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   OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03   

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https://dejure.org/2004,2608
OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03 (https://dejure.org/2004,2608)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.09.2004 - 9 UF 109/03 (https://dejure.org/2004,2608)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. September 2004 - 9 UF 109/03 (https://dejure.org/2004,2608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück an den Ehepartner

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von nachehelichem Unterhalt; Anforderungen an die Vornahme einer Vermögensumschichtung; Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück an den Ehepartner

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 623 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 1570; ; BGB § 1572; ; BGB § 1579 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsrechtliche Aspekte vei der Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück an den Ehepartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt - Übernommener Immobilienanteil wird berücksichtigt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Immobilie an den anderen Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 444
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Kauft hingegen - wie vorliegend - ein Ehepartner dem anderen seinen Hälfteanteil ab, wäre bei einem Ehegatten nur noch der halbe Wohnwert beim anderen Ehegatten die Zinsen aus dem Erlös als eheprägend beim Bedarf anzusetzen (BGH, FamRZ 2001, 1140).
  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92

    Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Eine Unterhaltsverpflichtung des Beklagten gegenüber dem volljährigen Sohn besteht hingegen ab 1. September 2004 nicht mehr, nachdem der Sohn seine Schulausbildung im August 2004 unterbrochen hat und ab Oktober 2004 Ersatzdienst leisten wird (vgl. BGH, FamRZ 1994, 303 f): Daher bedarf hier auch keiner Vertiefung, dass für den Volljährigenunterhalt grundsätzlich beide Elternteile - anteilig - haften.
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Der Differenzbetrag stellt sich als Ersparnis einer sonst erforderlichen Mietzinszahlung dar und erweist sich demnach als echter Vorteil gegenüber einer andernfalls gezahlten Miete (vgl. BGH, FamRZ 2000, 950, 951; FamRZ 2000, 351; FamRZ 1998, 899).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93

    Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Aus diesem Grund ist hinzunehmen, dass in diesem Umfang anstelle von Mietzahlungen Aufwendungen zur Vermögensbildung getätigt werden (vgl. BGH, FamRZ 1995, 291, 292 u. 869,ff; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rz. 778).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Er wird dann so behandelt, als erziele er Einkünfte, wie sie bei zumutbaren und letztlich erfolgreichen Bemühungen zu erzielen wären (BGH, FamRZ 1984, 374 ff).
  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 11 UF 671/00

    Berücksichtigung des Wohnwerts bei Verkauf des Familienheims

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    im Wege einer Vermögensumschichtung zu unterstellenden - Zinseinkünfte bei Verbrauch eines Teiles des Geldes gleich hoch anzusetzen, so dass sie sich im Ergebnis wieder wertneutral verhalten (Wendl/Gerhardt, a.a.O., Rz. 392, m.w.N.; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1407).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Zu Recht hat das Familiengericht bei der gegebenen Sachlage die Voraussetzungen für eine Einkommensfiktion auf Seiten der Klägerin in diesem Umfang bejaht und die danach erzielbaren Erwerbseinkünfte der Klägerin im Wege der sogenannten Differenzmethode (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1693) in die Unterhaltsberechnung eingestellt.
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Der Differenzbetrag stellt sich als Ersparnis einer sonst erforderlichen Mietzinszahlung dar und erweist sich demnach als echter Vorteil gegenüber einer andernfalls gezahlten Miete (vgl. BGH, FamRZ 2000, 950, 951; FamRZ 2000, 351; FamRZ 1998, 899).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Grundsätzlich sind - nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2002, 88 ff; FamRZ 2001, 986 ff) - Vorteile, die die Parteien nach dem Verkauf des vormals ehelichen, im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Hausanwesens in Form von Zinsgewinnen aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen bzw. ziehen könnten als Surrogate des früheren Wohnwertes eheprägend.
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
    Zwar können fiktive Zinseinkünfte grundsätzlich nur angesetzt werden, wenn der Bedürftige mit dem vollständigen oder teilweisen Verbrauch des Geldes unwirtschaftlich gehandelt hat und dadurch eine mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB vorliegt (BGH, FamRZ 1997, 873ff; FamRZ 1990, 989ff).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 727/80

    Anrechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit bei der Unterhaltsbemessung;

  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 45/89

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei Teilerwerbstätigkeit

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80

    Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten

  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03

    Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen

    Zur Erzielung eines angemessenen Ergebnisses hat es der Senat daher für geboten erachtet, in derartigen Fällen eine Vermögensumschichtung vorzunehmen, bei der die Verhältnisse unterstellt werden, wie sie sich beim Verkauf an einen Dritten darstellen würden (Senatsurteil vom 15. September 2004 - 9 UF 109/03; so auch: Wendl/Gerhardt, a.a.O., Rz. 394; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 2. September 2004 - 6 UF 11/04).
  • AG Langenfeld, 14.04.2005 - 27 F 7/05

    Berücksichtigung von Darlehensschulden zur Finanzierung einer Immobilie im Rahmen

    Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, unterhaltsrechtlich eine Vermögensumschichtung vorzunehmen, bei der die Verhältnisse nach einem Verkauf der Immobilie an Dritte unterstellt wird (vgl. Soyka , Die Berechnung des Ehegattenunterhalts, 2. Aufl., Rdnr. 198; Wendl / Gerhardt , Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 1 Rdnr. 394; OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 108).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2005 - 6 UF 34/05

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Berücksichtigung der Arbeitnehmeranteile zur

    Die Einbeziehung von Einkünften aus einer neben vollschichtiger Berufsarbeit geleisteten Nebentätigkeit bei der Bedarfsbemessung bestimmt sich nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten (vgl. BGH, FamRZ 1980, 984 ; Senatsentscheidungen vom 16. März 2000 - 6 UF 127/99 -, FF 2001, 23, und vom 16. Januar 1997 - 6 UF 127/96 - m.w.N.; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 15. September 2004 - 9 UF 109/03 -, OLGR Saarbrücken 2005, 108; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 744).
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