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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2002 - L 5/9 V 18/00   

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https://dejure.org/2002,30390
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2002 - L 5/9 V 18/00 (https://dejure.org/2002,30390)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.12.2002 - L 5/9 V 18/00 (https://dejure.org/2002,30390)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - L 5/9 V 18/00 (https://dejure.org/2002,30390)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 09.07.2002 - 9 W 16/02

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen

    a) Bei Nr. 9.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV ( FeV Anlage 4) handelt es sich nicht um eine starre Vorschrift, sondern nur um eine "Regelfall"-Normierung, die für eine Einzelfallwürdigung des jeweiligen konkreten Sachverhalts Raum lässt und bei gesetzeskonformer Auslegung mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch lassen muss (Fortführung der Rechtsprechung aus Beschluss des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 -).

    Wie insbesondere aus Nr. 2 der Vorbemerkung der Anlage 4 folgt, wonach Grundlage der Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, in der Regel ein ärztliches oder - in besonderen Fällen - ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist, aus dem sich folglich Eignung oder Nicht-Eignung ergibt, handelt es sich bei deren Nr. 9.1 nicht um eine in diesem Sinne starre Vorschrift, sondern nur um eine "Regelfall"-Normierung, die für eine Einzelwürdigung des jeweiligen konkreten Sachverhalts Raum lässt und bei gesetzeskonformer Auslegung - mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - auch lassen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 -).

  • OVG Saarland, 02.05.2002 - 9 W 16/02
    (Fortführung der Rechtsprechung aus Beschluss des Senats vom 2.8.2000 -9 V 18/00 -).

    vgl. Beschluss des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 - Nach Nr. 9.22 der Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV stellt der gelegentliche Konsum von Cannabis, der ebenfalls gutachterlich festgestellt wurde und den der Antragsteller eingeräumt hat, einen Mangel im Sinne des § 46 I 2 FeV dar, der nicht zur Nichteignung führt, wenn Konsum und Fahren getrennt wird und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.

  • OVG Saarland, 16.10.2000 - 9 V 36/00
    Es kann jedoch nicht ohne weiteres von der Glaubhaftigkeit dieses Vorbringens ausgegangen werden, berücksichtigt man, daß jeder belegte Drogenkonsum grundsätzlich den Verdacht auf einen solchen längerer als der eingeräumten, gauer und höherer als _der zugestandenen_ o$ex sonst nachgewiesenen Frequenz begründet Beschluß des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 - BayVGH, Urteil vom 29.6.1999, a.a.O. und daß es angesichts der bekannt hohen Dunkelziffer drogenbeeinflußter Autofahrten eher unwahrscheinlich ist, daß der Antragsteller ausgerechnet dann in eine Polizeikontrolle geraten sein soll, als er sich nach jahrelanger Abstinenz angeblich das erste Mal wieder Haschisch zugeführt hatte.
  • VG Saarlouis, 11.02.2009 - 10 L 1915/08

    Aussagekraft von Haaranalysewerten beim Konsum von Cannabis

    So die Kammer etwa in ihrem Beschluss vom 14.2.2008, 10 L 2082/07, vgl. auch die Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 11.1.2007, 1 W 53/06 (VG-Az.: 6 F 75/06), sowie vom 2.8.2000, 9 V 18/00 (VG-Az.: 3 F 23/00).
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