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   OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13   

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https://dejure.org/2015,3776
OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13 (https://dejure.org/2015,3776)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2015 - 9 UF 3/13 (https://dejure.org/2015,3776)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 9 UF 3/13 (https://dejure.org/2015,3776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls aufgrund Erziehungsunfähigkeit der Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1
    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls aufgrund Erziehungsunfähigkeit der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls aufgrund Erziehungsunfähigkeit der Mutter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls aufgrund Erziehungsunfähigkeit der Mutter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13
    Selbst einer nicht optimalen Elternbetreuung ist grundsätzlich der Vorrang vor einer - auch qualifizierten - Fremdbetreuung einzuräumen; dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das elterliche Verhalten Nachteile erleiden (BVerfGE 60, 79; BVerfG, FamRZ 2010, 713; 2008, 2185; 2006, 1593).

    Es muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein (BVerfGE 60, 79; 72, 122; jüngst: BVerfG, FamRZ 2014, 1266; 2012, 419; 1127).

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13
    Es muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein (BVerfGE 60, 79; 72, 122; jüngst: BVerfG, FamRZ 2014, 1266; 2012, 419; 1127).

    Begehren Eltern die Rückführung eines in einer Pflegefamilie lebenden Kindes, so ist es geboten, bei der Kindeswohlprüfung die Tragweite einer Trennung des Kindes von der Pflegefamilie einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Trennung von der Pflegefamilie gering zu halten (BVerfG, FamRZ 2014, 1266).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13
    Selbst einer nicht optimalen Elternbetreuung ist grundsätzlich der Vorrang vor einer - auch qualifizierten - Fremdbetreuung einzuräumen; dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das elterliche Verhalten Nachteile erleiden (BVerfGE 60, 79; BVerfG, FamRZ 2010, 713; 2008, 2185; 2006, 1593).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13
    Es muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein (BVerfGE 60, 79; 72, 122; jüngst: BVerfG, FamRZ 2014, 1266; 2012, 419; 1127).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2015 - 9 UF 3/13
    Selbst einer nicht optimalen Elternbetreuung ist grundsätzlich der Vorrang vor einer - auch qualifizierten - Fremdbetreuung einzuräumen; dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das elterliche Verhalten Nachteile erleiden (BVerfGE 60, 79; BVerfG, FamRZ 2010, 713; 2008, 2185; 2006, 1593).
  • OLG Köln, 20.12.2022 - 10 UF 83/22

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund

    Es muss nach Möglichkeit versucht werden, durch unterstützende, auf Herstellung eines verantwortungsgerechtenVerhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen das Ziel des gebotenen Schutzes von Kindern zu erreichen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.02.2015 - 9 UF 3/13, zit. n. Juris).
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