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   FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11   

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FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11 (https://dejure.org/2011,22075)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.12.2011 - 9 V 280/11 (https://dejure.org/2011,22075)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Dezember 2011 - 9 V 280/11 (https://dejure.org/2011,22075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Nr. 2 EStG; § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre; Zeitliche Zuordnung von Absetzungen für Abnutzungen (AfA) und Sonderabschreibungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre; Zeitliche Zuordnung von Absetzungen für Abnutzungen (AfA) und Sonderabschreibungen

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung: Ermittlung des steuerfrei zu belassenen Anteils des Veräußerungsgewinns gem. §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1460
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11
    Bei der Ermittlung des aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05) steuerfrei zu belassenen Anteils des Veräußerungsgewinns gem. §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen den Zeiträumen zuzurechnen, in denen sie tatsächlich in Anspruch genommen worden sind (entgegen OFD Magdeburg vom 07.04.2011 S 2256-61-St 222).

    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BStBl II 2011, 76) beantragten die Antragsteller nunmehr die Aufteilung des Gewinns aus dem privaten Veräußerungsgeschäft nach dem tatsächlichen Wertverhältnissen gem. BMF-Erlass vom 20.12.2010 IV C 1-S 2256/07/10001: 006 (BStBl I 2001, 14).

    a) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (a.a.O.) ist die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre wegen des Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes insoweit verfassungswidrig und daher nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zu Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31.03.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können, weil die alte Spekulationsfrist bereits abgelaufen war.

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11

    Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11
    Hiergegen haben die Antragsteller Klage beim Niedersächsischen Finanzgericht erhoben (Az.: 9 K 252/11), über die noch nicht entschieden worden ist.

    Wegen der Berechnung wird auf die Aufteilung im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 26.09.2011 in den Verfahren 9 K 252/11 Bezug genommen.

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.02.1984 III B 40/83 , BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996 I B 61/96 , BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.02.1984 III B 40/83 , BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996 I B 61/96 , BStBl II 1997, 466).
  • FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil

    Weiterhin verweist er auf in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2012 7-V-7/91/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1462 und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Dezember 2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460.

    Dies ergibt sich z.B. aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (EFG 2012, 1460) und des Finanzgericht Berlin-Brandenburg (EFG 2012, 1462) im vorläufigen Rechtsschutz sowie aus den Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499) sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris).

  • FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!

    Eine zeitlich lineare Aufteilung, wie sie vom Beklagten entsprechend der "Vereinfachungsregelung" in Tz. II.1 des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 14) vorgenommen wurde, entspricht den Vorgaben des BVerfG nicht (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460; zweifelnd auch BFH-Beschlüsse vom 11.4.2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130 und vom 12.7.2012 IX B 64/12, BFH/NV 2012, 1782).
  • FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 1885/11

    Aufteilung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen der durch das

    Ein sachlicher Grund hiervon abzuweichen, ist nicht ersichtlich (im Ergebnis auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. Juni 2013 - 4 K 1918/11 E, juris, Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Dezember 2011 - 9 V 280/11, EFG 2012, 1460 und Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2012 - 7 V 7191/11, EFG 2012, 1462).
  • FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11

    Ermittlung des steuerbaren Teils des Spekulations-Gewinns aus der Veräußerung

    Der Senat lässt gemäß § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Beschwerde zu, da das Finanzgericht Niedersachsen in seinem Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11 (recherchiert in Juris) offenbar die Anordnung der Aufteilung des Veräußerungsgewinns unter Zugrundelegung eines linearen Wertzuwachses von bebauten Grundstücken durch Verwaltungsvorschrift als zulässig erachtet, der Senat eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertritt und die Klärung dieser Rechtsfrage durch den BFH für geboten erachtet.
  • FG Düsseldorf, 25.04.2013 - 8 K 3988/11

    Gewinn aus privater Grundstücksveräußerung - Verlängerung der Spekulationsfrist

    Dieser wäre aber unstreitig in voller Höhe steuerfrei gewesen (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht (FG), Beschluss vom 27.12.2011 9 V 280/11, Entscheidungen der FG (EFG) 2012, 1460; Hessisches FG, Beschluss vom 17.02.2012 1 V 2821/11, EFG 2012, 1148; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2012 7 V 7191/11, EFG 2012, 1462).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 7191/11

    Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilienveräußerung nach mehr als zwei

    Im Streitfall hat der Senat an dem vom Antragsgegner ermittelten Umfang des steuerpflichtigen Anteils des Veräußerungsgewinns aus den Gründen des Beschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27.12.2011 (9 V 280/11, Gestaltende Steuerberatung 2012, 39, zitiert nach juris), denen sich der erkennende Senat anschließt, erhebliche Zweifel.
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 191/11

    Art der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bei noch nicht

    Im Streitfall hat der Senat an dem vom Antragsgegner ermittelten Umfang des steuerpflichtigen Anteils des Veräußerungsgewinns aus den Gründen des Beschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27.12.2011 ( 9 V 280/11 , Gestaltende Steuerberatung 2012, 39, zitiert nach [...]), denen sich der erkennende Senat anschließt, erhebliche Zweifel.
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