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   OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99   

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OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99 (https://dejure.org/1999,13612)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.08.1999 - 9 UF 44/99 (https://dejure.org/1999,13612)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99 (https://dejure.org/1999,13612)
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Volltextveröffentlichung

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    Voraussetzungen und Verfahren bei Einbenennung eines Kindes

Verfahrensgang

  • AG Saarlouis - 21 F 323/98
  • OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 UF 517/98

    Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Namensänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Der Gesetzgeber hat hervorgehoben, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes nicht nur dienlich, sondern erforderlich sein muss (vgl. BT-Drucks. 13/8511, 74 sowie Wagenitz a.a.O., S. 1551; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; OLG Bremen, OLGR 1999, 243; OLG Celle, OLGR 1999, 141).

    Dem Wunsch des Kindes, den neuen Ehenamen der Mutter zu führen, kann in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, da nach der gesetzlichen Regelung die Einwilligung des Kindes in die Namensänderung grundsätzlich ebenfalls Voraussetzung für die Einbenennung ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ).

  • OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98

    Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur Namenserteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Der Gesetzgeber hat hervorgehoben, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes nicht nur dienlich, sondern erforderlich sein muss (vgl. BT-Drucks. 13/8511, 74 sowie Wagenitz a.a.O., S. 1551; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; OLG Bremen, OLGR 1999, 243; OLG Celle, OLGR 1999, 141).

    Es kann auch nicht darauf abgestellt werden, ob sich das Kind T. aufgrund seines anderen Nachnamens im jetzigen Familienverband der Antragstellerin als Außenseiter fühlt, da die Integration des Kindes weniger von dem von dem Kind geführten Namen als von dem Funktionieren des innerfamiliären Beziehungsgeflechtes abhängt (vgl. insoweit OLG Braunschweig, MDR 1999, 873).

  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Hierzu gehören auch die nach § 1618 Satz 4 BGB zu treffenden Entscheidungen über die Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung eines Kindes durch den sorgeberechtigten Elternteil und dessen Ehegatten (vgl. Philippi in Zöller, ZPO , 21. Aufl., § 621 Rn. 27; Hoffmann in Familienrechtsreformkommentar, § 621 ZPO Rn. 4; OLG München, EzFamR aktuell 1999, 229, 230; OLG Celle OLGR 1999, 141 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 1999 - 18 UF 39/99).

    Der Gesetzgeber hat hervorgehoben, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes nicht nur dienlich, sondern erforderlich sein muss (vgl. BT-Drucks. 13/8511, 74 sowie Wagenitz a.a.O., S. 1551; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; OLG Bremen, OLGR 1999, 243; OLG Celle, OLGR 1999, 141).

  • OLG Stuttgart, 26.03.1999 - 18 UF 39/99

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zu einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Hierzu gehören auch die nach § 1618 Satz 4 BGB zu treffenden Entscheidungen über die Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung eines Kindes durch den sorgeberechtigten Elternteil und dessen Ehegatten (vgl. Philippi in Zöller, ZPO , 21. Aufl., § 621 Rn. 27; Hoffmann in Familienrechtsreformkommentar, § 621 ZPO Rn. 4; OLG München, EzFamR aktuell 1999, 229, 230; OLG Celle OLGR 1999, 141 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 1999 - 18 UF 39/99).
  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Der Gesetzgeber hat hervorgehoben, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes nicht nur dienlich, sondern erforderlich sein muss (vgl. BT-Drucks. 13/8511, 74 sowie Wagenitz a.a.O., S. 1551; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 ; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; OLG Bremen, OLGR 1999, 243; OLG Celle, OLGR 1999, 141).
  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Hierdurch wurde die Möglichkeit einer Einbenennung gegenüber dem Namensänderungsrecht erheblich erschwert, so dass auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. FamRZ 1994, 439 und 1996, 937) nach welcher ein wichtiger Grund für eine Namensänderung bereits dann bejaht wurde, wenn die Einbenennung dem Kindeswohl auch nur "förderlich" erschien, überholt (vgl. Wagenitz, a.a.O., S. 1551, 1552).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
    Hierdurch wurde die Möglichkeit einer Einbenennung gegenüber dem Namensänderungsrecht erheblich erschwert, so dass auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. FamRZ 1994, 439 und 1996, 937) nach welcher ein wichtiger Grund für eine Namensänderung bereits dann bejaht wurde, wenn die Einbenennung dem Kindeswohl auch nur "förderlich" erschien, überholt (vgl. Wagenitz, a.a.O., S. 1551, 1552).
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