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   VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00.A   

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VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00.A (https://dejure.org/2004,6216)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2004 - 9 UZ 925/00.A (https://dejure.org/2004,6216)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A (https://dejure.org/2004,6216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86 VwGO
    Beweisantrag; Ablehnung; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zulassung der Berufung im Asylverfahren; Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens; Asylberechtigung und Abschiebungsverbot wegen politischer Verfolgung; Voraussetzungen der Versagung rechtlichen Gehörs; Ablehnung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Abs. 3 Nr. 5; GG Art. 103 Abs. 1; GVG § 169
    Äthiopien, Exilpolitische Betätigung, EPRP, Demonstrationen, Überwachung im Aufnahmeland, D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Beweisantrag, Ablehnung, Sachverständigengutachten, EHRCO, Eigene Sachkunde, Zeugenbeweis, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 628
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind prinzipiell der materiell-rechtlichen Rechtsfindung zuzuordnen und kein Verfahrensvorgang, an dem die Prozessbeteiligten zu beteiligen wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 1996 - 13 A 5126/96 -, InfAuslR 1997, 270; GK-AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 Rdnr. 72 bis 74, 261 f., 281).

    Ein in keiner Weise vorhersehbarer Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze ist dem Verwaltungsgericht hierbei nicht unterlaufen, so dass auf sich beruhen kann, ob auch bei einem derartigen Verstoß lediglich ein materieller Fehler der Entscheidung vorliegen würde oder daneben auch ein Verfahrensfehler, der möglicherweise mit einem Gehörsverstoß einhergeht (vgl. zu Letzterem BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 a. a. O.; GK-AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 Rdnr. 72 ff.).

  • BVerwG, 24.08.1999 - 9 B 139.99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages auf

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    Das Gehörsrecht schützt den Verfahrensbeteiligten insofern nicht vor Begründungsfehlern, sondern davor, dass ihm durch eine rechtlich untragbare Ablehnung seines Beweisangebots die Möglichkeit abgeschnitten wird, auf die Tatsachenfeststellung des Gerichts einzuwirken (vgl. zu Vorstehendem: Dahm, ZAR 2002, 227, 228; GK-AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 Rdnr. 277, 278, 378; Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte als der vom Instanzgericht zur Ablehnung des Beweisantrags angeführten auch durch BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1999 - BVerwG 9 B 139.99 -, NVwZ-Beil.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    2000, S. 17; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308, S. 15, 17; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518/99 -, NVwZ-Beil.
  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    Die Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten und Auskünften zum Beweisthema der Beobachtung exilpolitischer Aktivitäten im Beweisantrag 3 mit dem Hinweis auf eine Vielzahl beigezogener Erkenntnisquellen und einer auf ihnen gründenden eigenen Sachkunde des Verwaltungsgerichts rügt der Kläger als von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl. 1994, S. 143, und vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, S. 63, abweichend.
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung in bezug auf

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    Die Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten und Auskünften zum Beweisthema der Beobachtung exilpolitischer Aktivitäten im Beweisantrag 3 mit dem Hinweis auf eine Vielzahl beigezogener Erkenntnisquellen und einer auf ihnen gründenden eigenen Sachkunde des Verwaltungsgerichts rügt der Kläger als von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl. 1994, S. 143, und vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, S. 63, abweichend.
  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95

    Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    Insbesondere beim Zeugenbeweis ist diese Darlegung grundsätzlich unabdingbar, da das Gericht nur auf ihrer Grundlage beurteilen kann, ob die Vernehmung des angebotenen Zeugen zur Erkundung der Beweistatsache überhaupt tauglich ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16. September 1996 - 12 UE 3033/95 -, Nachweis bei Juris; Dahm, ZAR 2002, 227, 232 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
    Umfang und inhaltliche Dichte der vom Gericht insofern geforderten Darlegung hängen dabei auch davon ab, in welchem Ausmaß der Beweisantragsteller die vorliegenden Erkenntnismittel in Frage gestellt und weiteren Sachaufklärungsbedarf aufgezeigt hat (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 -, DVBl. 1999, 1206; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - A 13 S 2638/94 -, InfAuslR 1995, 84; Dahm, ZAR 2002, 348, 353 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1996 - 13 A 5126/96

    Gebot des rechtlichen Gehörs; Zweifel an der Echtheit; Ausländische öffentliche

  • VGH Hessen, 10.07.2007 - 7 UZ 422/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Divergenz ist kein

    Eine tragfähige Stütze im Prozessrecht, die eine Verletzung eines rechtlichen Gehörs ausschließt, findet die Ablehnung eines Beweisantrags zum anderen aber auch dann, wenn zwar nicht die in der Begründung des Gerichts genannten, aber andere Gründe des Verfahrensrechts die beantragte Beweiserhebung ausschließen oder es bereits an einem ordnungsgemäßen Beweisantrag fehlt (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 8. November 2006 - 7 UZ 1525/06.A - und vom 26. März 2007 - 7 UZ 3020/06.A - juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A - DÖV 2004, 628 - LS -, vom 17. Februar 2005 - 9 UZ 1646/01.A -, vom 20. April 2005 - 9 UZ 2170/04.A - sowie vom 2. August 2005 - 9 UZ 1604/05.A - Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 138 Rdnr. 26, 32; GK-AsylVfG, Stand: Oktober 2006, § 78 Rdnr. 355 ff.; Dahm, ZAR 2002, 227 ff., 348 ff.).

