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   VGH Hessen, 07.12.2000 - 9 UZ 3323/00.A   

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https://dejure.org/2000,8024
VGH Hessen, 07.12.2000 - 9 UZ 3323/00.A (https://dejure.org/2000,8024)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.2000 - 9 UZ 3323/00.A (https://dejure.org/2000,8024)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 9 UZ 3323/00.A (https://dejure.org/2000,8024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 Abs 2 VwGO, § 116 Abs 2 VwGO, § 117 Abs 2 VwGO, § 117 Abs 4 VwGO, § 118 VwGO
    Verkündung durch Zustellung - Rechtsmittel

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 116 Abs. 2; ; VwGO § 117 Abs. 2; ; VwGO § 117 Abs. 4; ; VwGO § 118; ; VwGO § 119; ; VwGO § 120; ; VwGO § 138 Nr. 6; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht - Urteil, Zustellung, Berufung, Zulassung, Entscheidungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veranlassung der förmlichen Zustellung des Tenors an die Verfahrensbeteiligten in der äußeren Gestalt eines Urteils nach Beschluss der Verkündung durch Zustellung der Entscheidung; Erlass eines wirksamen Urteils; Fehlende Rechtsmittelbelehrung; Spätere Zustellung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14

    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel -

    Die FGO sieht ausdrücklich den Fall vor, dass das Urteil nicht mit Gründen versehen ist (§ 119 Nr. 6 FGO); dieser Umstand hindert die Annahme eines vollständigen Urteils i.S. der zuvor genannten Vorschriften deshalb nicht (vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Dezember 2000 9 UZ 3323/00.A, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2001, 542).
  • VGH Hessen, 14.11.2001 - 11 UZ 2462/00

    "Mit Gründen" versehenes Urteil - Rechtsmitteleinlegung nach versehentlicher

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist somit jedenfalls zulässig (so im Ergebnis auch Hess. VGH, B. v. 07.12.2000 - 9 UZ 3323/00.A -, AuAS 2001, 116, für eine ähnliche Verfahrenssituation, bei der allerdings im Unterschied zum vorliegenden Falle das vollständige, mit Gründen versehene Urteil nicht den Beteiligten zugestellt worden war).
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