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   BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05 (9 A 4.05)   

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BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05 (9 A 4.05) (https://dejure.org/2005,6253)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2005 - 9 VR 5.05 (9 A 4.05) (https://dejure.org/2005,6253)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2005 - 9 VR 5.05 (9 A 4.05) (https://dejure.org/2005,6253)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05
    Denn sie war geeignet, die im Veröffentlichungsgebiet Betroffenen zu ermuntern, sich für die Planung zu interessieren und nach Bedarf hieran als Einwender mitzuwirken (vgl. zu diesen Anforderungen etwa BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 BVerwG 11 A 2.95 Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1 S. 5).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05
    3 Ein Aufhebungsanspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss steht der Antragstellerin schon deswegen nicht zu, weil sie mit Einwendungen gegen den Plan nach der grundgesetzgemäßen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 BVerwG 4 A 38.95 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119 S. 137) Vorschrift des § 17 Abs. 4 FStrG ausgeschlossen ist.
  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Sie muss geeignet sein, die Öffentlichkeit zu ermuntern, sich für die Planung zu interessieren und nach Bedarf hieran als Einwender oder Hinweisgeber mitzuwirken (vgl. zur Bauleitplanung: Külpmann, jurisPR-BVerwG 1/2022 Anm. 5; zum Planfeststellungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 5.05 -, juris Rn. 4).
  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

    Diese nicht nur formelle, sondern materielle Präklusion, die auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.10.2012, a.a.O., Rn. 78 nach juris m.w.N.), erstreckt sich grundsätzlich auch auf solche rechtlichen oder tatsächlichen Umstände, die die Planfeststellungsbehörde unabhängig von etwaigen Einwendungen Betroffener von Amts wegen zu berücksichtigen hatte und enthält eine erhöhte Mitwirkungslast (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.04.2005 - 9 VR 5/05 -, Rn. 5 nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.10.2012, a.a.O., Rn. 79 nach juris sowie vom 09.10.2000 - 5 S 1883/99 -, VBlBW 2001, 278).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine angeordnete gesetzliche Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5, vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 9 B 24.12 - juris Rn. 6).
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BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 9 VR 5.05 (https://dejure.org/2005,32035)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

Verfahrensgang

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