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   VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94   

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https://dejure.org/1996,2923
VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94 (https://dejure.org/1996,2923)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.09.1996 - 9 UE 3009/94 (https://dejure.org/1996,2923)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. September 1996 - 9 UE 3009/94 (https://dejure.org/1996,2923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 SchwbG, § 7 Abs 1 SchwbG, § 35 GmbHG
    Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines schwerbehinderten GmbH-Geschäftsführers, der zugleich Mitgesellschafter ist, auf die Pflichtplatzzahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG § 9 Abs. 1
    Ausgleichsabgabe: Anrechenbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH auf Pflichtplatzzahl?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines schwerbehinderten GmbH-Geschäftsführers, der zugleich Mitgesellschafter ist, auf die Pflichtplatzzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH als alleiniger Geschäftsführer und zugleich Mitgesellschafter mit einer nicht unwesentlichen Einlage; Keine Anrechenbarkeit auf eine Pflichtplatz gemäß § 9 Abs. 1 SchwbG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 242
  • NZA 1997, 658
  • DB 1997, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94
    Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen auszuüben (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1).

    Das Berufungsgericht folgt der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, daß Arbeitgeber im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gesetzes nur (schwerbehinderte) Einzelunternehmer sind, nicht hingegen (schwerbehinderte) Personen, die als Organ einer juristischen Person Arbeitgeberfunktionen ausüben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1994, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1989 - 13 A 95/87

    Zur Anrechenbarkeit der von den schwerbehinderten Geschäftsführern und

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94
    Soweit die Klägerin sich in ihrem Schriftsatz vom 29. Juni 1993 für ihre gegenteilige Ansicht auf die Entscheidung des OVG Münster vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - (BB 1990, 1150 f.) berufen hat, ist auf folgendes hinzuweisen: In dem letzten Teil der Gründe dieser Entscheidung (BB 1990, 1151) ist ausdrücklich ausgeführt, daß die Geschäftsführer der GmbH der Arbeitgeber- und nicht der Arbeitnehmer-Seite zuzurechnen seien.
  • OLG München, 29.01.1990 - 26 U 3650/89
    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94
    Soweit die Klägerin sich in ihrem Schriftsatz vom 29. Juni 1993 für ihre gegenteilige Ansicht auf die Entscheidung des OVG Münster vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - (BB 1990, 1150 f.) berufen hat, ist auf folgendes hinzuweisen: In dem letzten Teil der Gründe dieser Entscheidung (BB 1990, 1151) ist ausdrücklich ausgeführt, daß die Geschäftsführer der GmbH der Arbeitgeber- und nicht der Arbeitnehmer-Seite zuzurechnen seien.
  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96

    Arbeitgeberbegriff

    Ausdrücklich offengelassen hat der erkennende Senat, ob ein schwerbehinderter sogenannter Fremdgeschäftsführer (ohne eigene Gesellschafterstellung) einen Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG einnimmt und deshalb nach § 9 Abs. 1 SchwbG auf einen Pflichtplatz angerechnet werden könnte (bejahend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1995 - L 3 Ar 2276/93 - sowie Dörner, SchwbG, Anm. IV zu § 9), ebenso, ob eine entsprechende Beurteilung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit geringer Beteiligung und ohne maßgeblichen Einfluß in Betracht kommen könnte (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 19. September 1996 - 9 UE 3009/94 - (NZA 1997, 658 = ZfSH/SGB 1997, 226)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Anrechnung des schwerbehinderten

    vgl. HessVGH, Urteil vom 19. September 1996 - 9 UE 3009/94 -, ZfSH/SGB 1997, 226.
  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 10 E 1717/00

    Berechnung der Ausgleichsabgabe - Nachforderung von rückständige Beiträge -

    Personen, die als Organ oder als Organmitglied einer juristischen Person eine Arbeitgeberfunktion ausüben (BVerwG vom 24.02.1994, BR 1994, 164; VGH Kassel vom 19.09.1996 Az.: 9 UE 3009/94).
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