    Schließlich ist - in Auseinandersetzung mit den vom Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung und ggf. in den Entscheidungsgründen des Urteils angegebenen Gründen für die erfolgte Beweisantragsablehnung - darzulegen, dass die Ablehnung prozessrechtlich unvertretbar gewesen ist (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 28. November 2005 - 7 UZ 153/05.A - EZAR NF 62 Nr. 7; Hess. VGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00 - a. a. O. und vom 24. November 2004 - 9 UZ 3865/00 - GK-AsylVfG, a. a. O., § 78 Rdnr. 655 ff.; Marx, a. a. O., § 10 Rdnr. 159, 172 ff.).

  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 7 UZ 153/05

    Abschiebungshindernis; posttraumatische Belastungsstörung; Bevölkerungsgruppe

    Allerdings muss ein Gericht, um einen Antrag auf Beweiserhebung durch Sachverständige unter Berufung auf sein Wissen aus ihm vorliegenden amtlichen Auskünften und sonstigen beigezogenen Erkenntnisquellen prozessordnungsgemäß abzulehnen, im Ablehnungsbeschluss oder jedenfalls in der Sachentscheidung nachvollziehbar darlegen, woraus es seine Sachkunde bezieht (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A - DÖV 2004, 628 [Ls] und vom 27. Mai 2005 - 9 UZ 206/03.A -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - 1 A 1926/13

    Ausschluss eines Beamten von Auslandseinsätzen wegen der Notwendigkeit einer

    vgl. Hessischer, VGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2007 - 7 ZU 422/07.A -, juris, Rn. 18, und vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A -, juris, Rn. 32, jeweils m.w.N.; Kothe/Redeker, Beweisantrag und Amtsermittlung im Verwaltungsprozess, 2011, S. 96 f.

    vgl. Hessischer, VGH, Beschluss vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A -, juris, Rn. 32, m.w.N.

  • VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06

    Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör

    Bezogen auf die einfachgesetzlichen Regelungen über Beweisanträge und deren Ablehnung bedeutet dies, dass eine Gehörsverletzung eines Verfahrensbeteiligten erst dann vorliegt, wenn dieser einen nach dem jeweiligen Verfahrensrecht erheblichen Beweisantrag gestellt und das Gericht diesen Beweisantrag in unvertretbarer Weise abgelehnt hat, die Ablehnung also im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. zu Vorstehendem: Hess. VGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A - DÖV 2004, 628 - LS - und vom 17. Februar 2005 - 9 UZ 1646/01.A - Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 138 Rdnr. 26, 32; GK-AsylVfG, Stand: Oktober 2006, § 78 Rdnr. 355 ff.; Dahm, ZAR 2002, 227 ff., 348 ff.).
  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 3 A 154/20

    Zu den Darlegungsanforderungen eines Berufungszulassungsantrags mit dem u.a. ein

    Soweit der Kläger im Übrigen im Rahmen seiner Darlegungen auf die Begründung der Beweisanträge sowie auf die Ausführungen in seinen Klagebegründungen verweist, genügt dies zur Wahrung seiner Darlegungslast nicht, denn die Antragsschrift muss grundsätzlich aus sich selbst heraus verständlich sein, so dass Bezugnahmen eine strukturierende Aufbereitung der Zulassungsgründe in der Antragsschrift selbst nicht ersetzen können (HessVGH, Beschl. v. 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A -, juris Rn. 37).
  • VGH Hessen, 25.10.2005 - 7 UZ 2516/05
    Etwas anderes gilt nur im Ausnahmefall zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung, etwa wenn ein Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, oder wenn ein Gericht entsprechend unvorhersehbare Anforderungen an den Sachvortrag stellt (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [190], Beschuss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144]; Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A - DÖV 2004, 628 - LS -, Beschluss vom 27. Mai 2005 - 9 UZ 206/03.A -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 1 A 2404/13

    Anerkennung einer postttraumatischen Belastungsstörung als Folge eines

    Dazu, dass die Ablehnung eines Beweisantrags eine tragfähige Stütze im Prozessrecht auch dann findet, wenn zwar nicht die in der Begründung des Gerichts genannten, aber andere Gründe des Verfahrensrechts die beantragte Beweiserhebung ausschließen, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2004 - 9 UZ 925/00.A -, juris, Rn. 32, und Kothe/Redeker, Beweisantrag und Amtsermittlung im Verwaltungsprozess, 2012, S. 96 f.; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, InfAuslR 2000, 412 = juris, Rn. 15 ("Da das Berufungsgericht weitere Gesichtspunkte für die Ablehnung des Beweisantrages ... nicht angeführt hat und solche auch nicht ersichtlich sind , kann die Berufungsentscheidung insgesamt keinen Bestand haben", Hervorhebung durch den Senat).
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