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   BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R   

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https://dejure.org/2000,998
BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R (https://dejure.org/2000,998)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R (https://dejure.org/2000,998)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - B 9 VG 3/99 R (https://dejure.org/2000,998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Versorgung - Opfer - Beweismittel - Verletzungsursache - Kraftfahrzeug - Erinnerungsvermögen - Verkehrsopferhilfe

  • Judicialis

    OEG § 1; ; OEG § 1 Abs 11; ; PflVG § 12 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KOVVfG § 15; OEG § 1 Abs. 11, § 1 Abs. 1 S. 1
    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 V 33/97 R

    Besatzungspersonenschaden - sowjetische Besatzungsmacht - Geheimpolizei NKWD -

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
    Dafür spreche insbesondere die Entscheidung des Senats vom 3. Februar 1999 (BSGE 83, 279 = SozR 3-3900 § 15 Nr. 2).

    Diese Bestimmung ist zwar grundsätzlich auch im Verfahren über Ansprüche nach dem OEG anwendbar (vgl die vorzitierten Urteile des Senats sowie Urteil vom 31. Mai 1989, SozR 1500 § 128 Nr. 39), und zwar nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im Gerichtsverfahren (BSG aaO; BSGE 83, 279, 282 f).

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Februar 1999 (B 9 V 33/97 R - BSGE 83, 279 = SozR 3-3900 § 15 Nr. 2) von den vorstehend dargestellten Grundsätzen für den Fall eine Ausnahme anerkannt, daß die Hinterbliebenen einer wahrscheinlich durch Angehörige einer Besatzungsmacht getöteten Person aus eigenem Wissen keine Angaben über die Umstände der Tötung machen können, wenn ihre Beweisnot noch dadurch verstärkt worden ist, daß die Aufklärung der Tat in den Händen eben der (russischen) Besatzungsmacht lag, deren Angehörige unter Tatverdacht standen.

    Denn einer Übertragung der Grundsätze des genannten Urteils B 9 V 33/97 R aaO stehen hier zwei Gesichtspunkte entgegen: Einerseits konnte seinerzeit aufgrund der Umstände des Falls kein Zweifel daran bestehen, daß der Getötete durch eine Straftat ums Leben gekommen war.

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
    Die von der Revision aufgeworfene Frage, was zu gelten hätte, wenn nach den Feststellungen des LSG zweifelsfrei eine Gewalttat vorläge und nur zweifelhaft wäre, ob diese mittels eines Kraftfahrzeugs (vgl dazu Entscheidung des Senats SozR 3-3800 § 10a Nr. 1) oder in sonstiger Weise begangen worden war, so daß eine Entschädigung entweder nach dem OEG oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Pflichtversicherungsgesetz durch die Verkehrsopferhilfe zu leisten wäre, bedarf keiner Entscheidung.
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RVg 4/88
    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
    Entgegen der Meinung der Revision hat das LSG den zutreffenden, für soziale Leistungsansprüche allgemein geltenden (vgl Meyer-Ladewig aaO RdNr 6a und 196 zu § 103) Beweismaßstab angelegt (vgl BSGE 63, 270 = SozR 1500 § 128 Nr. 34 sowie die unveröffentlichte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. September 1989 - 9 RVg 4/88 - "Moselbrückenfall").
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
    Diese Bestimmung ist zwar grundsätzlich auch im Verfahren über Ansprüche nach dem OEG anwendbar (vgl die vorzitierten Urteile des Senats sowie Urteil vom 31. Mai 1989, SozR 1500 § 128 Nr. 39), und zwar nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im Gerichtsverfahren (BSG aaO; BSGE 83, 279, 282 f).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 S 9 und § 15 Nr. 4 S 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 9. Aufl 2008, § 128 RdNr 3b).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, Az.: B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, Az.: 9/9a RV 1/92).
  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Dies bedeutet, dass kein vernünftiger Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R).
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