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   VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98.A   

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VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98.A (https://dejure.org/2003,7253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.02.2003 - 9 UE 1731/98.A (https://dejure.org/2003,7253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 9 UE 1731/98.A (https://dejure.org/2003,7253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 6 AuslG
    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen; Staatsangehörigkeit: Eritrea - Äthiopien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsschutz und Abschiebungshindernisse bei politischer Verfolgung; Oppositionelle Organisation in Äthiopien (AAPO); Verweigerung aussagekräftiger und fundierter Berichte des Auswärtigen Amtes; Ziellandbestimmung und ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6
    Äthiopien, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Prüfungsumfang, Versorgungslage, Medizinische Versorgung, Existenzminimum, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Minderjährige, Jugendliche

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99

    Eritrea:Staatsangehörigkeit;keine Gruppenverfolgung der Zeugen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

    Mit Blick auf die sich für die Beklagte ausgehend von den verwandtschaftlichen Beziehungen des Klägers mütterlicherseits möglicherweise gleichwohl stellende Frage nach einer Abänderung oder Ergänzung der in der Abschiebungsandrohung vom 22. Juni 1993 enthaltenen Zielstaatbestimmung und um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich in Fallkonstellationen wie der vorliegenden aus der Formulierung des Leitsatzes der Grundsatzentscheidungen des Senats vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A - ergeben könnten, sieht sich das Gericht allerdings noch zu dem weiteren Hinweis veranlasst, dass der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehöriger ist.

    Diejenigen Personen, die danach durch Geburt oder Abstammung Eritreer sind, erhalten auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung vom Ministerium des Innern (Art. 2 Abs. 4 StaatsangehörigkeitsVO; vgl. zur lediglich deklaratorischen Bedeutung dieser Bescheinigung für den Staatsangehörigkeitserwerb und der zugehörigen Verbalnote der eritreischen Regierung vom 30. September 1993: Hess. VGH, Urteil vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A -).

    Mit der Einschätzung, wonach der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehörigkeit ist, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Urteilen vom 26. April 2002 (- 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98

    Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

    Mit Blick auf die sich für die Beklagte ausgehend von den verwandtschaftlichen Beziehungen des Klägers mütterlicherseits möglicherweise gleichwohl stellende Frage nach einer Abänderung oder Ergänzung der in der Abschiebungsandrohung vom 22. Juni 1993 enthaltenen Zielstaatbestimmung und um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich in Fallkonstellationen wie der vorliegenden aus der Formulierung des Leitsatzes der Grundsatzentscheidungen des Senats vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A - ergeben könnten, sieht sich das Gericht allerdings noch zu dem weiteren Hinweis veranlasst, dass der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehöriger ist.

    Mit der Einschätzung, wonach der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehörigkeit ist, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Urteilen vom 26. April 2002 (- 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfasst allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich auch dann nicht, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, S. 476; Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, S.289).

    Allerdings ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform dahin auszulegen und anzuwenden, dass von der Abschiebung eines unter diese Bestimmung fallenden Ausländers nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 9 C 77.95 -, InfAuslR 1996, S. 289, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2/01 -, DVBl. 2001, S. 1531).

  • VGH Hessen, 11.12.2000 - 9 UE 2200/98

    Äthiopien: Abschiebungsschutz für alleinstehende junge Frau

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Der Senat hat in früheren Entscheidungen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2000 - 9 UE 2200/98.A -) festgestellt, dass aufgrund der damaligen katastrophalen Versorgungslage junge alleinstehende Äthiopier, die als Jugendliche aus ihrem Heimatland geflohen sind, über kein eigenes Vermögen und über keinen familiären Rückhalt in Äthiopien mehr verfügen, bei einer Rückkehr in ihr Heimatland einer existenzbedrohenden Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt seien und daher den Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in verfassungskonformer Auslegung beanspruchen könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 2807/96

