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   VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99.A   

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VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99.A (https://dejure.org/2002,4079)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.04.2002 - 9 UE 1508/99.A (https://dejure.org/2002,4079)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A (https://dejure.org/2002,4079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG
    Eritrea:Staatsangehörigkeit;keine Gruppenverfolgung der Zeugen Jehovas;Einreiseverweigerung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Äthiopien, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Zeugen Jehovas, Diskriminierung, Wehrdienstverweigerung, Politmalus, Religiös motivierte Verfolgung, Religionsfreiheit, Religiöses Existenzminimum, Gruppenverfolgung, Krankheit, Hypertonie, Osteoporose, Situation bei Rückkehr, ...

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 1; ; AsylVfG § 26 a; ; AsylVfG § 27 Abs. 1; ; AsylVfG § 28; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476; bestätigt durch Urteile vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, 289, vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 -, NVwZ 1997, 685, vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 -, NVwZ 1997, 1112, vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, DVBl. 1998, 282 und vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 -, DVBl. 1998, 284) geht auch der erkennende Senat davon aus, dass Art. 3 EMRK ebenso wie das Asylrecht nicht vor den allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen und anderen bewaffneten Konflikten schützt, sondern dass eine Verantwortlichkeit des Vertragsstaates grundsätzlich nur für die Folgen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht.

    Der im Asylrecht für die Fälle politischer Verfolgung geltende so genannte herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist bei der Anwendung des § 53 Abs. 4 AuslG nämlich auch dann nicht anwendbar, wenn der Schutzsuchende schon einmal Opfer einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289).

    Des Weiteren gilt, dass der Umstand, dass sich eine Vielzahl von Personen in derselben Situation befindet, die Anwendung von § 53 Abs. 4 AuslG nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 -, a.a.O.).

    § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfasst allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich auch dann nicht, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476; Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, 289).

    Allerdings ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform dahin auszulegen und anzuwenden, dass von der Abschiebung eines unter diese Bestimmung fallenden Ausländers nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 9 C 77.95 -, InfAuslR 1996, 289, Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 -, DVBl. 2001, 1531).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476; bestätigt durch Urteile vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, 289, vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 -, NVwZ 1997, 685, vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 -, NVwZ 1997, 1112, vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, DVBl. 1998, 282 und vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 -, DVBl. 1998, 284) geht auch der erkennende Senat davon aus, dass Art. 3 EMRK ebenso wie das Asylrecht nicht vor den allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen und anderen bewaffneten Konflikten schützt, sondern dass eine Verantwortlichkeit des Vertragsstaates grundsätzlich nur für die Folgen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht.

    Diese Begrenzung des Schutzbereichs des Art. 3 EMRK ergibt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 1995 (- BVerwG 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476) ausführlich dargelegt hat, aus der Entstehungsgeschichte sowie aus Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention.

    § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfasst allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich auch dann nicht, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476; Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, 289).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, BVerfGE 54, 341).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann eine Rückkehr in seine Heimat nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, a. a. O.).

    Asylrelevante politische Verfolgung kann sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen eine durch gemeinsame Merkmale verbundene Gruppe von Menschen richten mit der Folge, dass dann jedes Gruppenmitglied als von dem Gruppenschicksal mitbetroffen anzusehen ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, a.a.O., BVerwG, Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Für die Feststellung dieses Anspruchs gilt der gleiche Prognosemaßstab wie für Art. 16 a Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 173).

    Für die Feststellung dieses Anspruchs gilt der gleiche Prognosemaßstab wie für Art. 16 a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 173 Seite 17), hier also der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit.

  • VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91

    Äthiopien - Eritrea: Asylrelevanz einer Einreiseverweigerung wegen fehlender

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 - noch davon ausgegangen ist, eritreische Volkszugehörige, die vor der Unabhängigkeit Eritreas ihr früheres Heimatland Äthiopien verlassen haben, seien sowohl Staatangehörige Eritreas wie auch Äthiopiens, kann hieran angesichts der neueren Entwicklung nach Ausbruch des Grenzkriegs zwischen Äthiopien und Eritrea nicht mehr festgehalten werden.

