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   BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03   

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BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03 (https://dejure.org/2003,17519)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 9 VR 1.03 (https://dejure.org/2003,17519)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 9 VR 1.03 (https://dejure.org/2003,17519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Einbeziehung neuer Luftschadstoffgutachten im Fall deren Vorliegens nach dem Auslegen der Planunterlagen; Anforderungen an einen weiteren Erörterungstermin im Fall neuer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    6 Soweit der Antragsteller als weiteren Verfahrensmangel rügt, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Unterlage 15.2) fehle in der Tabelle der Unterlagen, die der festgestellte Plan umfasse, ist bereits nicht ersichtlich, wie sich dieser Umstand auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt haben sollte (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 BVerwG 11 C 3.97 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 48 f.).

    Die dort für den Planfall zu erwartenden Lärmpegel von nicht etwa wie der Antragsteller meint 78/70 dB(A), sondern maximal 67/60 dB(A) überschreiten nicht die Grenze, bei der ohne weiteres von einer Verletzung des grundrechtlichen Gesundheits- oder Eigentumschutzes auszugehen wäre, und stehen somit dem planfestgestellten Vorhaben nicht von vornherein entgegen (vgl. hierzu und den Substantiierungsanforderungen BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 BVerwG 11 C 3.97 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    4 Soweit der Antragsteller rügt, der Erörterungstermin sei im Hinblick auf das dort eingeführte Luftschadstoffgutachten des Ingenieurbüros Dr. L. vom August 2002 "auf Unterlagen gestützt, die zuvor in den ausgelegten Planunterlagen nicht enthalten waren", übersieht er, dass die Planfeststellungsbehörde nicht gehindert, sondern zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage vielmehr ggf. verpflichtet ist, neue Gutachten einzubeziehen oder auch selbst anzufordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ; Urteil vom 8. Juni 1995 BVerwG 4 C 4.94 BVerwGE 98, 339 ).

    Ein solches Vorgehen ist selbst im hier nicht gegebenen Fall einer Planänderung nur bei erstmaliger oder stärkerer Betroffenheit und im Übrigen jedenfalls nur ausnahmsweise geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 226 f.).

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    22 Die Kritik des Antragstellers an der mangelnden Berücksichtigung der im Gutachten festgestellten Überschreitung von Ruß-Vorsorgewerten greift ebenfalls nicht durch, weil es nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Planfeststellungsbehörde ausschließlich an den hier bei weitem nicht erreichten Werten des § 2 der 23. BImSchV orientiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2001 BVerwG 4 VR 20.01 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 165).
  • BVerwG, 23.11.2001 - 4 A 46.99

    Lärmschutzklage gegen den Neubau der A 113 zwischen Landesgrenze Berlin/

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    19 Bei der Bewertung der von Gutachter prognostizierten Belastungswerte hat der Antragsgegner zutreffend für die Schadstoffe PM 10 und NO2 die Regelung der 22. BImSchV und für den Schadstoff Ruß in Ermangelung spezieller Grenzwerte § 2 der 23. BImSchV zugrunde gelegt (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urteil vom 23. November 2001 BVerwG 4 A 46.99 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 19).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    Dass bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten auch Kostengesichtspunkte den Ausschlag geben dürfen, ist nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 BVerwG 4 CN 5.98 BVerwGE 108, 248 m.w.N.) und wird auch vom Antragsteller nicht infrage gestellt.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    Ein Anspruch auf zumindest teilweise Planaufhebung, der den Erfolg des hier gestellten Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung allein begründen könnte, kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schallschutzauflage ausnahmsweise von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt infrage gestellt wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 BVerwGE 101, 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    17 Als nur mittelbar und nicht mit enteignender Vorwirkung durch den Planfeststellungsbeschluss Betroffener ist der Antragsteller jedenfalls auf die Geltendmachung eigener Belange und ihrer gerechten Abwägung beschränkt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 BVerwG 4 C 5.78 BVerwGE 62, 342 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist insofern ergebnisneutral (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 BVerwG 7 NB 3.95 BVerwGE 101, 166 ).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    11 Das Abwägungsgebot bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf ernsthaft in Betracht kommende Trassenalternativen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 BVerwG 7 NB 2.88 BVerwGE 81, 128 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03
    4 Soweit der Antragsteller rügt, der Erörterungstermin sei im Hinblick auf das dort eingeführte Luftschadstoffgutachten des Ingenieurbüros Dr. L. vom August 2002 "auf Unterlagen gestützt, die zuvor in den ausgelegten Planunterlagen nicht enthalten waren", übersieht er, dass die Planfeststellungsbehörde nicht gehindert, sondern zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage vielmehr ggf. verpflichtet ist, neue Gutachten einzubeziehen oder auch selbst anzufordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ; Urteil vom 8. Juni 1995 BVerwG 4 C 4.94 BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89

