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   OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00   

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https://dejure.org/2001,9406
OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00 (https://dejure.org/2001,9406)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2001 - 9 UF 220/00 (https://dejure.org/2001,9406)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 9 UF 220/00 (https://dejure.org/2001,9406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses bei der Sorgerechtsübertragung; Gewichtung des Kontinuitätsgrundsatz bei gleicher Erziehungseignung der Elternteile; Bedeutung der Kontinuität im Verhältnis zum Kindesalter

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    FGG § 20; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Zum Erlass einer vorläufigen Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes nicht nur vorübergehend getrennt lebender Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 13.11.1995 - 10 UF 1976/95

    Entscheidung über die elterliche Sorge; Elterliche Sorge und Krankheit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00
    Gerade bei im Wesentlichen gleicher Erziehungseignung beider Elternteile kommt dem Kontinuitätsgrundsatz ausschlaggebende Bedeutung zu (OLG Nürnberg FamRZ 1996, 563, 564).
  • OLG Frankfurt, 10.10.1989 - 1 UF 177/89

    Getrennt lebenden Elternteile; Elterliche Sorge; Gleiche Eignung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00
    Auch wenn im Rahmen der Erhaltung der vertrauten Umgebung bestehende Bindung zu anderen Verwandten - insbesondere zu Großeltern (OLG Frankfurt FamRZ 1990, 550) - zu berücksichtigen sind, insbesondere wie dies hier seitens der Mutter des Antragstellers der Fall ist, die unstreitig auch in der Vergangenheit sich mit um das Kind gekümmert hat, kann andererseits die Beibehaltung der gewohnten Umgebung dann keinen Vorrang genießen, wenn hierdurch die gewachsene Bindung der Tochter an die Mutter zerstört werden würde.
  • OLG Zweibrücken, 09.11.1999 - 5 WF 107/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00
    Soweit die Parteien ihren Antrag auf die Dauer des Getrenntlebens beschränkt haben, deutet vieles darauf hin, dass sie ebenfalls lediglich eine vorläufige Eilentscheidung begehrt haben (sh. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 963).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1995 - 3 UF 1/95

    Übertragung der elterlichen Sorge; Kindeswohl; Entwicklung des Kindes; Zeugen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00
    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S.253).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2001 - 9 UF 220/00
    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S.253).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 9 UF 29/02

    Entscheidung über Sorgerecht im Scheidungsverbund; Zuweisung der elterlichen

    Soweit die Parteien ihren Antrag auf die Dauer des Getrenntlebens beschränkt haben, deutet vieles darauf hin, dass sie ebenfalls lediglich eine vorläufige Eilentscheidung begehrt haben (siehe auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 963 sowie den unveröffentlichten Beschluss des Senats vom 15. Februar 2001 - 9 UF 220/00 -).
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