    Im Übrigen ist die Klägerin selbst nicht individuell in dieser Weise betroffen worden, da sie bisher keinen entsprechenden Antrag bei den eritreischen Behörden gestellt hat (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 -).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Dabei sind der totalitäre Charakter einer Organisation oder einer Staatsform, die Radikalität ihrer Ziele, der Rang, den sie dem Einzelnen und seinen Belangen einräumen, sowie das Maß an geforderter und durchgesetzter Unterwerfung wichtige Gradmesser für Verfolgungstendenzen in Regelungen, denen eine gezielte Diskriminierung nicht ohne weiteres anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 -, BVerwGE 62, 123).

    Es kann nicht festgestellt werden, dass die Ausgestaltung des Nationalen Dienstes als solche in Eritrea ausnahmsweise politischen Charakter hätte, indem ihr neben der allgemeinen Zweckbestimmung auch eine asylrelevante Verfolgungstendenz anhaftet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Dies ist nicht der Fall, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen erlittener Verfolgung und der mit dem Asylbegehren geltend gemachten Gefahr erneuter Verfolgung dergestalt besteht, dass bei Rückkehr mit einem Wiederaufleben der ursprünglichen Verfolgung zu rechnen ist oder das erhöhte Risiko einer gleichartigen Verfolgung besteht (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C.9.96 -, DVBl. 1997, 908).

    Derartige Risikofaktoren können ungeachtet eines zwischenzeitlich erfolgten Machtwechsels und des Untergangs des zum Zeitpunkt der Flucht bestehenden Staates bzw. des mit einer Neugründung verbundenen Abfalls eines Teils dieses Staatswesens weiter bestehen, sofern zwischen den früheren verfolgungsauslösenden Umständen und der jetzt befürchteten Verfolgung eine übergreifende Verbindung zu erkennen ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Regelvermutung eigener Verfolgung grundsätzlich allen Gruppenangehörigen ohne Rücksicht darauf zugute, ob sich die Verfolgungsmaßnahmen in ihrer Person konkret verwirklicht haben, wenn jedes im Verfolgungsgebiet im Verfolgungszeitraum lebende Gruppenmitglied nicht nur möglicherweise, latent oder potentiell, sondern wegen der Gruppenzugehörigkeit aktuell gefährdet ist, weil den Gruppenangehörigen insgesamt politische Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 -, BVerwGE 79, 79).

    Hierfür ist die Gefahr einer so großen Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, dass es sich dabei nicht mehr um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine Vielzahl einzelner Übergriffe handelt, sondern dass die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht, weil auch keine verfolgungsfreien oder deutlich weniger gefährdeten Zonen oder Bereiche vorhanden sind (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Eine Verfolgung ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Abschnitt A Nr. 2 Genfer Konvention - GK - als politisch im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 -, BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 -, BVerwGE 69, 320).

    Werden nicht Leib, Leben oder die physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99
    Benachteiligungen im Berufs- und Arbeitsleben sind nur dann asylerheblich, wenn sie sich nach Intensität und Schwere als Eingriff in die Menschenwürde darstellen, wenn also die wirtschaftliche Existenz der Zeugen Jehovas bedroht und damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (BVerwG, Beschluss vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 -, Buchholz 402.24 § 28 Nr. 45).
  • VGH Hessen, 29.07.1996 - 13 UE 2378/96

    Abschiebungshindernis nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 gegenüber einer Abschiebung nach

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3402/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

  • BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • OVG Hamburg, 26.10.2000 - 3 Bf 239/99

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Voraussetzungen für die

  • VGH Bayern, 24.03.2000 - 9 B 96.35177
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung -

  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

    Mit Blick auf die sich für die Beklagte ausgehend von den verwandtschaftlichen Beziehungen des Klägers mütterlicherseits möglicherweise gleichwohl stellende Frage nach einer Abänderung oder Ergänzung der in der Abschiebungsandrohung vom 22. Juni 1993 enthaltenen Zielstaatbestimmung und um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich in Fallkonstellationen wie der vorliegenden aus der Formulierung des Leitsatzes der Grundsatzentscheidungen des Senats vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A - ergeben könnten, sieht sich das Gericht allerdings noch zu dem weiteren Hinweis veranlasst, dass der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehöriger ist.

    Diejenigen Personen, die danach durch Geburt oder Abstammung Eritreer sind, erhalten auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung vom Ministerium des Innern (Art. 2 Abs. 4 StaatsangehörigkeitsVO; vgl. zur lediglich deklaratorischen Bedeutung dieser Bescheinigung für den Staatsangehörigkeitserwerb und der zugehörigen Verbalnote der eritreischen Regierung vom 30. September 1993: Hess. VGH, Urteil vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A -).