    Verletzung der Sachaufklärungsplicht auf Grund fehlender weiterer Beweisaufnahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Das fachplanerische Abwägungsgebot (§ 18 Abs. 1 Satz 2 AEG), wonach auch die Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen ist, stellt quasi das Scharnier zwischen der in das Planfeststellungsverfahren integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG 2010) und der fachplanerischen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.07.2003 - 9 VR 1.03 -, juris Rn. 9; Kirchberg in: Ziekow, Hdb. Fachplanungsrecht, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 165).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob das Verfahren so, wie es durchgeführt worden ist, zur Folge hat, dass abwägungserhebliche Umweltbelange außer Acht gelassen oder fehlgewichtet worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.07.2003 - 9 VR 1.03 -, juris Rn. 9, Urt. v. 05.03.1997 -11 A 25.95 -, Rn. 106; Kirchberg in: Ziekow, Hdb. Fachplanungsrecht, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 165-167).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Alternativenwahl sind erst dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Alternative eindeutig als die bessere hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 12.19 -, juris Rn. 660 m.w.N., Beschl. v. 09.07.2003 - 9 VR 1.03 -, juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 1998 - 6 B 110.98 - NVwZ-RR 1999, 429, vom 9. Juli 2003 - 9 VR 1.03 -, juris, und vom 18. November 2004 - 4 CN 11.03 -, BVerwGE 122, 207; Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 6 BImSchG, Rn. 48; Gallas/Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Vorb.
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    Es kann grundsätzlich auch zulässig sein, wenn in bestimmten Fällen Beteiligten Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme und ggf. der anderen Seite zu einer Erwiderung darauf gegeben wird (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1.03 - juris Rn. 5; U.v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 = juris Rn. 28; vgl. zu den Grenzen BayVGH, U.v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 - a.a.O. Rn. 35).

    Betroffene haben aber umgekehrt weder einen Anspruch auf unbegrenzte Redezeit (BVerwG, B.v. 9.6.2010 - 9 A 20.08 - DVBl 2011, 36 = juris Rn. 33; Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 73 Rn. 306) noch auf einen ständigen "Dialog" mit Anhörungsbehörde oder Vorhabenträger über den Erörterungstermin hinaus (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 = juris Rn. 18; B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1.03 - juris Rn. 5; VGH BW, U.v. 11.2.2004 - 5 S 387/03 - juris Rn. 90).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im

    Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erhält auf diese Weise beim Vorliegen einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine methodische Struktur, die zu einer erhöhten Richtigkeitsgewähr der materiellen Entscheidung beizutragen vermag (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1998 - 6 B 110.98 -, NVwZ-RR 1999, 429, Urt. v. 09.07.2003 - 9 VR 1.03 -, juris, und v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 -, BVerwGE 122, 207; Gallas/Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Vorb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist insofern ergebnisneutral (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 VR 1.03 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Ohne Belang ist, dass die Beklagte gemäß § 37 Abs. 1 Satz 4 StrG LSA bei der Planfeststellung materiell im Rahmen der Abwägung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 VR 1.03 -, Juris, m.w.N.) die Umweltverträglichkeit des Vorhabens insgesamt geprüft hat.
  • VG Augsburg, 26.02.2013 - Au 3 K 12.846

