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   OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07   

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https://dejure.org/2008,7438
OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07 (https://dejure.org/2008,7438)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.01.2008 - 9 UF 1640/07 (https://dejure.org/2008,7438)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 9 UF 1640/07 (https://dejure.org/2008,7438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Durchführung bei Rentenbezug eines Ehegatten auf Grundlage der unwirksamen Startgutschrift von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bezug von Rentenleistung eines Ehegatten bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB §§ 1587 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1587 ff.
    Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz fehlender verbindlicher Feststellung der Rentenanwartschaft - Regelungslücke bezüglich Berechnung der Startgutschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1087
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07
    Bezieht ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits Rente, ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, auch wenn die Anwartschaft eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versicherten Ehegatten nicht verbindlich festgestellt werden kann, weil die Startgutschrift rentenferner Versicherter nach dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 -IV ZR 74/06 - neu zu bestimmen ist.

    Die Betriebsrente der Antragstellerin sei von der Entscheidung des BGH vom 14.11.2007 (IV ZR 74/06) betroffen.

    Der BGH hat nämlich mit Urteil vom 14.11.2007 (IV ZR 74/06) entschieden, dass die Übergangsregelung in der Satzung der VBL bei der Berechnung der Startgutschrift zum 31.12.2001 innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten zu einer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung führt und deshalb insoweit unwirksam ist.

  • OLG Stuttgart, 28.12.2007 - 15 UF 240/07

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes im Versorgungsausgleich:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07
    Das Oberlandesgericht Stuttgart (15 UF 240/07) hat in einem ähnlichen Fall das Verfahren Versorgungsausgleich in analoger Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzt.
  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07
    Die Beschwerden sind auch begründet, denn die Betriebsrente des Antragsgegners bei der Bayerischen Versorgungskammer ist im Leistungsteil dynamisch (BGH FamRZ 2004, 1706).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Die Verwertung dieser Auskunft war indessen ausnahmsweise gerechtfertigt, weil die Ehefrau bereits im Bezug einer Erwerbsminderungsrente stand und auf eine Berechnungsgrundlage für den unterhaltsrechtlichen Nachteilsausgleich dringend angewiesen war (vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087 f.).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Ob dies auch dann gilt, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits Rentenleistungen bezieht oder ein Rentenbezug unmittelbar bevorsteht und er auf den Wertausgleich unter Einbeziehung des nach §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG bemessenen VBL-Anrechts angewiesen ist, kann hier dahinstehen (in diesem Sinne OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087 f.; vgl. hierzu auch Borth FamRZ 2008, 1085, 1086, der zutreffend auf die drohenden wirtschaftlichen Nachteile des ausgleichsberechtigten Ehegatten hinweist).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 626/15

    Versorgungsausgleichssache: Verweisung eines Anrechts der Zusatzversorgung des

    Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits Rentenleistungen bezieht oder ein Rentenbezug unmittelbar bevorsteht, kann er auf den Wertausgleich des VBL-Anrechts unter Einbeziehung einer nur unverbindlich erteilten Startgutschrift aus wirtschaftlichen Gründen dringend angewiesen sein (Borth FamRZ 2016, 902, 903 und FamRZ 2015, 548, 549; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06

    Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Ob dies auch dann gilt, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits Rentenleistungen bezieht oder ein Rentenbezug unmittelbar bevorsteht und er auf den Wertausgleich unter Einbeziehung des nach §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG bemessenen VBL-Anrechts angewiesen ist, kann hier dahinstehen (in diesem Sinne OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087 f.; vgl. hierzu auch Borth FamRZ 2008, 1085, 1086, der zutreffend auf die drohenden wirtschaftlichen Nachteile des ausgleichsberechtigten Ehegatten hinweist).
  • BGH, 01.12.2021 - XII ZB 304/20