    Mit der Einschätzung, wonach der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehörigkeit ist, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Urteilen vom 26. April 2002 (- 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1701/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtssprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

    Mit Blick auf die sich für die Beklagte ausgehend von den verwandtschaftlichen Beziehungen des Klägers mütterlicherseits möglicherweise gleichwohl stellende Frage nach einer Abänderung oder Ergänzung der in der Abschiebungsandrohung vom 22. Juni 1993 enthaltenen Zielstaatbestimmung und um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich in Fallkonstellationen wie der vorliegenden aus der Formulierung des Leitsatzes der Grundsatzentscheidungen des Senats vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A - ergeben könnten, sieht sich das Gericht allerdings noch zu dem weiteren Hinweis veranlasst, dass der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehöriger ist.

    Diejenigen Personen, die danach durch Geburt oder Abstammung Eritreer sind, erhalten auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung vom Ministerium des Innern (Art. 2 Abs. 4 StaatsangehörigkeitsVO; vgl. zur lediglich deklaratorischen Bedeutung dieser Bescheinigung für den Staatsangehörigkeitserwerb und der zugehörigen Verbalnote der eritreischen Regierung vom 30. September 1993: Hess. VGH, Urteil vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A -).

    Mit der Einschätzung, wonach der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehörigkeit ist, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Urteilen vom 26. April 2002 (- 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03

    Staatenlose Kurden aus Syrien

    Die Frage, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, richtet sich allein nach dem jeweiligen nationalen Recht des betreffenden Staates (vgl. u. a. Hess.VGH, Urt. v. 26.4.2002 - 9 UE 1508/99.A - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 3 L 315/03

    Syrien, Kurden, Staatenlose, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit,

    Die Frage, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, richtet sich allein nach dem jeweiligen nationalen Recht des betreffenden Staates (vgl. u. a. Hess.VGH, Urt. v. 26.4.2002 - 9 UE 1508/99.A - juris).
  • VG Darmstadt, 04.01.2007 - 4 E 2469/03

    Bestehen eines Abschiebungsverbotes hinsichtlich Eritrea; Bestehen eines

    Liegen die genannten Voraussetzungen vor, gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach §§ 60 Abs. 7 Satz 2, 60a AufenthG Abschiebungsschutz zu gewähren (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 26. April 2002, Az.: 9 UE 1508/99).
  • VG Darmstadt, 21.10.2003 - 4 E 1393/00

    Abschiebungshindernis in Bezug auf Angola - akute Gefahr für Leib und Leben eines

    Liegen die genannten Voraussetzungen vor, gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG Abschiebungsschutz zu gewähren (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99 -).
  • VG Stuttgart, 06.11.2002 - 17 K 10893/01

    Kein Schutz vor Abschiebung nach Äthiopien für eritreische Staatsbürgerin

    Der fehlende Nachweis kann lediglich zu einem Abschiebungshindernis führen, dessen Beseitigung unter Umständen zumutbar ist (vgl. hierzu HessVGH, Urte. v. 26.04.2002, Az: 9 UE 915/98.A und 9 UE 1508/99.A).
  • VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10

    Zur Frage der Staatsangehörigkeit von Kurden aus Syrien und zur Anwendung des

    Die Frage, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, richtet sich allein nach dem jeweiligen nationalen Recht des betreffenden Staates (vgl. u. a. Hess.VGH, Urt. v. 26.4.2002 - 9 UE 1508/99.A - Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2002 - 4 E 4225/99

    Äthiopien, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht,

    Das Gericht folgt insoweit auch der neueren Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Urteilen vom 26.04.2002 - 9 UE 1508/99.A - und vom 26.04.2002 - 9 UE 915/98.A - ).
  • VG Oldenburg, 28.06.2017 - 1 B 4606/17

    Eritrea, Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, offensichtlich unbegründet,

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin sind der Besitz einer eritreischen ID-Karte oder die Teilnahme am eritreischen Unabhängigkeitsreferendum keine zwingenden Voraussetzungen für den Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit (vgl. VG Münster a.a.O. Rn 56 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. April 2002, 9 UE 1508/99. A, - juris Rn 37 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Januar 2003, A 9 S 397/00, - juris).
  • VG Kassel, 31.01.2006 - 1 E 711/04

    Eritrea, Wehrdienst, Nationaler Dienst, Desertion, Folter, Situation bei

  • VG Kassel, 12.01.2001 - 4 E 1140/99
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