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Verfahrensfehler; nachträgliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung der Pläne in der "Anstoßwirkung", die dies für die Betroffenen hat, so dass diese eine eventuelle Betroffenheit erkennen und die Auslegung zum Anlass nehmen können, ihre Belange im Rahmen der Anhörung geltend zu machen; es müssen aber nicht bereits alle Unterlagen bekannt gemacht werden, die für die Entscheidung letztlich erforderlich sind (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13/85, BVerwGE 75, 214; BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1/03 - zitiert nach juris, dort Rn. 5; B.v. 19.5.2005 - 4 VR 2000/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Die Bestimmung regelt zunächst unmittelbar nur den Fall, dass bereits ausgelegte Pläne geändert werden und dadurch - soweit hier von Interesse - Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden (vgl. auch BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1/03 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 22 N 06.1407

    Normenkontrolle; Wasserschutzverordnung; erforderliche Erörterung

    Die zum Normerlass berufene Behörde ist zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage verpflichtet, derartige neue Gutachten einzubeziehen (BVerwG vom 5.12.1986 BVerwGE 75, 214; vom 9.7.2003 Az. 9 VR 1.03 in juris).
  • VG Augsburg, 26.02.2013 - Au 3 K 12.853

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Verfahrensfehler; nachträgliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung der Pläne in der "Anstoßwirkung", die dies für die Betroffenen hat, so dass diese eine eventuelle Betroffenheit erkennen und die Auslegung zum Anlass nehmen können, ihre Belange im Rahmen der Anhörung geltend zu machen; es müssen aber nicht bereits alle Unterlagen bekannt gemacht werden, die für die Entscheidung letztlich erforderlich sind (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13/85, BVerwGE 75, 214; BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1/03 - zitiert nach juris, dort Rn. 5; B.v. 19.5.2005 - 4 VR 2000/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Die Bestimmung regelt zunächst unmittelbar nur den Fall, dass bereits ausgelegte Pläne geändert werden und dadurch - soweit hier von Interesse - Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden (vgl. auch BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1/03 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 26.02.2013 - Au 3 K 12.854

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Verfahrensfehler; nachträgliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung der Pläne in der "Anstoßwirkung", die dies für die Betroffenen hat, so dass diese eine eventuelle Betroffenheit erkennen und die Auslegung zum Anlass nehmen können, ihre Belange im Rahmen der Anhörung geltend zu machen; es müssen aber nicht bereits alle Unterlagen bekannt gemacht werden, die für die Entscheidung letztlich erforderlich sind (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13/85, BVerwGE 75, 214; BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1/03 - zitiert nach juris, dort Rn. 5; B.v. 19.5.2005 - 4 VR 2000/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Die Bestimmung regelt zunächst unmittelbar nur den Fall, dass bereits ausgelegte Pläne geändert werden und dadurch - soweit hier von Interesse - Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden (vgl. auch BVerwG, B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1/03 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 26.02.2013 - Au 3 K 12.855

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Verfahrensfehler; nachträgliche

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 22 A 18.40036

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Bahnstreckenneubau zwecks Anbindung an

  • VG Dresden, 23.05.2005 - 3 K 710/04

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für

  • VGH Bayern, 25.07.2008 - 22 N 06.1407

    Normenkontrollverfahren; Wasserschutzgebietsverordnung; Erörterungstermin; Recht

  • VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03

    Kein Baustopp am Militärflughafen Ramstein

  • VG Dresden, 28.02.2008 - 3 K 2368/04

    Anforderung an die Klagebefugnis eines außerhalb eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04

    Ausbauplanung für B 41

  • VG Dresden, 24.05.2005 - 3 K 913/04
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10382/04

    Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer

  • VG Dresden, 08.02.2006 - 3 K 2120/05
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