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   OLG Brandenburg, 16.02.2004 - 9 UF 154/03   

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https://dejure.org/2004,5732
OLG Brandenburg, 16.02.2004 - 9 UF 154/03 (https://dejure.org/2004,5732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2004 - 9 UF 154/03 (https://dejure.org/2004,5732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 9 UF 154/03 (https://dejure.org/2004,5732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsermittlungsgrundsatz im Verfahren zum Versorgungsausgleich; Berücksichtigung von Versicherungsprodukten der Riesterrente im Versorgungsausgleich

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 12; ; FGG § 53b; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587a; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; VAÜG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerer Mangel des Verfahrens zum Versorgungsausgleich wegen nicht hinreichender Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Riester Rente: ist in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 38
  • FamRZ 2005, 381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 9 UF 257/00

    Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2004 - 9 UF 154/03
    Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das Amtsgericht bei allen in Betracht kommenden Beteiligten des Versorgungsausgleichsverfahrens gem. § 53b FGG entsprechende Auskünfte einzuholen (zum Ganzen Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 168).

    Der Senat weist erneut darauf hin, dass es aus Klarstellungsgründen ratsam erscheint, die am Verfahren über den Versorgungsausgleich formell beteiligten Versorgungsträger in das Rubrum des Urteils aufzunehmen (vgl. auch insoweit bereits Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 168, 169), wie dies auch der allgemeinen familiengerichtlichen Praxis entspricht.

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95

    Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2004 - 9 UF 154/03
    Für das Verfahren über den Versorgungsausgleich hat dies zunächst zur Folge, dass das Amtsgericht sämtliche im Rahmen des Versorgungsausgleiches nach § 1587a BGB möglicherweise zu berücksichtigenden Rechte und deren Dynamik (dazu BGH FamRZ 1998, 424 f.) zu ermitteln und sodann zu überprüfen hat, ob diese Anrechte tatsächlich dem Versorgungsausgleich unterfallen, da nur so die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über den Versorgungsausgleich ordnungsgemäß vorbereitet werden kann.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 9 UF 138/06

    Versorgungsausgleich: Umfang der Amtsermittlungspflicht; Ausschluss des

    Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das Amtsgericht bei allen in Betracht kommenden Beteiligten des Versorgungsausgleichsverfahrens gemäß § 53 b FGG entsprechende Auskünfte einzuholen (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 38; 2002, 168).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2007 - 9 UF 187/06

    Versorgungsausgleich: Bewertung von fondsgebundenen Rentenversicherungen

    Derartig geförderte Versicherungsprodukte sind ebenfalls im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 38 - Riesterrente; Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl. 2007 § 1587 Rn. 7).
  • AG Lüdenscheid, 22.11.2006 - 5 F 491/06

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe zwischen einer deutschen

    Sie ist in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, ebenso grundsätzlich: OLG Brandenburg, 9 UF 154/03, Urteil vom 16.02.2004; wohl auch Maier/Michaelis, Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 7. Aufl. § 1587 a BGB Anm. 6.1, 6.2.
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