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   BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01   

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https://dejure.org/2001,14535
BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01 (https://dejure.org/2001,14535)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2001 - 9 VR 2.01 (https://dejure.org/2001,14535)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2001 - 9 VR 2.01 (https://dejure.org/2001,14535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschlussanfechtung im Planfeststellungsverfahren - Präklusion von Einwendungen - Abstimmungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherung und Umverlegung einer Telekommunikationslinie zur Gewährleistung von Vorbereitungen zur Aufrechterhaltung der Kommunikationsversorgung ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01
    Dazu gehört nicht nur die Bezeichnung des geschützten Interesses, in dem sich der Einwender beeinträchtigt sieht, sondern auch der konkreten Auswirkungen, durch die er tatsächliche oder rechtliche Nachteile für seine geschützten Interessen befürchtet (BVerwGE 60, 297 ).
  • BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 184.89

    Kostentragungspflicht bei Verlegung einer Fernmeldelinie infolge Verlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01
    Diese Umstände lassen die "Folgepflicht" der Antragstellerin nicht entfallen, wenn durch eine entsprechende Kostentragung der Beigeladenen das Hindernis der Entstehung unverhältnismäßig hoher Kosten beseitigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 1975 - VII C 25.73 - Buchholz 442.065 TWG Nr. 2, S. 9 und Beschluss vom 10. April 1990 - 7 B 184.89 - Buchholz 442.065 TWG Nr. 10, S. 29 zur Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 Telegraphenwegegesetz).
  • BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01
    Einer selbständigen Verkehrsfunktion des Teilabschnitts bedarf es für die Planrechtfertigung von Schienenwegen nicht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 3. Juli 1996 - BVerwG 11 A 64.95 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 7, S. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2001 - 9 VR 2.01
    Diese Umstände lassen die "Folgepflicht" der Antragstellerin nicht entfallen, wenn durch eine entsprechende Kostentragung der Beigeladenen das Hindernis der Entstehung unverhältnismäßig hoher Kosten beseitigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 1975 - VII C 25.73 - Buchholz 442.065 TWG Nr. 2, S. 9 und Beschluss vom 10. April 1990 - 7 B 184.89 - Buchholz 442.065 TWG Nr. 10, S. 29 zur Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 Telegraphenwegegesetz).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Es findet jedoch im Eisenbahnrecht keine Anwendung; denn aufgrund der Weitmaschigkeit des Schienennetzes, die eine Anbindung an bestehende Schienenwege oftmals nur über große Entfernungen ermöglicht, könnten andernfalls insbesondere Neubaustrecken nur "in einem Stück" auf der Grundlage eines unüberschaubaren Planfeststellungsverfahrens geplant werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - 11 A 18.96 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 27 und Beschluss vom 29. April 2001 - 9 VR 2.01 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Es findet jedoch im Eisenbahnrecht keine Anwendung; denn aufgrund der Weitmaschigkeit des Schienennetzes, die eine Anbindung an bestehende Schienenwege oftmals nur über große Entfernungen ermöglicht, könnten andernfalls insbesondere Neubaustrecken nur "in einem Stück" auf der Grundlage eines unüberschaubaren Planfeststellungsverfahrens geplant werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - 11 A 18.96 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 27 und Beschluss vom 29. April 2001 - 9 VR 2.01 - juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    Es erscheint jedoch schon fraglich, ob der Einwand einer fehlenden Planrechtfertigung überhaupt der Präklusion unterliegen kann (bejahend BVerwG, Beschl. v. 29.4.2001, 9 VR 2.01, juris Rn. 13; OVG Münster, Urt. v. 19.4.2013, 20 D 84/12.AK, juris Rn. 83 ff.; OVG Greifswald, Beschl. v. 28.10.2009, 5 M 146/09, NordÖR 2010, 67, 71 = juris Rn. 54).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - 3 K 304/09

    Planfeststellung für den Bau einer Straßenbahn und Ausbau einer Landesstraße

    Die Ablehnung einer Kostenregelung zugunsten eines Telekommunikationsunternehmens begründet einen Anspruch auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 28 PBefG nicht (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 29.04.2001 - 9 VR 2/01 -).(Rn.32).

    Diese Umstände lassen die "Folgepflicht" der Antragstellerin nicht entfallen, wenn durch eine entsprechende Kostentragung der Beigeladenen das Hindernis der Entstehung unverhältnismäßig hoher Kosten beseitigt wird (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 29.04.2001 - 9 VR 2/01 - Rdnr. 17 ).

  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im

    Mit Beschluss vom 29. April 2001 hat der Senat den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten abgelehnt (BVerwG 9 VR 2.01).

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 29. April 2001 (BVerwG 9 VR 2.01), an denen er nach nochmaliger Prüfung in vollem Umfang festhält.

  • VGH Hessen, 18.10.2011 - 7 A 438/10

    Kostenlast bei Verlegung einer Telekommunikationslinie zu Gunsten einer späteren

    Die Abgabe einer solchen Erklärung bewirkt nach Treu und Glauben die Verpflichtung des Nutzungsberechtigten, die Verlegung durchzuführen, wenn ansonsten die Ausführung der besonderen Anlage verhindert würde (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2001 - 9 VR 2.01 - zit. n. juris, Beschluss vom 19.12.1985, a. a. O., Urteil vom 07.11.1975, a. a. O., ebenso wohl auch Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 - zit. n. juris und Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 184.89 - zit. n. juris; Schütz, in: BeckTKG, a. a. O., § 75 Rdnr. 32; Schütz, in: Arndt/Fetzer/Scherer, a. a. O., § 75 Rdnr. 14; Reichert, a. a. O., §§ 74, 75 Rdnr. 63).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 21 BV 14.158

    Erstattung von Zahlungen für die Verlegung und Änderung von

    Hält das Unternehmen sie dem Anspruch auf Verlegung nicht entgegen, so sei eine spätere Berufung darauf ausgeschlossen (BVerwG, B.v. 29.04.2001 - 9 VR 2.01 - BeckRS 2001, 31352037).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Präklusion von Einwendungen gegen die Planrechtfertigung BVerwG, Beschluss vom 29. April 2001 - 9 VR 2.01-, juris, und Urteil vom 8. Juli 1998- 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 20 A 2732/01

    Rechtfertigung für eine Nebenbestimmung zur Zustimmung zur Verlegung einer neuen

    insofern: BVerwG, Urteil vom 15.4.1988 - 7 C 48.87 -, BVerwGE 79, 218 zu § 5 Abs. 1 Telegraphenwegegesetz (TWG) und dem heutigen § 56 Abs. 1 TKG entsprechenden § 6 Abs. 1 TWG; BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 81.84 -, DÖV 1986, 656 zu § 6 Abs. 1 TWG; BVerwG, Beschluss vom 29.4.2001 - 9 VR 2.01 - zu § 56 Abs. 1 TKG als "Konkretisierung des Rücksichtnahmegebotes".
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 5 S 748/02

    Verkehrswegeänderung - Präklusion eines Nutzungsberechtigten einer

    Es ist nicht möglich, dieses Vorbringen i. S. einer "bedingten Zustimmung" zum Vorhaben zu verstehen und sich durch eine solche weitere Einwände für den Fall des Nichteintritts der Bedingung offen zu halten (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.04.2001 - 9 VR 2.01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 5 S 748/02

    Stadtbahn, Telekommunikationslinie, Verlegung, Kostentragung, Präklusion

  • OVG Sachsen, 17.07.2012 - 4 A 708/10

    Planfeststellung, vorfristige Einwendungen, Nachbeteiligung, Kostentragungslast

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