Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06 |
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- OLG Brandenburg, 26.02.2004 - 9 UF 138/03
Zur Frage der Herabsetzung der nachehelichen Unterhaltsverpflichtung wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06
Damit muss der Abänderungskläger nicht nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass sich einzelne tatsächlich relevante Positionen geändert haben, vielmehr muss er auch die Auswirkungen auf die Höhe des Unterhaltsanspruches dartun (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 815, 816;… Soyka, Die Abänderungsklage im Unterhaltsrecht, 2001, Rz. 71).Vielmehr muss der Abänderungskläger bei hinreichend konkreter Benennung der Einkommensquelle deren Bestehen dann seinerseits durch Beibringung konkreter Tatsachen substanziiert widerlegen und gegebenenfalls insoweit Beweis antreten (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 815, 816).
- OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06
Die fiktiv zu Grunde gelegten 920, 33 EUR - die der ständigen Rechtsprechung des Senates zu den fiktiv erzielbaren Einkünften einer ungelernten Kraft entsprechen (Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 210) - sind nicht unbegrenzt fortzuschreiben. - OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06
Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe des Senates ist, aus beigefügten Unterlagen sich diejenigen Informationen zusammenzusuchen, die zur Schlüssigkeit eines Vorbringens notwendig sind (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2004, 972).
- BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06
Zu Grunde zu legen sind dabei regelmäßig die Ergebnisse der drei dem jeweiligen Unterhaltszeitraum vorausgehenden Kalenderjahre (BGH, FamRZ 2004, 1177, 1178). - BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06
Ob, in welchem Umfang und wann ein Prozessvergleich über Unterhalt in materieller Hinsicht an die veränderten Verhältnisse anzupassen ist, bestimmt nicht § 323 ZPO, sondern allein das materielle Vertragsrecht des § 313 BGB (BGH, FamRZ 2001, 1687;… Schellhammer, Familienrecht nach Anspruchsgrundlagen, 4. Aufl. 2006, Rn. 1568). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06
Die Darlegungs- und Beweislast für die (wesentliche) Veränderung der für die Bemessung des Unterhalts maßgebenden Umstände trägt der Abänderungskläger (BGH, FamRZ 1987, 259).
- OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruch wegen versuchten …
Diese hat sie vielmehr erst im Rahmen des von ihr selbst betriebenen nachfolgenden Abänderungsverfahrens (AG Bad Liebenwerda 22 F 190/06 = Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 217/06) zur Akte gereicht; daraus ergibt sich zwar nicht zwingend die Unrichtigkeit ihrer im Vorprozess gemachten Angaben zu ihren tatsächlichen Einkünften, jedenfalls aber deren Unvollständigkeit.