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   FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97   

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FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97 (https://dejure.org/1997,5962)
FG Köln, Entscheidung vom 25.11.1997 - 9 V 3238/97 (https://dejure.org/1997,5962)
FG Köln, Entscheidung vom 25. November 1997 - 9 V 3238/97 (https://dejure.org/1997,5962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides; Erbschaftsteuer für Auszahlung von Lebensversicherungen; Erwerb von Todes wegen; Vergleichbarkeit mit gesetzlicher Rentenversicherung; Bestehen gesetzlichen Zwangs zur Schaffung der Versorgung; Vornahme einer einmaligen Zahlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ErbStG § 3
    An Erbschaftsteuerpflicht für befreiende Lebensversicherungen bestehen ernsthafte Zweifel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuer auf befreiende Lebensversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1402
  • EFG 1998, 490
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.05.1981 - II R 11/81

    Dienstvertrag - Erbschaft - Witwenrente - Geschäftsführer - GmbH - Rente

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    Diese Steuerfreiheit erstreckt sich insbesondere auf die gesetzlichen Ansprüche der Hinterbliebenen - Ehegatten und Kinder - eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen den jeweiligen Versicherungsträger (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BStBl 1981 II, 715 [716]).

    Als dann diese Vorschrift in das geltende ErbStG 1974 nicht übernommen worden ist und damit eine Steuerfreiheit nicht mehr gerechtfertigt werden konnte, ist der BFH über eine einschränkende Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG wieder zur Freistellung der entsprechenden Versorgungsbezüge gelangt (BFH, Urteil vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BStBl 1981 11, 715).

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90

    Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    Der Annahme einer Steuerfreiheit steht nicht entgegen, daß der BFH für die Frage der Pfändung von befreienden Lebensversicherungen einen Vollstreckungsschutz in entsprechender Anwendung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen (§ 54 Sozialgesetzbuch - SGB - I) abgelehnt hat (BFH, Urteil vom 12. Juni 1991 VII R 54/90, BStBl 1991 11, 747).
  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 397/90

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenversorgungen auf

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    Mit dieser Maßgabe hat der BFH seine Rechtsprechung zur freiwilligen Hinterbliebenenversorgung fortgeführt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BStBl 1990 11, 322 und BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1994 2 BvR 397/90, BStBl 1994 11, 547).
  • BFH, 27.11.1974 - II 175/64

    Rentenbezüge - Hinterbliebene - Erblasser - Tod des Erblassers - Satzung -

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    So hat er die Steuerbefreiung des § 18 Nr. 16 ErbStG 1959 (BGBl I S. 187; BStBl 1959 1, 159) für Ruhegehälter und ähnliche Zuwendungen, die ohne rechtliche Verpflichtung früheren oder jetzigen Angestellten oder Bediensteten gewährt werden, über den Wortlaut dieser Bestimmung hinaus auch auf die Hinterbliebenen ausgedehnt (BFH, Urteil vom 27. November 1974 II 175/64, BStBl 1975 11, 539).
  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    Mit dieser Maßgabe hat der BFH seine Rechtsprechung zur freiwilligen Hinterbliebenenversorgung fortgeführt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BStBl 1990 11, 322 und BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1994 2 BvR 397/90, BStBl 1994 11, 547).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese den Gesetzestext einengende Interpretation durch den BFH später ausdrücklich als im Rahmen der zulässigen richterlichen Gesetzesauslegung liegend gebilligt und im Hinblick den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG lediglich gefordert, daß die Arbeitnehmereigenschaft des Erblassers im Einzelfall genau geprüft werden müsse (Beschluß des Ersten Senats vom 9. Novmber 1988 1 BvR 243/86, BStBl 1989 11, 938).
  • BFH, 02.07.1997 - II R 43/94

    Der besondere Versorgungsfreibetrag ist auch um eine nicht steuerbare

    Auszug aus FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
    Der Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG steht nicht entgegen, daß die Versorgungsbezüge im Streitfall nicht in Form laufender Renten, sondern als einmalige Zahlung gewährt worden sind (BFH, Urteil vom 2. Juli 1997 II R 43/94, BStBl II 1997, 623 ).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Das FA beantragt, den Beschluß des FG Köln vom 25. November 1997 9 V 3238/97 aufzuheben und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen.
  • FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92

    Erbschaftsteuer, befreiende Lebensversicherung

    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung des FG Köln (Beschluss vom 25. November 1997, 9 V 3238/97 , EFG 1998 S. 490 ; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. August 1998 II B 25/98 , DStR 1998 S. 1599), dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 nicht für Vermögensvorteile aus einer befreienden Lebensversicherung gilt, die einem Hinterbliebenen als gleichwertiger Ersatz für Ansprüche eingeräumt werden, die sonst kraft Gesetzes entstanden wären und ihrerseits nicht der Erbschaftsteuer unterlägen hätten.
  • FG Hessen, 16.06.1999 - 1 K 3235/96

    Befreiende Lebensversicherung; Vermögensvorteil; Erwerb von Todes wegen;

    Unstreitig sind nach dem Wortlaut die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt, denn der Kläger hat als Bezugsberechtigter des Lebensversicherungsvertrages durch den Tod des Erblassers einen eigenen Rechtsanspruch gegen die Versicherungsgesellschaft auf Zahlung der vereinbarten (Teil-)Versicherungssumme erworben (vgl. auch Finanzgericht Köln, Beschluß vom 25. November 1997, 9 V 3238/97 in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 490 ).
  • FG Niedersachsen, 29.09.1999 - 3 K 533/92

    Erbschaftsteuer, von der Pflichtversicherung befreiende Lebensversicherung

    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung des FG Köln (Beschluss vom 25. November 1997, 9 V 3238/97, EFG 1998 S. 490; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. August 1998 II B 25/98, DStR 1998 S. 1599), dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 nicht für Vermögensvorteile aus einer befreienden Lebensversicherung gilt, die einem Hinterbliebenen als gleichwertiger Ersatz für Ansprüche eingeräumt werden, die sonst kraft Gesetzes entstanden wären und ihrerseits nicht der Erbschaftsteuer unterlägen hätten.
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