHZ 143, 199 = BGH, NJW 2000, 1036) auf das vorliegende Sachgeschehen übertragen werden können.

    Wer durch seine Tat Mitmenschen oder Rechtsgüter anderer oder der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss es neben der Verurteilung dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf dem dafür üblichen Weg befriedigt wird (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1230 - Lebach I; BGH, NJW 2000, 1036, 1037; Wenzel, aaO, Kap. 10.198).

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196; BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415).

    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwer wiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Der Senat weicht in seinem rechtlichen Ansatz von der Entscheidung des 10. Zivilsenats des Kammergerichts im Verfahren 10 U 412/03 vom 1. März 2004 (Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ) sowie den in den Hinweisbeschlüssen zu den Verfahren 10 U 410/03 und 10 U 411/03 vom 5. Februar 2004 (Anlage Ast 6) geäußerten Rechtsansicht ab (vgl. BGH, Beschl. v. 16. September 2003, -XI ZR 238/02 -).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196; BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Unabhängig von der Frage, ob das zwischen der Ehefrau des Klägers und der Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil überhaupt eine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechstreit entfalten könnte (vgl. allgemein dazu BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 120), ist festzustellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend Gerichtshof genannt) ein völlig anderes Sachgeschehen zu beurteilen hatte.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Voraussetzung einer Haftung der Presse ist aber auch dann, dass eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit deren Zurücktreten ergibt (BVerfG AfP 2003, 43, 45).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196; BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
    Unabhängig von der Frage, ob das zwischen der Ehefrau des Klägers und der Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil überhaupt eine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechstreit entfalten könnte (vgl. allgemein dazu BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 120), ist festzustellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend Gerichtshof genannt) ein völlig anderes Sachgeschehen zu beurteilen hatte.
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93

    Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II

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