    Versorgungsausgleichssache: Gleichwertige Teilhabe bei interner Teilung eines

    Dies würde es entsprechend dem § 27 VersAusglG zugrundeliegenden Rechtsgedanken (vgl. BT-Drucks. 16/10144 S. 67) vorliegend rechtfertigen, den Wertausgleich hinsichtlich des bei der EZVK bestehenden Anrechts ausnahmsweise auch dann durchzuführen, wenn der von der EZVK mitgeteilte Ausgleichswert (weiterhin) auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildeten Startgutschrift für rentenferne Versicherte beruhen würde (im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 9 UF 88/08 - juris Rn. 18 f.; OLG Brandenburg Beschluss vom 10. Mai 2011 - 9 UF 35/09 - juris Rn. 13 ff.; OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 14. Februar 2017 - 3 UF 243/16 - juris Rn. 18 ff.; OLG Nürnberg [9. Senat für Familiensachen] FamRZ 2008, 1087; OLG Nürnberg [7. Senat für Familiensachen] FamRZ 2010, 1462, 1463; OLG Stuttgart Beschluss vom 7. März 2011 - 18 UF 332/10 - juris Rn. 17; OLG Oldenburg FamRZ 2009, 884 f.; OLG Frankfurt Beschluss vom 29. Januar 2018 - 1 UF 133/15 - juris Rn. 55; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 221 FamFG Rn. 16; MünchKomm-BGB/Siede 8. Aufl. § 9 VersAusglG Rn. 8 und § 19 VersAusglG Rn. 9; vgl. auch Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Kapitel 2 Rn. 365; BeckOK BGB/Bergmann [Stand: 1. August 2021] § 19 VersAusglG Rn. 6; vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 527/12 - FamRZ 2013, 690 Rn. 19 ff. zur Frage des Vorliegens eines Härtefalls infolge Verfahrensaussetzung aufgrund unwirksamer Startgutschriftenregelung).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2008 - 6 UF 158/07

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung wegen der Unwirksamkeit der

    Insbesondere liegt hier auch kein Ausnahmefall vor, für den die Rechtsprechung und Literatur gleichwohl eine Entscheidung auf der Grundlage der bisherigen Versorgungsbedingungen in Betracht zieht (vgl. Borth, FamRZ 2008, 326; OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087).
  • OLG Oldenburg, 04.08.2008 - 11 UF 48/08

    Heranziehung aller auf Seiten des Ausgleichspflichtigen bestehenden

    Jedenfalls bei dieser Sachlage ist daher die Durchführung des Versorgungsausgleichs geboten (so auch OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087 und wohl auch Borth Anm zu OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1083 ff).
  • OLG Köln, 13.06.2008 - 4 UF 70/08

    Aussetzung des VA bei sog. "Startgutschriften"

    Der anderweitigen Auffassung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2008, 1083 m. Anm. Borth) vermag sich der Senat nicht anzuschließen (die Entscheidung des OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1087, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, betrifft den hier nicht gegebenen Fall, dass ein Ehegatte im Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits Rente bezieht).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2008 - 9 UF 154/07

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Unwirksamkeit einer sogenannten

    Der erkennende Senat vermag sich schließlich nicht der Auffassung anzuschließen, dass jedenfalls für den hier vorliegenden Fall, dass ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits Rente bezieht, der Versorgungsausgleich auf der Basis der mitgeteilten Stargutschrift durchgeführt werden kann und ggf. eine Änderung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG erfolgen kann, wenn sich nach der Neuregelung der Satzung aufgrund des Verhandlungsergebnisses der Tarifparteien eine wesentliche Änderung ergeben sollte (so aber OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1087).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09

    Versorgungsausgleich: Vereinbarung über die Anwendung des neuen

    - Es kann aber auch ohne eine vorangegangene Einigung der Parteien eine Entscheidung unter Einbeziehung der Anwartschaften bei der VBL treffen, weil die Antragstellerin bereits Rentenbezieherin ist (in einem solchen Fall hält jedenfalls das OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1087, eine sofortige Entscheidung ohne Rücksicht auf das Problem der Startgutschriften für zulässig; dazu auch Borth, a.a.O. Rn. 450; der BGH hat die Frage offen gelassen, zuletzt FamRZ 2009, 1901 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2011 - 9 UF 35/09

    Anspruch auf Durchführung des zuvor ausgesetzten Versorgungsausgleiches auf

  • OLG Brandenburg, 21.10.2008 - 9 UF 88/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung wegen der Startgutschriftenproblematik, wenn der

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