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   OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06   

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https://dejure.org/2006,4817
OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06 (https://dejure.org/2006,4817)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.12.2006 - 9 UF 147/06 (https://dejure.org/2006,4817)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 (https://dejure.org/2006,4817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Eltern zu wechselseitigem loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts; Verstoß eines Elternteils gegen die Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB; Freistellung der Wahrnehmung von Umgangskontakten eines 8-jährigen Kindes mit dem Vater; ...

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 2
    Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf die Umgangskontakte zu seinem Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • efkir.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    § 1684 II BGB
    Mitwirkungspflicht des betreuenden Elternteils im Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 796
  • FamRZ 2007, 927
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06
    Hierzu gehört insbesondere auch, dass gemäß § 12 FGG von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchgeführt und die geeignet erscheinenden Beweise erhoben werden und dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 5. Aufl., § 25, Anm. 1 d, m.w.N.; s. auch BGH, NJW 1993, 538; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - 9 UF 125/05; OLG Köln, ZIP 1983, 869).
  • OLG Köln, 27.04.1983 - 2 U 153/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06
    Hierzu gehört insbesondere auch, dass gemäß § 12 FGG von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchgeführt und die geeignet erscheinenden Beweise erhoben werden und dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 5. Aufl., § 25, Anm. 1 d, m.w.N.; s. auch BGH, NJW 1993, 538; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - 9 UF 125/05; OLG Köln, ZIP 1983, 869).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06
    Zwar kann von der Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden (vgl. BGH FamRZ 1984, 1084, 1086).
  • OLG Brandenburg, 18.01.1996 - 10 WF 138/95

    Androhung der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06
    Hiermit korrespondiert allerdings die Verpflichtung des Umgangsberechtigten, das Kind weder gegen den sorgeberechtigten Elternteil einzunehmen noch dessen Erziehungsanstrengungen zu vereiteln oder zu beeinträchtigen oder auch nur seine Erziehungsautorität in Frage zu stellen (FA-FamR/Oelker, 5. Aufl., Kap. 4, Rz. 520; Johannsen/Henrich/Jaeger, § 1684 BGB, Rz. 14 ff; m.w.N., Kaiser/Schnitzler/Friederici - Peschel-Gutzeit, Anwaltkommentar BGB, Band 4: Familienrecht, § 1684, Rz. 27ff; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1092).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Hiermit korrespondiert die Verpflichtung des Umgangsberechtigten, das Kind weder gegen den sorgeberechtigten Elternteil einzunehmen noch dessen Erziehungsanstrengungen zu vereiteln oder zu beeinträchtigen oder auch nur seine Erziehungsautorität in Frage zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2, Rz. 33 und 36, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 9 WF 208/19

    Elterliches Umgangsrecht

    Aufgrund der Wohlverhaltenspflicht ist der zur Umgangsgewährung verpflichtete Elternteil gehalten, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und es zur Wahrnehmung des Umgangs anzuhalten ((OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 796 f.; Götz in Palandt, BGB, § 1684 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    Hiermit korrespondiert die Verpflichtung des Umgangsberechtigten, das Kind weder gegen den sorgeberechtigten Elternteil einzunehmen noch dessen Erziehungsanstrengungen zu vereiteln oder zu beeinträchtigen oder auch nur seine Erziehungsautorität in Frage zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2, Rz. 33 und 36, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11

    Umgang: Vollstreckung eines Umgangstitels wegen Zuwiderhandlungen des betreuenden

    Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927; vgl. zum Ganzen auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 533).

    Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht (Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006, a.a.O.; Völker/Clausius, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem

    Hiermit korrespondiert freilich die Verpflichtung des Umgangsberechtigten, das Kind weder gegen den sorgeberechtigten Elternteil einzunehmen noch dessen Erziehungsanstrengungen zu vereiteln oder zu beeinträchtigen oder auch nur seine Erziehungsautorität in Frage zu stellen (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 - FamRZ 2007, 927; vgl. zum Ganzen auch NK-BGB/Peschel-Gutzeit, 2. Aufl. 2010, § 1684, Rz. 28 ff.; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2021 - 9 UF 39/21

    Voraussetzungen des Ausschlusses des Umgangs eines minderjährigen Kindes mit

    Aufgrund der Wohlverhaltenspflicht ist der zur Umgangsgewährung verpflichtete Elternteil gehalten, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und es zur Wahrnehmung des Umgangs anzuhalten (Senat NZFam 2019, 883; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 796 f.; Götz in Palandt, BGB, § 1684 Rn. 5).
  • OLG Köln, 04.07.2014 - 4 UF 22/13

    Haftung der Kindesmutter wegen Vereitelung des Umgangsrechts des Kindesvaters

    Nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern zum wechselseitigen loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet; dem Elternteil, bei dem das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, obliegt es, auf das Kind erzieherisch einzuwirken, damit der persönliche Umgang nicht als belastend empfunden wird, gegebenenfalls psychische Widerstände gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und eine positive Einstellung des Kindes zur Durchführung des Umgangs mit dem anderen Elternteil gewonnen wird; der betreuende Elternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern auch positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen ( OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2006 - 9 UF 147/06 - zitiert nach NJW-RR 2007, 796 f.; Götz in Palandt, BGB, 73. Aufl., § 1684 Rn. 5 ).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11

    Elterliche Sorge: Übertragung auf den Obhutselternteil trotz dessen

    Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 - FamRZ 2007, 927; NK-BGB/Peschel-Gutzeit, 2. Aufl. 2010, § 1684, Rz. 28 ff.; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.03.2014 - 4 WF 167/13

    Durchsetzung einer Umgangsregelung

    psychische Widerstände gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und eine positive Einstellung des Kindes zur Durchführung des Umgangs mit dem anderen Elternteil gewonnen wird; der betreuende Elternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern auch positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen ( vgl.: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2006 - 9 UF 147/06 - zitiert nach NJW-RR 2007, 796 f.; Götz in Palandt, BGB, 73. Aufl., § 1684 ).
  • VG Aachen, 11.01.2008 - 6 K 901/07

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens eines Kindes vom Namen des Vaters

    vgl. dazu etwa Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport (NJW-RR) 2007, 796 = juris; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 20. April 2006 - 11 UF 57/01 -, NJW 2007, 231 = juris.
  • OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16

    Umgangsrecht: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine

  • OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 9 UF 39/21
  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 9 WF 129/21

    Vollstreckung einer Umgangsregelung

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