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   OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05   

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https://dejure.org/2006,16908
OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05 (https://dejure.org/2006,16908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2006 - 9 UF 126/05 (https://dejure.org/2006,16908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2006 - 9 UF 126/05 (https://dejure.org/2006,16908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Ehezeitanteils für den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung; Maßgeblichkeit der tatsächlich gezahlten Rente; Umrechnung eines statischen Anrechts in ein regeldynamisches Anrecht

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2; ; VAÜG § 3 Abs. 2 Nr. 1 a; ; VAÜG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § ... 1587; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; SGB VI § 71 Abs. 2 Satz 3; ; SGB VI § 72; ; SGB VI § 73; ; SGB VI § 300 Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; GKG § 49 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAÜG § 1 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2
    Versorgungsausgleich nach ergangenen Rentenbescheiden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82

    Bewertung einer Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05
    Dies begegnet - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keinen Bedenken, da nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für die Ermittlung des Ehezeitanteils für den Versorgungsausgleich hierauf abzustellen ist, wenn von der betroffenen Partei eine Vollrente wegen Alters bezogen wird (BGH FamRZ 1982, 33; 1984, 673; 1985, 688; Palandt/ Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587 a Rn. 46 f.; Maier/Michaelis, Der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 7. Aufl., § 1587 a, 3.8.1 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80

    Berechnung des Ehezeitanteils tatsächlich gezahlter Altersrente

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05
    Dies begegnet - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keinen Bedenken, da nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für die Ermittlung des Ehezeitanteils für den Versorgungsausgleich hierauf abzustellen ist, wenn von der betroffenen Partei eine Vollrente wegen Alters bezogen wird (BGH FamRZ 1982, 33; 1984, 673; 1985, 688; Palandt/ Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587 a Rn. 46 f.; Maier/Michaelis, Der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 7. Aufl., § 1587 a, 3.8.1 jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.10.1999 - 9 UF 42/99

    Vorbehaltung von neben angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Anspruch der Antragsgegnerin aus der Höherversicherung um ein statisches Anrecht handelt, welches zunächst der Umrechnung in ein regeldynamisches Anrecht bedarf, um es mit den anderweitigen Anrechten saldieren zu können (vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 676).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80

    Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05
    Dies begegnet - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keinen Bedenken, da nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für die Ermittlung des Ehezeitanteils für den Versorgungsausgleich hierauf abzustellen ist, wenn von der betroffenen Partei eine Vollrente wegen Alters bezogen wird (BGH FamRZ 1982, 33; 1984, 673; 1985, 688; Palandt/ Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587 a Rn. 46 f.; Maier/Michaelis, Der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 7. Aufl., § 1587 a, 3.8.1 jeweils m.w.N.).
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