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   OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01   

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https://dejure.org/2001,5028
OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,5028)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,5028)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,5028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsunterhalt; Unterhalt; Teilverzicht; Halbteilungsgrundsatz; Getrenntleben; Einkommensverhältnisse

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; EStG § ... 34 f; ; EStG § 34 g Nr. 1; ; BGB § 1361; ; BGB § 1614 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 3; ; BGB § 1579 Nr. 6; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; BGB § 1672 Abs. 2; ; BGB § 197; ; BGB § 201; ; BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 887 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Hierbei orientiert er sich an der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1998, 899), wonach sich der Vorteil mietfreien Wohnens im eigenen Haus nach der hierdurch ersparten ortsüblichen Miete für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende angemessene kleinere Wohnung bemisst.

    Dieser Wohnwert wirkt sich indes nicht bedarfserhöhend aus, weil die vom Beklagten nach der notariellen Vereinbarung vom 4. Oktober 1994 auf die Finanzierungsdarlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die verbrauchsunabhängigen Kosten in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH FamRZ 1998, 899 und NJW 2000, 284).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 331/81

    Berücksichtigung eines fiktiven Entgelts für die Gewährung der Wohnung zu Gunsten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Allenfalls in seltenen Ausnahmefällen kann bei besonders hohen Einkünften eine Beschränkung des Unterhalts auf die Mittel, die eine Einzelperson auch bei Berücksichtigung hoher Ansprüche für billigenswerten Lebensbedarf sinnvoll nicht ausgeben kann, in Betracht gezogen werden (BGH NJW 1983, 683).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Zutreffend weist der Beklagte allerdings darauf hin, dass dann, wenn die steuerlich in Ansatz gebrachten Verluste und Aufwendungen unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden, auch die hieraus erzielten Steuervorteile der Klägerin nicht zugute kommen können (BGH FamRZ 1987, 36).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Dieser Wohnwert wirkt sich indes nicht bedarfserhöhend aus, weil die vom Beklagten nach der notariellen Vereinbarung vom 4. Oktober 1994 auf die Finanzierungsdarlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die verbrauchsunabhängigen Kosten in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH FamRZ 1998, 899 und NJW 2000, 284).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass das Schreiben vom 22. Mai 1995 keinen Verzug begründen konnte, weil zu dieser Zeit der Anspruch auf Trennungsunterhalt noch nicht entstanden war und der Verzug begrifflich eine Mahnung nach Fälligkeit voraussetzt (BGH FamRZ 1992, 920).
  • OLG Nürnberg, 16.05.1994 - 10 UF 3952/93

    Zulässigkeit eines im Rahmen einer Stufenklage gestellten Auskunftsantrag und

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Daher stellt sich die mit der Berufung - zunächst zu Recht - aufgeworfene Frage, ob es sich bei dem angefochtenen Urteil um ein unzulässiges horizontales Teilurteil handelt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1996, 1070; SchlOLG OLGR 1997, 130; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594), nicht mehr.
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Obwohl das Familiengericht über den Klagezeitraum vor dem 1. September 1996 nicht entschieden hat, zieht der Senat das Verfahren insoweit an sich und entscheidet hierüber mit, ohne dass es insoweit eines förmlicher Sachantrags des Beklagten bedarf (vgl. BGH NJW 1959, 1827; OLG Köln OLGR 1996, 65; SchlHOLG OLGR 1997, 316 ff, 319).
  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Daher stellt sich die mit der Berufung - zunächst zu Recht - aufgeworfene Frage, ob es sich bei dem angefochtenen Urteil um ein unzulässiges horizontales Teilurteil handelt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1996, 1070; SchlOLG OLGR 1997, 130; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594), nicht mehr.
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Eine generelle Aussage darüber, ab welcher Einkommenshöhe bestimmte Beträge nicht für den Lebensunterhalt verwandt sondern gespart werden, lässt sich nach der Lebenserfahrung nicht treffen (BGH NJW 1983, 1733).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
    Vielmehr hat das Familiengericht im Grundsatz der Klägerin zu Recht die Hälfte des verteilungsfähigen Familieneinkommens zugesprochen, weil Ehegatten grundsätzlich in gleicher Weise am ehelichen Lebensstandard teilnehmen (Halbteilungsgrundsatz; vgl. BGH FamRZ 1999, 372 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 01.08.1995 - 12 UF 38/95
  • OLG Hamm, 04.08.1997 - 6 UF 12/97

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt; Berechnung von

  • OLG Naumburg, 24.07.2003 - 1 W 28/03

    Zum Bestimmtheitserfordernis im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Eine Verurteilung zur Freihaltung bedarf, um vollstreckungsfähig zu sein, der genauen Konkretisierung des Anspruches, von dem freigehalten werden soll, nach Grund und Höhe (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1980, 1450, NJW 1981, 870; OLG Düsseldorf, MDR 1982, 942; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2000, 262; OLG Köln, OLGR Köln 2002, 20 m.w.N.; MüKo-Lüke, ZPO, § 253, Rdn. 146).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 8 U 165/12

    Arzthaftung: Erforderlicher Umfang der Aufklärung des medizinischen Sachverhalts

    Der allgemein gehaltene Vortrag, er sei nicht über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt worden, genügt nicht (vgl. Martis/Winkhart, 3. Aufl. 2010, Anm. A. 1254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 20 ff)).
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OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,23721)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,23721)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 2001 - 9 UF 140/01 (https://dejure.org/2001,23721)
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Volltextveröffentlichung

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