Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3876
OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08 (https://dejure.org/2009,3876)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2009 - 9 UF 85/08 (https://dejure.org/2009,3876)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 9 UF 85/08 (https://dejure.org/2009,3876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen versuchten Prozessbetruges und Nichtbeachtung der Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten

  • RA Kotz

    Geschiedenenunterhalt und unwahre Angaben über Einkünfte

  • fr-blog.com

    Verwirkung Unterhaltsanspruch wegen versuchten Prozessbetrugs und anderem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 3
    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen versuchten Prozessbetruges und Nichtbeachtung der Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer eigene Einkünfte bewusst verschleiert, verwirkt Anspruch auf Ehegattenunterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedene Frau redete ihre Erwerbsmöglichkeiten klein - Ex-Mann wird deshalb fast 20 Jahre nach der Scheidung von Unterhaltszahlungen befreit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Geschiedenenunterhalt: Kein Anspruch bei bewusster Verschleierung eigener Einkunftsmöglichkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Kein Anspruch bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte - Mangelnde nacheheliche Solidarität führt zum Verlust des Unterhaltsanspruchs

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Angaben über Einkommen können zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Als Abänderungsgrund beruft sich der Kläger auf die rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung, wofür inzwischen höchstrichterlich die Abänderungsklage als zulässige Klageform - jedenfalls neben der weiterhin diskutierten Vollstreckungsabwehrklage - angesehen wird (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095).

    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, die Voraussetzungen des genannten Verwirkungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220 jeweils m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06

    Nachehelichenunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Diese hat sie vielmehr erst im Rahmen des von ihr selbst betriebenen nachfolgenden Abänderungsverfahrens (AG Bad Liebenwerda 22 F 190/06 = Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 217/06) zur Akte gereicht; daraus ergibt sich zwar nicht zwingend die Unrichtigkeit ihrer im Vorprozess gemachten Angaben zu ihren tatsächlichen Einkünften, jedenfalls aber deren Unvollständigkeit.
  • OLG Zweibrücken, 29.08.1995 - 5 UF 147/94

    Unterhaltsverwirkung bei Leugnen eigener Einkünfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, die Voraussetzungen des genannten Verwirkungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zum Einkommen und/oder Vermögen stellen einen Prozessbetrug dar (BGH FamRZ 2007, 1532).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Auf eine angebliche Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann die Revisionszulassung schon deshalb nicht gestützt werden, weil sie durch das übergeordnete Rechtsmittel nicht überprüft werden kann, § 238 Abs. 3 ZPO (Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Auflage, § 238 Rz. 12; BVerfG, NJW 1980, 1095).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Als Gegenvorstellung wären die Ausführungen nicht fristgerecht, da die 2-Wochen-Frist nicht eingehalten worden ist (BGH/MDR 2007, 1276) im Übrigen besteht kein Anlass zur Abänderung der getroffenen Entscheidung.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Unterhalt betreffender Prozessvergleich in materieller Hinsicht an die veränderten Verhältnisse anzupassen ist, ergibt sich nicht aus § 323 ZPO, sondern allein aus dem materiellen Vertragsrecht (BGH, FamRZ 2001, 1687).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten

    Die Bewerbungen der Antragsgegnerin sind zudem von ihrer Zahl her diskontinuierlich und weisen zeitliche Lücken auf (siehe dazu Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08).

    Hierfür muss der Unterhaltsberechtigte im Einzelnen darlegen, dass er bei den bestehenden objektiven Gegebenheiten (z.B. Alter, Ausbildung, fehlende Berufspraxis, äußere Erscheinung, Gesundheitszustand, Arbeitsmarkt) nicht vermittelbar ist und auch durch eigene Bemühungen keine Beschäftigung erlangen kann (Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08 m.w.N.).

    Es besteht vielmehr ihre grundsätzliche Erwerbspflicht bis zum Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1999, 708; Urteil des 9. Senats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08).

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08

    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen

    Dabei geht der Senat davon aus, dass die Antragstellerin nach ihrem Alter, ihrer Ausbildung, ihrer längeren Berufspause, ihrem Gesundheitszustand und nach den derzeitigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. hierzu: Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08 m.w.N.) eine vollschichtige Anstellung in ihrem vorehelich ausgeübten Beruf als Außendienst-mitarbeiterin finden könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht