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   OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 9 UF 48/05   

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https://dejure.org/2005,6129
OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 9 UF 48/05 (https://dejure.org/2005,6129)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2005 - 9 UF 48/05 (https://dejure.org/2005,6129)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 (https://dejure.org/2005,6129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sorgerechtsverfahren: Notwendigkeit der Fixierung des Verlaufs und Ergebnisses der Anhörung des beteiligten Kindes und der Kindeseltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorge- und Umgangsverfahren wegen Übertragung des alleinigen Sorgerechts seitens beider Elternteile; Verfahrensnormverstoß als Verfahrensfehler; Niederlegen von Ergebnis der mündlichen Anhörung in den Akten als Pflicht des Gerichtes; Möglichkeit der Würdigung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 119 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § ... 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 626 e Abs. 3; ; FGG § 14; ; FGG § 50 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 50 b Abs. 1; ; BGB § 1696; ; BGB § 1696 Abs. 1; ; KostO § 16; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktenmäßige Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses der mündlichen Anhörung der Beteiligten im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 9 UF 133/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 9 UF 48/05
    Hierzu gehört insbesondere auch, dass das Familiengericht das Ergebnis der mündlichen Anhörung der Beteiligten in den Akten niederlegt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - 9 UF 133/04 -, m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Dies ist aber notwendige Voraussetzung, um dem Senat als Rechtsmittelgericht die Würdigung der Beweisergebnisse und die Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit alle entscheidungserheblichen Fragen erörtert worden sind oder ob und gegebenenfalls mit welchem Schwerpunkt eine erneute Anhörung zu erfolgen hat (BGH FamRZ 2001, 907; Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Februar 2008 - 9 UF 17/08 - und vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 6/2006, Anm. 5; vgl. auch Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398 (Kindesanhörung); Friederici/Kemper/Völker/Clausius, HK-FamFG, § 160, Rz. 3 mit Verweis auf § 159, Rz. 10 f.).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

    Nur auf diese Weise wird dem Rechtsmittelgericht ermöglicht nachzuprüfen, ob die Feststellungen ohne Rechtsfehler zustande gekommen sind, insbesondere der Inhalt der Anhörung vollständig und ohne Widersprüche gewürdigt worden ist (BGH FamRZ 2001, 907; 2008, 251; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861; Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398; vgl. auch OLG Brandenburg FamFR 2011, 328), was unter anderem für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ausschlaggebend ist, ob es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der erneuten Kindesanhörung absieht.
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10

    Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden

    Dies ist aber notwendige Voraussetzung, um dem Senat als Rechtsmittelgericht die Würdigung der Beweisergebnisse und die Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit alle entscheidungserheblichen Fragen erörtert worden sind oder ob und gegebenenfalls mit welchem Schwerpunkt eine erneute Anhörung zu erfolgen hat (BGH FamRZ 2001, 907; Senat, Beschl.v. vom 28. Februar 2008, 9 UF 17/08, und Beschl. v. 21. Juli 2005, 9 UF 48/05, OLGR 2005, 861 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 6/2006, Anm. 5; vgl. auch Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005, 2 UF 13/05, OLGR 2006, 398 (Kindesanhörung) sowie Beschluss des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. März 2010, 6 UF 136/09, m.w.N.).
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