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BVerwG, 28.10.2008 - 9 VR 3.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung geschützter Gemeinwohlbelange des Naturschutzes und naturschutzrechtlich gebotener Verfahrensweisen und Vorkehrungen durch den Straßenbau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen den Bau der A 44 im Abschnitt Hessisch Lichtenau-Ost bis Hasselbach weitgehend erfolgreich
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 9 VR 3.08
4 Unter diesen Umständen entspricht es trotz des gesteigerten Vollzugsinteresses, das mit der Aufnahme des Vorhabens in den Fernstraßenbedarfsplan als vordringlicher Bedarf indiziert ist, einer angemessenen Interessenabwägung, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die zur Folge haben könnten, dass gewichtige, auch gemeinschaftsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Naturschutzes beeinträchtigt werden und naturschutzrechtlich gebotene Verfahrensweisen und Vorkehrungen nicht mit dem ihnen rechtlich gebührenden Gewicht zum Tragen kommen (vgl. Beschluss vom 14. April 2005 BVerwG 4 VR 1005.04 BVerwGE 123, 241 ff.).
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Soweit sich die Beschwerdeführer zur Begründung ihrer diesbezüglichen Auffassung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Eilverfahren betreffend den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld berufen, in der der Eilantrag der dortigen Antragsteller aufgrund einer reinen Interessenabwägung erfolgreich war, übersehen sie, dass dort der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen worden war (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 5 VR 1005.04 -, NVwZ 2005, S. 689, ebenso: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 9 VR 3.08).