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   VGH Hessen, 05.12.1991 - 9 UE 2532/89   

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https://dejure.org/1991,4294
VGH Hessen, 05.12.1991 - 9 UE 2532/89 (https://dejure.org/1991,4294)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.12.1991 - 9 UE 2532/89 (https://dejure.org/1991,4294)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 9 UE 2532/89 (https://dejure.org/1991,4294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 3 BAföG, § 25 Abs 3 S 1 BAföG, § 25 Abs 6 BAföG, § 44 SGB 10
    Anrechnung von Kinderfreibeträgen bei der Ausbildungsförderung - geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Elternteilen; Anrechnung des nicht genutzten Teils des Freibetrags beim anderen Elternteil; Nichtanrechnung der Pauschalbeträge auf den Bedarf des Auszubildenden; Freibeträge knüpfen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 113.81

    Geschiedene Elternteile - Auszubildender - Gemeinsame Kinder - Einkommensbezieher

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1991 - 9 UE 2532/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nach der hier maßgeblichen Rechtslage für alle Freibeträge des § 25 Abs. 3 Satz 1 BAföG entschieden (Urteil vom 23. Juni 1983 - 5 C 113.81 -, BVerwGE 67, 280 = Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 6).

    In seinem Urteil vom 23. Juni 1983 (a. a. O.) hatte das Bundesverwaltungsgericht damit insbesondere die damals bestehende Verwaltungspraxis zu § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG, bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern jedem Elternteil diesen Freibetrag einzuräumen, als nicht dem Gesetz entsprechend kritisiert.

    Diese Frage ist vom Bundesverwaltungsgericht, das von einer Halbierung des Freibetrags im Regelfall ausgegangen ist, offengelassen worden (Urteil vom 23. Juni 1983, a. a. O., S. 284).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1991 - 9 UE 2532/89
    Dem trägt § 25 Abs. 6 BAföG mit der Möglichkeit Rechnung, vom maßgeblichen Einkommen einen individuell zu errechnenden weiteren Freibetrag abzusetzen, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78.88 -, BVerwGE 87, 103, 110 f.).

    Werden ihm vorher Umstände bekannt, die eine derartige Reduzierung erwarten lassen, hat er Gründe, die nach seiner Auffassung die Zuerkennung eines Härtefreibetrags nach § 25 Abs. 6 BAföG rechtfertigen können, bei der Behörde unverzüglich geltend zu machen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78.88 -, a.a.O., S. 112).

  • VGH Bayern, 28.07.1988 - 12 B 85 A.61
    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1991 - 9 UE 2532/89
    Dies erscheint nicht gerechtfertigt (vgl. ähnlich: VGH München, Urteil vom 28. Juli 1988 - 12 B 85 A.61 -, FamRZ 1989, 795).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1991 - 9 UE 2532/89
    Durch diese neue Festsetzung ist der Freibetrag nunmehr auch im gerichtlichen Verfahren gegen den Änderungs- und Rückforderungsbescheid überprüfbar, während ansonsten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die abschließende Entscheidung nach § 24 Abs. 3 Satz 4 BAföG grundsätzlich nur Einwendungen gegen die Feststellung des Einkommens des Elternteils oder Ehegatten erhoben werden können, auf den sich der Aktualisierungsantrag bezogen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1987 - 5 B 152.86 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 10).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 16.05

    Ausbildungsförderung, Einkommensfreibetrag bei -; Anrechnungsfreiheit von

    Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht - entgegen anderer oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (BayVGH, Urteil vom 28. Juli 1998 - 12 B 85 A.61 - FamRZ 1989, 795; HessVGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - 9 UE 2532/89 - EzFamR BAföG § 25 Nr. 1) - angenommen, dass mit Blick auf den Vater der Klägerin sämtliche Voraussetzungen von § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG vorliegen.
  • OVG Sachsen, 11.08.2004 - 5 B 497/03

    Ausbildungsförderung, Ehegatten, Getrenntleben, Freibeträge

    Eine ungerechtfertigte Freistellung von zivilrechtlichen Unterhaltsansprüchen (so HessVGH, Urt. v. 5.12.1991, 9 UE 2532/89) kann deshalb vorliegend nicht festgestellt werden.
  • VG Oldenburg, 09.01.2003 - 5 A 596/02

    Halbteilung des Freibetrages bei geschiedenen Eltern im Rahmen der

    Das gilt auch dann, wenn sich ein halber Freibetrag wegen zu geringen Einkommens eines Elternteils nicht auswirken kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. Dezember 1991, 9 UE 2532/89, Ez FamR BAföG § 25 Nr. 1, zit. nach Juris).

    Die Klägerin hat nicht dargetan, ihr Vater leiste ihren Geschwistern wegen eines atypischen Unterhaltsbedarfs über den angemessenen Unterhalt hinausgehenden Unterhalt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. Dezember 1991, a.a.O).

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