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   OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01   

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https://dejure.org/2002,7938
OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01 (https://dejure.org/2002,7938)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2002 - 9 UF 248/01 (https://dejure.org/2002,7938)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 9 UF 248/01 (https://dejure.org/2002,7938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung als Familiensache; Beschwerdeberechtigte Beteiligte des Verfahrens; Erforderlichkeit der Erteilung des Familiennamens zum Wohl des Kindes ; Formgerechte Erklärungen der Kindesmutter und deren neuen Ehemannes zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 516; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1617 c Abs. 1 S. 3; ; BGB § 1618; ; BGB § 1618 S. 1; ; BGB § 1618 S. 3; ; BGB § 1618 S. 4; ; BGB § 1618 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1059
  • Rpfleger 2002, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Grundsätzlich entspricht es zwar dem Wohl des Kindes den gleichen Namen wie die neue Familie, in der er lebt, zu tragen (vgl. auch BVerfG NJW 1993, 583).
  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Die Zustimmung zur Einbenennung kann somit nur dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes, wurde es weiterhin seinen Geburtsnamen tragen, gefährdet wäre (dies entspricht - mit nur geringen Abweichungen im Detail - allgemeiner Ansicht OLG München NJW-RR 2000, 667, OLG Koblenz NJWE-FER 2000, 113, OLG Oldenburg NJW 2000, 367, OLG Köln NJW-RR 2000, 1102 und NJWE-FER 1999, 232, Oelkers/Oelkers a. a. O. S. 1270).
  • OLG München, 23.08.1999 - 16 UF 1249/99

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die Einbenennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Die Zustimmung zur Einbenennung kann somit nur dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes, wurde es weiterhin seinen Geburtsnamen tragen, gefährdet wäre (dies entspricht - mit nur geringen Abweichungen im Detail - allgemeiner Ansicht OLG München NJW-RR 2000, 667, OLG Koblenz NJWE-FER 2000, 113, OLG Oldenburg NJW 2000, 367, OLG Köln NJW-RR 2000, 1102 und NJWE-FER 1999, 232, Oelkers/Oelkers a. a. O. S. 1270).
  • OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99

    Namensänderung durch Einbenennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Die Zustimmung zur Einbenennung kann somit nur dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes, wurde es weiterhin seinen Geburtsnamen tragen, gefährdet wäre (dies entspricht - mit nur geringen Abweichungen im Detail - allgemeiner Ansicht OLG München NJW-RR 2000, 667, OLG Koblenz NJWE-FER 2000, 113, OLG Oldenburg NJW 2000, 367, OLG Köln NJW-RR 2000, 1102 und NJWE-FER 1999, 232, Oelkers/Oelkers a. a. O. S. 1270).
  • OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Die Zustimmung zur Einbenennung kann somit nur dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes, wurde es weiterhin seinen Geburtsnamen tragen, gefährdet wäre (dies entspricht - mit nur geringen Abweichungen im Detail - allgemeiner Ansicht OLG München NJW-RR 2000, 667, OLG Koblenz NJWE-FER 2000, 113, OLG Oldenburg NJW 2000, 367, OLG Köln NJW-RR 2000, 1102 und NJWE-FER 1999, 232, Oelkers/Oelkers a. a. O. S. 1270).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Die Beschwerden sind nach § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, weil es sich bei der Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung um eine Familiensache handelt (BGH FamRZ 1999, 1648) und § 64 Abs. 3 Satz 1 FGG bestimmt, dass in Angelegenheiten, die vor das Familiengericht gehören, die Vorschriften des zweiten und dritten Abschnittes des sechsten Buches der ZPO gelten.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
    Die Zustimmung zur Einbenennung kann somit nur dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes, wurde es weiterhin seinen Geburtsnamen tragen, gefährdet wäre (dies entspricht - mit nur geringen Abweichungen im Detail - allgemeiner Ansicht OLG München NJW-RR 2000, 667, OLG Koblenz NJWE-FER 2000, 113, OLG Oldenburg NJW 2000, 367, OLG Köln NJW-RR 2000, 1102 und NJWE-FER 1999, 232, Oelkers/Oelkers a. a. O. S. 1270).
  • OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02

    Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen

    Das zivilrechtliche Namensänderungsverfahren ist ein rein gerichtliches Verfahren, so dass die Familiengerichte notwendigerweise in jedem Fall die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der eigenen Entscheidung als maßgeblich zugrunde legen (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 9 UF 248/01 -, Rpfleger 2002, 311, 312).

    Infolgedessen können die Beigeladenen nicht - ohne das Hinzutreten besonderer weiterer Umstände - für sich beanspruchen, ihre Familienbeziehung durch einen gemeinsamen Familiennamen zu unterstreichen (vgl. OLG Brandenburg, Rpfleger 2002, 311, 312).

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22

    1. Zu den Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht

    Solange dies nicht erfolgt ist, kommt eine Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1618 S. 4 BGB bereits formal nicht in Betracht (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 9. April 2013 - 6 WF 50/13 - und vom 18. Juli 2003 - 6 WF 37/03 - vgl. auch BGH FamRZ 2002, 1330; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1059 und 1735; 2001, 570).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

    Denn das zivilrechtliche Namensänderungsverfahren ist anders als das öffentlich-rechtliche ein rein gerichtliches Verfahren, so dass die Familiengerichte notwendigerweise in jedem Fall die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der eigenen Entscheidung als maßgeblich zugrunde legen (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.1.2002 - 9 UF 248/01 - juris Rn. 4 ff.).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02

    Erforderlichkeit der Einbenennung

    Im Hinblick darauf, daß die begehrte Einbenennung hier schon aus anderen Gründen scheitert, läßt der Senat auch dahin stehen, ob die bei Einleitung des Verfahrens mit Schreiben des Standesbeamten der Stadt H. vom 12. Oktober 1999 vorgelegten Unterlagen den formellen Anforderungen der § 1618 Satz 5 und 6, § 1617 c BGB genügen und ob die in der angefochtenen Entscheidung sowie in einem Aktenvermerk vom 15. Oktober 1999 (Bl. 23 d. A.) wiedergegebene Ansicht des zuständigen Standesbeamten, er könne "Beurkundungen" von Erklärungen des Kindes sowie der Kindesmutter und des neuen Ehegatten erst im Rahmen der Beurkundung der Namensänderung selbst vornehmen, mit den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1059, wonach es sich bei den geforderten öffentlichen Beglaubigungen um formelle Voraussetzungen handelt, die sämtlich erfüllt sein müssen, bevor die Prüfung der Erforderlichkeit der Einbenennung überhaupt in Betracht kommt; vgl. auch schon OLG Köln FamRZ 1999, 735, 736).
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