Rechtsprechung
   FG München, 25.09.2006 - 9 V 2469/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21571
FG München, 25.09.2006 - 9 V 2469/06 (https://dejure.org/2006,21571)
FG München, Entscheidung vom 25.09.2006 - 9 V 2469/06 (https://dejure.org/2006,21571)
FG München, Entscheidung vom 25. September 2006 - 9 V 2469/06 (https://dejure.org/2006,21571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Auflösungsverlustes mit Abschluss des Liquidationsverfahrens; Ausnahmsweise Entstehung des Auflösungsverlustes vor Abschluss der Liquidation; Anfechtungen und Verwertung des gesamten Vermögens der Insolvenzschuldnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 4, 2; InsO § 211
    Realisierung des Auflösungsverlusts bei Liquidation einer GmbH; Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Realisierung des Auflösungsverlusts bei Liquidation einer GmbH - Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzrecht: FG München versagt Realisierung des Auflösungsverlustes vor Abschluss eines Liquidationsverfahrens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG München, 25.09.2006 - 9 V 2469/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsteht ein Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG regelmäßig erst mit Abschluss des Liquidationsverfahrens, denn erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, und ferner, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungskosten bzw. Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 343).
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus FG München, 25.09.2006 - 9 V 2469/06
    Zu der Beurteilung der Vermögenslage auf der Ebene der Gesellschaft muss also die Beurteilung auf der Ebene des Gesellschafters hinzutreten (BFH-Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305 ).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2011 - 9 K 307/07

    Auflösungsverlust wird erst im Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens

    In 2002 wurde der Insolvenzantrag weder mangels Masse abgelehnt (Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO reicht nicht, siehe FG München, Beschluss vom 16. August 2006 - 9 V 2469/06, n.v.), noch war die GmbH vermögenslos.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht