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   FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99 K   

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FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99 K (https://dejure.org/2000,11171)
FG Münster, Entscheidung vom 06.01.2000 - 9 V 7247/99 K (https://dejure.org/2000,11171)
FG Münster, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 9 V 7247/99 K (https://dejure.org/2000,11171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderabschreibungen für die Anschaffung neuer Kräne und Bildung von Ansparrücklagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Einheitswerts des Betriebs für die Wertgrenze bei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Ermittlung des Einheitswerts des Betriebs für die Wertgrenze bei der Mittelstands-AfA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.12.1979 - III R 65/77

    GmbH - Stammeinlage - Kapitalforderung - Einforderungsbeschluß - Ausstehende

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99
    Bei der Bewertung hat die Rechtsprechung jedoch den Besonderheiten dieser Forderung Rechnung getragen und einen Wert nicht angesetzt, wenn diese nicht eingefordert und eine Einforderung nicht absehbar war (BFH vom 19.12.1979 III R 65/77, BStBl. II 1980, 483; vom 18.07.1975 III R 28/74, BStBl. II 1976, 5; vom 29.05.1968 I 200/65, BStBl. II 1969, 11).

    Das noch nicht eingeforderte Kapital steht damit der Gesellschaft nicht in einer Weise zur Verfügung, die ein Arbeiten mit ihm ermöglicht (BFH vom 19.12.1979 III R 65/77, BStBl. II 1980, 483).

    Ist nach den tatsächlichen Verhältnissen am Stichtag bei vernünftiger wirtschaftlicher Überlegung nicht ernstlich damit zu rechnen, daß die ausstehenden Einlagen eingefordert werden, so sind sie mit 0, 00 DM zu bewerten (BFH a.a.O., BStBl. II 1980, 483).

  • BFH, 18.07.1975 - III R 28/74

    Forderung einer GmbH - GmbH - Einzahlung ausstehender Einlagen - Stammkapital -

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99
    Bei der Bewertung hat die Rechtsprechung jedoch den Besonderheiten dieser Forderung Rechnung getragen und einen Wert nicht angesetzt, wenn diese nicht eingefordert und eine Einforderung nicht absehbar war (BFH vom 19.12.1979 III R 65/77, BStBl. II 1980, 483; vom 18.07.1975 III R 28/74, BStBl. II 1976, 5; vom 29.05.1968 I 200/65, BStBl. II 1969, 11).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99
    Die ursprünglich eingereichte Bilanz war insoweit fehlerhaft, als die verpflichtend zu bildende Rückstellung für rückständige Urlaubsverpflichtungen (BFH vom 06.12.1995 I R 14/95, BStBl. II 1996, 406) nicht ausgewiesen war.
  • BFH, 13.06.2000 - I B 28/00
    Auszug aus FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99
    Beschwerde eingelegt (Az. beim BFH: I B 28/00).
  • RFH, 13.04.1928 - I D 1/28

    Unterlassen der Einforderung eines noch ausstehenden Teiles der Stammeinlage der

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99
    Auch bewertungsrechtlich wird nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Gutachten vom 13.04.1928 I D 1/28, Reichssteuerblatt 1928, 171) und ihm folgend des BFH die ausstehende nicht eingeforderte Kapitaleinlage zwar als Kapitalforderung eigener Art. der Gesellschaft an ihre Gesellschafter angesehen, die zum Betriebsvermögen zählt.
  • BFH, 29.05.1968 - I 200/65
    Auszug aus FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99
    Bei der Bewertung hat die Rechtsprechung jedoch den Besonderheiten dieser Forderung Rechnung getragen und einen Wert nicht angesetzt, wenn diese nicht eingefordert und eine Einforderung nicht absehbar war (BFH vom 19.12.1979 III R 65/77, BStBl. II 1980, 483; vom 18.07.1975 III R 28/74, BStBl. II 1976, 5; vom 29.05.1968 I 200/65, BStBl. II 1969, 11).
  • FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07

    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

    Zu einer niedrigeren Bewertung dieses Eigenkapitalbestandteils (s. zur Bewertung der noch nicht eingeforderte Kapitaleinlage: FG Münster vom 6. Januar 2000 9 V 7247/99, EFG 2000, 308) besteht jedenfalls dann kein Anlass, wenn der Gewinnvortrag - wie vorliegend - über einen längeren Zeitraum vorgetragen und aufgebaut worden ist, so dass auch in Zukunft davon auszugehen ist, dass dieser der GmbH weiterhin zur Verfügung steht.
  • BFH, 13.06.2000 - I B 28/00

    Ausstehende aber noch nicht angeforderte Kapitaleinlagen als Betriebsvermögen

    Der Beschluss des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 308 wiedergegeben.
  • FG München, 29.03.2006 - 10 K 943/04

    Ansparabschreibung; Disagio; Betriebliche Verbindlichkeit

    Aus den vom Klägervertreter zitierten Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Beschluss vom 06. Januar 2000 9 V 7247/99 K, EFG 2000, 308 ) und des BFH (Beschluss vom 13. Juni 2000 I B 28/00, BFH/NV 2001, 157 ) ergibt sich insoweit nichts anderes.
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