Rechtsprechung
BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für eine Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz - Verbindlichkeit der Feststellung eines verkehrlichen Bedarfs für die Planfeststellung - Vorliegen von durchgreifenden Abwägungsmängeln des Planfeststellungsbeschlusses - Voraussetzungen für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.09.2004 - 9 VR 20.04
- BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend wären, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 34; Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 24.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 S. 94). - BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend wären, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 34; Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 24.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 S. 94). - BVerwG, 14.10.1996 - 4 VR 14.96
Fernstraßenrecht - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Denn es ist gerade das Merkmal der abschnittsweisen Planung, dass ein Gesamtvorhaben planerisch in mehreren aufeinander folgenden Etappen verwirklicht wird, um auf diese Weise die Planung praktikabler, effektiver und leichter überschaubar zu gestalten (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1996 BVerwG 4 VR 14.96 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 123 S. 150).
- BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Eine solche planungsrechtliche Abschnittsbildung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 BVerwG 4 A 9.97 BVerwGE 107, 1 ; Urteil vom 10. April 1997 BVerwG 4 C 5.96 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 130 S. 190, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Eine solche planungsrechtliche Abschnittsbildung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 BVerwG 4 A 9.97 BVerwGE 107, 1 ; Urteil vom 10. April 1997 BVerwG 4 C 5.96 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 130 S. 190, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Denn es ist der Antragstellerin wie auch anderen Betroffenen unbenommen, eine etwaige Zwangspunktwirkung des planfestgestellten Abschnitts im Hinblick auf ihre Betroffenheit im Folgeabschnitt bereits gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss des Abschnitts 1.2 geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 BVerwG 9 A 34.03 juris; Beschluss vom 1. Juli 2003 BVerwG 4 VR 1.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 21, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Die Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf das gerichtliche Verfahren (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 BVerwG 4 C 4.94 BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 19. März 2003 BVerwG 9 A 33.02 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 157). - BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03
Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Wie der Senat bereits entschieden hat, haben bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für einen Planungsabschnitt solche Betroffenheiten des Klägers grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, die sich erst aufgrund weiterer Planfeststellungsbeschlüsse für Folgeabschnitte ergeben, sofern diese weiteren Planfeststellungsbeschlüsse nach dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses ergehen (BVerwG, Urteil vom 17. August 2004 BVerwG 9 A 1.03 NuR 2005, 177 m.w.N.). - BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.). - BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Die Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf das gerichtliche Verfahren (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 BVerwG 4 C 4.94 BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 19. März 2003 BVerwG 9 A 33.02 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 157). - BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung
- BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Einwendungsausschluss wegen …
- BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07
Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …
Auch vom erkennenden Senat ist die von Planbetroffenen geäußerte Vorstellung, Änderungen der für die Bedarfsfeststellung maßgeblichen Grundlagen könnten dazu führen, dass die Verbindlichkeit der Bedarfsfeststellung entfalle, im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die im Oktober 2004 erfolgte Fortschreibung der gesetzlichen Bedarfsplanung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2005 BVerwG 9 VR 20.04 juris Rn. 5;… Urteil vom 26. Oktober 2005 BVerwG 9 A 33.04 juris Rn. 25). - BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04
Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen
20 Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Juli 2005 den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten abgelehnt (BVerwG 9 VR 20.04). - OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11
Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt …
Auf etwaige Änderungen der Bedarfsgrundlagen hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des § 4 FStrAbG zu reagieren (BVerwG, Beschl. v. 14.07.2005, 9 VR 20.04 …sowie Urt. v. 26.10.2005, 9 A 33.04, juris), was auch tatsächlich geschieht; die Überprüfung der vorliegend zugrundegelegten Bedarfsplanung wurde 2010 abgeschlossen; für 2015 steht die nächste Überprüfung an. - VGH Bayern, 26.11.2013 - 8 CE 13.1990
Anonymisierung eines Planfeststellungsbeschlusses, Recht auf informationelle …
Zur Erforderlichkeit der Angaben zur Gesamtbelastung des Antragstellers auch unter Berücksichtigung von Belastungen aus vorausgegangenen Planvorhaben bzw. Planabschnitten wurde im Planfeststellungsbeschluss zutreffend auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen (…vgl. BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - juris Rn. 81;… U.v. 17.8.2004 - 9 A 1.03 - juris Rn. 28; BVerwG, B.v. 14.7.2005 - 9 VR 20.04 - juris Rn. 18; s. auch S. 70 des Planfeststellungsbeschlusses).
Rechtsprechung
BVerwG, 09.09.2004 - 9 VR 20.04 |
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.09.2004 - 9 VR 20.04
- BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04