    Abschiebungsandrohung: Benennung des Zielstaates - Hinweis auf Alternativen -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis in der Abschiebungsandrohung begründet weder eine Verpflichtung des Bundesamtes noch eine solche des angerufenen Gerichts, für eine - gegebenenfalls große Zahl - von Staaten, die neben dem in der Verfügung ausdrücklich genannten Zielstaat möglicherweise auch als Aufnahmeland für den vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Betracht kommen könnten, gewissermaßen prophylaktisch festzustellen, ob in Bezug auf jeden dieser Staaten gegebenenfalls Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen könnten (vgl. OVG Hamburg, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, InfAuslR 1998, S. 18 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 -, ZAR 1998, S. 135).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis in der Abschiebungsandrohung begründet weder eine Verpflichtung des Bundesamtes noch eine solche des angerufenen Gerichts, für eine - gegebenenfalls große Zahl - von Staaten, die neben dem in der Verfügung ausdrücklich genannten Zielstaat möglicherweise auch als Aufnahmeland für den vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Betracht kommen könnten, gewissermaßen prophylaktisch festzustellen, ob in Bezug auf jeden dieser Staaten gegebenenfalls Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen könnten (vgl. OVG Hamburg, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, InfAuslR 1998, S. 18 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 -, ZAR 1998, S. 135).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Zu diesen extremen Gefahren für Leib und Leben gehören auch Gefahren, die infolge völliger Unterversorgung der Bevölkerung mit dem elementaren Bedarf des täglichen Lebens entstehen, denn auch ein solcher extremer Mangel kann die Existenz der davon Betroffenen in lebensbedrohlicher Weise gefährden (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 1996 - A 16 S 2211/95 -, VBlBW 1997, Teil 1 B6).
  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3402/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Diesem Antrag entsprach der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Beschluss vom 27. März 1998, weil das angefochtene Urteil im Hinblick auf die Verfolgungsgefährdung wegen Asylantragstellung in relevanter Weise nachträglich von der Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 1997 - 3 UE 3402/97.A - abweiche.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    Allerdings ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform dahin auszulegen und anzuwenden, dass von der Abschiebung eines unter diese Bestimmung fallenden Ausländers nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 9 C 77.95 -, InfAuslR 1996, S. 289, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2/01 -, DVBl. 2001, S. 1531).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98
    § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfasst allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG grundsätzlich auch dann nicht, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, S. 476; Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, S.289).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • OVG Brandenburg, 14.04.2005 - 4 A 783/01

    Äthiopien, Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe,

    Soweit in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in verfassungskonformer Auslegung wegen einer existenzbedrohenden Gefahr für Leib und Leben etwa für jene Fälle bejaht wurde, in denen junge alleinstehende Äthiopier als Jugendliche aus ihrem Heimatland geflohen waren, über kein eigenes Vermögen und über keinen familiären Rückhalt dort verfügten (so in den Urteilen des Hessischen VGH vom 11. März 2003 - 9 UE 1358/00.A - vom 19. Februar 2003 - 9 UE 1731/98.A -, Juris, Rdnr. 40 ; vom 12. November 2002 - 9 UE 1665/98.A -, S. 47 f. des Entscheidungsumdrucks; vom 28. Januar 2002 - 9 UE 3036/01.A - anders im Übrigen von vornherein für den Fall einer Rückkehr nach Addis Abeba Urteil des Bayerischen VGH vom 21. Juli 2003 - 9 ZB 03.30781 -), ist der Fall des Klägers damit aus den angeführten Gründen nicht vergleichbar.
  • VG Aachen, 26.08.2004 - 7 K 2050/02

    Eritrea, Äthiopien, Tigrina, Staatsangehörigkeit, Familienangehörige, Ehemann,

    Diese Einschätzung einer unmittelbaren, konkreten Existenzgefährdung für - insbesondere weibliche - Rückkehrer, die in Äthiopien über keinen familiären Rückhalt verfügen,wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt, vgl. HessVGH, Urteil vom 11. Dezember 2000 - 9 UE 2200/98.A -, InfAuslR 2001, 374-376 und Urteil vom 19. Februar 2003 - 9 UE 1731/98.A -, (jurisweb).
  • VG Gießen, 03.06.2003 - 9 E 1828/00

    Bosnien: keine Verfolgung gemischter Ehen

    Den Klägern ist mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes die Abschiebung nach Mazedonien angedroht, so dass lediglich bezüglich Mazedonien zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen sind (vgl.: Hess.VGH Urteil vom 19.02.2003 - 9 UE 1731/98.A -, OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 06.02.1998 - 11 A 10716/97 - EZAR 044 Nr. 13; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 18.04.1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • VG Wiesbaden, 09.09.2005 - 2 E 2207/02

    Äthiopien, Abschiebungshindernis, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage,

    Insbesondere Aufgrund der Situation der Klägerin, die sich als vom Staat unterstützte Spitzensportlerin auf dem Weg zu einer Teilnahme an afrikanischen Wettkämpfen mit anderen in der Bundesrepublik Deutschland abgesetzt hat, führt eine Rückkehr in ihr Heimatland bei einer Gesamtbetrachtung ihrer persönlichen Umstände unter Würdigung der allgemeinen Versorgungslage in Äthiopien zu einer gesteigerten Gefahr für Leib und Leben im oben genannten Sinne (vgl. auch HessVGH, Urteil.vom 23.04.2003, Az.: 9 UE 1906/02.A, Urteil vom 19.02.2003, Az.: 9 UE 1731/98.A, zu § 53 Abs. 6 AuslG).
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