Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei fehlender Konsens- und Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Kindeswohl als Entscheidungskriterium; Konflikte bei Festlegung und Wahrnehmung von Umgangskontakten; Konsensunfähigkeit und Kommunikationsunfähigkeit; Kommunikation der Kindeseltern ausschließlich über ...
- Judicialis
ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Getrennt lebende Eltern: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Übertragung der alleinigen Sorge
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 16.01.2003 - 23 F 456/02
- OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 25.06.1991 - 18 UF 12/91
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Nachdem die beiden Kinder seit ihrer Geburt im Haushalt der Antragstellerin betreut werden, spricht für diese Sorgerechtsregelung vor allem der Gesichtspunkt der Kontinuität, weil durch die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Antragstellerin die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1985, 169; OLG Celle, FamRZ 1992, 465) gewahrt wird. - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Dabei sind neben den Bindungen des Kindes an seine Eltern die Prinzipien der Förderung, der Kontinuität und die Beachtung des Kindeswillens als gewichtige Gesichtspunkte für die zu treffende Regelung zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 1990, 392, 393). - OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
Übertragung der Alleinsorge auf den nichtehelichen Vater
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Demgemäß besteht auch keine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für die Kinder beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BGH, FamRZ 1999, 1646; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - 9 UF 149/02 - MDR 2003, 996; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 16. April 2003 - 6 UF 8/03 -). - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Demgemäß besteht auch keine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für die Kinder beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BGH, FamRZ 1999, 1646; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - 9 UF 149/02 - MDR 2003, 996; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 16. April 2003 - 6 UF 8/03 -). - BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Nachdem die beiden Kinder seit ihrer Geburt im Haushalt der Antragstellerin betreut werden, spricht für diese Sorgerechtsregelung vor allem der Gesichtspunkt der Kontinuität, weil durch die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Antragstellerin die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1985, 169; OLG Celle, FamRZ 1992, 465) gewahrt wird.