Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.08.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3160
BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,3160)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,3160)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,3160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Beiladung bei einheitlicher Entscheidungsergehung

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit - Diplomjurist im gehobenen Dienst - Vertretungszwang - Unzulässige Vertretung

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1
    Postulationsfähigkeit; Prozessvertretung für juristische Personen des öffentlichen Rechts; Diplomjurist im gehobenen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kann ein Diplomjurist seine Behörde vertreten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 390
  • DÖV 2003, 130 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.2001 - 9 VR 6.01

    Postulationsfähigkeit; Diplom-Jurist; höherer Dienst; gehobener Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Ein Diplomjurist, der im gehobenen Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Behörde steht, kann diese nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten (wie Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01).

    Die Klage sei - wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01 - zutreffend entschieden habe - bereits unzulässig.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren derselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01 - ausgeführt hat, besteht der sich aus § 67 Abs. 1 VwGO ergebende Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht, auf den die Rechtsmittelbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend hingewiesen hat, grundsätzlich für alle Prozesshandlungen, insbesondere für die (fristwahrende) Einleitung eines Verfahrens.

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Der in § 67 Abs. 1 VwGO für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht normierte Vertretungszwang steht insbesondere in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG, der den Rechtsweg nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozessordnung garantiert und durch deren Normen erst dann verletzt ist, wenn sie den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 10, 264 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Dass der Gesetzgeber dabei nicht bereits allen an den juristischen Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik ausgebildeten Juristen, deren Studium mit einem Diplom abgeschlossen wurde, diese besondere Qualifikation zuerkannt hat, sondern in typisierender Betrachtungsweise zusätzlich die formale Zugehörigkeit zum höheren Dienst der staatlichen oder kommunalen Verwaltung fordert, verletzt auch nicht das sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebende Willkürverbot, das zugunsten der an einem gerichtlichen Verfahren beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu beachten ist (vgl. BVerfGE 76, 130 ).
  • BSG, 08.04.1960 - 4 RJ 47/59
    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Eine Heilung der mithin fehlenden Postulationsfähigkeit im Wege einer rückwirkenden Genehmigung der fristgebundenen Prozesshandlungen von Frau P. durch die jetzigen, erst nach Fristablauf bestellten anwaltlichen Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist ausgeschlossen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 8. April 1960 - BGA 4 RJ 47/59 - NJW 1960, 1493).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Eine solche unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes liegt nicht vor, wenn der Gesetzgeber im Interesse einer geordneten und konzentrierten Verfahrensführung vor einem obersten Gerichtshof des Bundes die Vertretung der Beteiligten durch einen in besonderer Weise rechtskundigen Bevollmächtigten vorschreibt und dabei nicht nur Rechtsanwälten und Rechtslehrern an deutschen Hochschulen die Postulationsfähigkeit zuerkennt, sondern zugunsten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden auch solchen Bediensteten, die in gleicher Weise wie ein Rechtsanwalt eine sachgerechte und verfahrensfördernde Vertretung dieser Beteiligten vor Gericht gewährleisten (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Ein von der Klägerin insoweit gefordertes Abstellen auf die konkreten Aufgaben und Erfahrungen des jeweiligen Bediensteten wäre mit dem für die Regeln über den Zugang zu den Gerichten geltenden Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfGE 54, 277 ) nicht zu vereinbaren.
  • StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252

    Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem

    Das Handeln eines nicht postulationsfähigen Vertreters kann nur innerhalb der jeweiligen Antragsfrist vom Vertretenen selbst oder durch einen postulationsfähigen Vertreter fristwahrend genehmigt werden (vgl. BVerfGE 8, 92 [94]; BGHZ 111, 339 [343f.]; BVerwG NVwZ-RR 2002, S. 390 [391]; BSG MDR 1985, S. 963 [963f.]; BFH, Beschluss vom 07.02.1977 - IV B 62/76 - BAG NJW 1975, S. 1798 [1799]; Günther, a.a.O, § 20, Rdnr. 20; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 78, Rdnr. 20; Urbanczyk, Probleme der Postulationsfähigkeit und Stellvertretung, ZZP 95 [1982], 339 [355ff.]).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 5 B 54.13

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts mangels

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die gesetzliche Pflicht, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen, mit dem Grundgesetz im Einklang steht (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 9 A 12.01 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 100 S. 5 ; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1986 - 1 BvR 872/82 - BVerfGE 74, 78 und vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - NJW 1975, 2340 ).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 8 ME 114/20

    Anhörungsrüge; Postulationsfähigkeit; Prozessbevollmächtigte; Prozesskostenhilfe;

    Als Bevollmächtigte sind nach § 67 Abs. 4 Sätze 3 und 7 VwGO nur die in § 67 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nrn. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen zugelassen, wogegen verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.2001 - 9 A 12/01 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2001 - 9 VR 6.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6730
BVerwG, 30.08.2001 - 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,6730)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2001 - 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,6730)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2001 - 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,6730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit - Diplom-Jurist - Höherer Dienst - Gehobener Dienst - Vertretungsbefugnis - Prozessvertretung - Behördenvertreter

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    VwGO § 67 Abs. 1; AEG § 20 Abs. 5
    Postulationsfähigkeit; Diplom-Jurist; höherer Dienst; gehobener Dienst; Vertretungsbefugnis; Prozessvertretung; Behördenvertreter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 82
  • NJ 2002, 51
  • DÖV 2002, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.04.1960 - 4 RJ 47/59
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 9 VR 6.01
    Eine Heilung der mithin fehlenden Postulationsfähigkeit im Wege einer rückwirkenden Genehmigung der fristgebundenen Prozesshandlungen von Frau P. durch die jetzigen, erst nach Fristablauf bestellten anwaltlichen Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin ist ausgeschlossen (vgl. hierzu näher Bundessozialgericht, NJW 1960, 1493).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 5 C 52.87
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 9 VR 6.01
    Der Vertretungszwang der Beteiligten vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO, auf den die Rechtsmittelbelehrung im Planfeststellungsbeschluss zutreffend hingewiesen hat, bezieht sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin grundsätzlich auf alle Prozesshandlungen, insbesondere auf die (fristwahrende) Einleitung eines Verfahrens und mithin auch auf Eilverfahren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 52.87 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 70).
  • BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01

    Postulationsfähigkeit; Prozessvertretung für juristische Personen des

    Ein Diplomjurist, der im gehobenen Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Behörde steht, kann diese nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten (wie Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01).

    Die Klage sei - wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01 - zutreffend entschieden habe - bereits unzulässig.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren derselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01 - ausgeführt hat, besteht der sich aus § 67 Abs. 1 VwGO ergebende Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht, auf den die Rechtsmittelbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend hingewiesen hat, grundsätzlich für alle Prozesshandlungen, insbesondere für die (fristwahrende) Einleitung eines Verfahrens.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    Beispiele solcher Zugangsvoraussetzungen sind etwa: die Stellung eines Antrags bei der Behörde vor Erhebung der Verpflichtungsklage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, vor § 40 Rn. 11), der erfolglose Aussetzungsantrag bei der Behörde vor Einleitung des gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 80, Rn. 185) oder das Vorliegen der Postulationsfähigkeit (Rechtsanwaltszulassung) bei Einreichung von Rechtsbehelfen mit Vertretungszwang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2001 - 9 VR 6.01 -, NVwZ 2002, 82 und juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 12 ZB 20.978

    Vertretungszwang der Behörden vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

    Der Mangel fehlender Postulationsfähigkeit kann auch im Wege einer rückwirkenden Genehmigung der fristgebundenen Prozesshandlungen durch einen postulationsfähigen Vertreter nicht mehr geheilt werden (wie BVerwG, B.v. 30.8.2001 - 9 VR 6/01 -, NVwZ 2002, 82; BFH, B.v. 23.11.1978 - I R 56/76 -, NJW 1979, 832).

    Der Mangel fehlender Postulationsfähigkeit kann auch im Wege einer rückwirkenden Genehmigung der fristgebundenen Prozesshandlungen durch einen postulationsfähigen Vertreter nicht mehr geheilt werden (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2001 - 9 VR 6/01 -, NVwZ 2002, 82; BFH, B.v. 23.11.1978 - I R 56/76 -, NJW 1979, 832).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 75/03

    Antrag; Beschluss; Beschwerde; Beschwerdefrist; Bevollmächtigter; Genehmigung;

    Das gilt auch dann, wenn mit der Beschwerde noch kein Antrag gestellt wird, da alle Prozesshandlungen und damit auch die fristwahrende Einleitung des Verfahrens dem Vertretungszwang unterliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.2001 - 9 VR 6/01 - NVwZ 2000 S. 82; Bay.VGH, Beschl. v. 14.10.2002 - 8 C 02.1574 - Bay.VGH, Beschl. v. 13.5.2002 - 11 CE 02.569 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.11.2002 - 12 S 2217/02 - OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 12.12.2001 - 8 C 11219/01 -).

    Daher ist selbst eine Genehmigung der früheren Prozesshandlungen durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten oder Vertreter rechtlich nicht relevant (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 2 A 1871/15

    Vertretung einer Privatperson durch einen zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d.

    - 9 VR 6.01 -, NVwZ 2002, 82 = juris Rn. 5.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 3 N 137.16

    Bereitschaft eines Verfahrensbevollmächtigten zur Entgegennahme eines Urteils;

    Durch diesen Schriftsatz konnte der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers, weil der Schriftsatz nicht fristgerecht übersandt wurde, die fehlende Postulationsfähigkeit des Rechtsreferendars auch nicht durch eine Genehmigung, die im erneut gestellten Zulassungsantrag zu sehen sein könnte, rückwirkend heilen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 30. August 2001 - 9 VR 6/01 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - 1 L 107/19

    Prozesskostenhilfe für durch nicht postulationsfähigen Antragsteller gestellten

    Eine Heilung der fehlenden Postulationsfähigkeit im Wege einer rückwirkenden Genehmigung durch einen noch zu bestellenden Prozessbevollmächtigten ist ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2001 - 9 VR 6.01 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 75/03 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 1 M 52/18 -).
  • VGH Bayern, 18.01.2006 - 9 ZB 05.223

    Wohngeld; Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Postulationsfähigkeit

    Eine rückwirkende Heilung des Formmangels ist nicht möglich (BFH vom 5.5.2000 BFH/NV 2000, 1350; BVerwG vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 82; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 67 RdNr. 5 und 31 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 C 11219/01

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer

    Das bedeutet, dass von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen sämtliche Prozesshandlungen, insbesondere auch die fristwahrende Einleitung des Verfahrens, wirksam nur von einer vertretungsberechtigten Person vorgenommen werden können (Schoch/Meissner, VwGO, § 67 Rn. 54; Kopp/Schenke, VwGO, § 67 Rn. 7; s.a. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2001 - 9 VR 6.01 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 7 B 1154/15

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.8.2001- 9 VR 6.01 -, NVwZ 2002, 82.
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 22 A 22.40033

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts zur baulichen

  • OVG Sachsen, 12.06.2018 - 11 F 16/17

    überlange Verfahrensdauer

  • VGH Bayern, 02.07.2008 - 6 ZB 08.713

    Erschließungsbeitragsrecht; unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • VGH Bayern, 02.07.2008 - 6 ZB 08.715

    Erschließungsbeitragsrecht; unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht