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   OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08   

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OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Vergaberecht
    Vorlagebeschluss EuGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren für die Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien auf Dienstleistungskonzessionen; Kriterien für die rechtliche Auslegung eines Vergabeauftrages als ...

  • forum-vergabe.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung ... sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 3 lit. B; ; Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 2 lit. a; ; Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 2 lit. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2004/17/EG im öffentlichen Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession und Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie viel Risiko muss der Konzessionär tragen? (IBR 2008, 1202)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betreibermodell ohne Entgeltzahlung des Auftraggebers: Dienstleistungskonzession? (IBR 2008, 1196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis: Drohender Schaden auch bei rechtswidriger de-facto-Vergabe! (IBR 2008, 605)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 653
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall als nach §§ 97ff. GWB ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren ist, ist nicht nach dem Recht der einzelnen Vertragsstaaten, sondern ausschließlich nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (EuGH Urt. vom 18.7.2007, Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607 Rn. 30, 31).

    Denn im Urteil vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 608 Rn. 44) hat er ausgeführt, dass es für die Einstufung eines Vertrags als öffentlicher Auftrag oder als Dienstleistungskonzession nicht maßgebend sei, ob die von dem Unternehmen angebotenen Leistungen ihm ein bedeutendes Maß an Selbstständigkeit bei ihrer Erbringung abverlangen.

    Auf dieses Verständnis deutet auch das Urteil des EuGH vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607) hin, in der ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag nicht allein aufgrund der unmittelbaren Zahlung des öffentlichen Auftragsgebers angenommen wurde.

    In der soweit ersichtlich letzten Entscheidung vom 18.07.2007 Rs. 382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] Kommission/Italien, die die Restabfallentsorgung und damit eine klassische öffentliche Pflichtaufgabe betrifft, stellt der EuGH für die Dienstleistungskonzession darauf ab, dass der Konzessionär "das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt".

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Der Hinweis auf die Übernahme des Betriebsrisikos der fraglichen Dienstleistung kann jedoch auch dahin verstanden werden, hierin das maßgebliche Abgrenzungskriterium zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession zu sehen, während die Frage, wer Vergütungsschuldner ist, ein gewichtiges, aber nicht allein entscheidendes Indiz für oder gegen die Übernahme des Betriebsrisikos darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2007, NZBau 2007, 525 ff).

    Hiervon ist nicht auszugehen; auch in Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass eine Dienstleistungskonzession quasi per Definition für den Leistungserbringer mit einem - den Bedingungen des freien Marktes etwa entsprechenden - wirtschaftlichen Risiko verbunden sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2007, NZBau 2007, 525 ff.), so dass z.B. ein Ausschließlichkeitsrecht des Konzessionärs, das diesem faktisch eine Abnahmegarantie gewährt, eine Konzession ausschließen soll (vgl. Jennert, Netzwirtschaften und Recht 2004, 108, 111 m.w.N.).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.

    Hierfür könnten allerdings die Ausführungen des EuGH in dem Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 "Parking-Brixen" sprechen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).

    Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des BGH entsprechend, wenn in einem an sich dem Geltungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterliegenden Verfahren zwar rechtswidrig kein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt wurde, aber die faktische Auftragsvergabe wie hier zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl des öffentlichen Auftraggebers geführt hat (BGH VergR 2005, 328, 333).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    So hat er mit Urteil vom 06.04.2006 in der Rechtssache Rs. 410/04 ANAV/Comune di Bari (NZBau 2006, 326) aus dem Umstand, dass der öffentliche Nahverkehr im Gebiet der Gemeinde Bari zumindest teilweise über den Kauf von Fahrkarten finanziert wird, auf eine öffentliche Dienstleistungskonzession geschlossen.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - Verg 6/06

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Die Weigerung der Vergabestelle, die Ausschreibung aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart - im entschiedenen Fall nationale statt europaweite Ausschreibung - aufzuheben, sei kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könne (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 12.4.2000 - Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.7.2002 - Verg 22/02, NZBau 2002, 634; Beschl. v. 16.2.2006 - VII-Verg 6/06, IBR 2006, 356; Beschl. v. 8.5.2002 - VII-Verg 5/02, [...]; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, ZfBR 2002, 514; Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99, [...]; OLG Jena, Beschl. v. 8.5.2008 - 9 Verg 2/08, VergabeR 2008, 653; VK Sachsen, Beschl. v. 11.8.2006 - 1/SVK/073-06, [...]; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2009 - VK-SH 18/08, [...]; Beschl. v. 28.11.2006 - VK-SH 25/06, ZfBR 2007, 206).
  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Die nationale Rechtsprechung ging jedoch auch nach Geltung der Richtlinie 2004/18/EG davon aus, dass ein Betriebsrisiko Voraussetzung einer Dienstleistungskonzession ist (OLG Jena, B. v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 OLG Düsseldorf, B. v. 23.05.2007 - Verg 50/06).

    Auch unter Berücksichtigung der Vorlage des Thüringer OLG vom 08.05.2008 an den EuGH (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08) kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

    So legte das OLG Jena dem EuGH folgende Fragen vor: ,,Ist ein Vertrag über Dienstleistungen (hier über Leistungen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung), nach dessen Inhalt eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, privatrechtliche Entgelte von Dritten zu erheben, allein aus diesem Grund als Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie ­ in Abgrenzung zum entgeltlichen Dienstleistungsvertrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a und d der Richtlinie ­ einzuordnen? Falls die erste Vorlagefrage mit nein zu beantworten ist, liegt bei Verträgen der in der ersten Vorlagefrage beschriebenen Art eine Dienstleistungskonzession vor, wenn das mit der fraglichen Dienstleistung auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung (Anschluss- und Benutzungszwang; Preiskalkulation nach dem Kostendeckungsprinzip) verbundene Betriebsrisiko von vornherein, also auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Leistung selbst erbringen würde, zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest ganz überwiegend übernimmt? Falls auch die zweite Vorlagefrage verneint wird, ist Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie dahin auszulegen, dass das mit der Erbringung der Leistung verbundene Betriebsrisiko, insbesondere das Absatzrisiko, qualitativ demjenigen nahe kommen muss, das üblicherweise unter den Bedingungen eines freien Marktes mit mehreren konkurrierenden Anbietern besteht? (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08).".

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    bb) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung anstelle eines Offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung und damit die Nichtanwendung der bei einer Schwellenwertvergabe zu beachtenden sonstigen Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ("a-Paragraphen") die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst haben könnte oder (mit-)ursächlich für den Ausschluss ihres Angebots gewesen wäre (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - juris; Thür. OLG v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 - IBR 2008, 605).".
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Das OLG Jena prüft jedoch ausdrücklich nicht, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession überhaupt rechtlich zulässig war (a.a.O. unter 2.b), VergabeR 2010, 705, 709/710), was in jenem Verfahren streitig und von der Antragstellerin verneint worden war (vgl. der Vorlagebeschluss vom 08.05.2008, VergabeR 2008, 653).
  • OLG Celle, 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

    Beginn der Beschwerdefrist bei Übersendung einer Beschlussabschrift "vorab" per

    c) Mit seiner beabsichtigten Entscheidung setzt sich der Senat auch in Widerspruch zu den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 16. Februar 2006 - Verg 6/06 - und des Thüringer OLG vom 8. Mai 2008 - 9 Verg 2/08.
  • OLG Jena, 09.09.2010 - 9 Verg 4/10

    Anforderungen an die Vorabinformation; Rechtsfolgen von Dokumentationsmängeln im

    Es besteht daher kein Grund für die Annahme, dass hierdurch die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst worden sein könnten oder darin eine Mitursächlichkeit für den Ausschluss ihres Angebots bestanden haben könnte (vgl. Senat vom 08.05.2008, Az.: 9 Verg 2/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch eines Bieters, dessen Angebot

    14 bb) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung anstelle eines Offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung und damit die Nichtanwendung der bei einer Schwellenwertvergabe zu beachtenden sonstigen Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ("a-Paragraphen") die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst haben könnte oder (mit-)ursächlich für den Ausschluss ihres Angebots gewesen wäre (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - juris; Thür. OLG v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 - IBR 2008, 605).
  • VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schaden eines Antragstellers im Rahmen der §§ 97 ff. GWB a.F. nicht nur als Folge der Verschlechterung der Zuschlagschancen bestehen kann, sondern auch als Folge der Zuschlagserteilung in einem fehlerhaften Verfahren ( Thüringer OLG, Beschluss vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 , Rn. 22).
  • OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09

    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die

    Auch der Sachverhalt, auf dem die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichtes vom 08.05.2008 (9 Verg 2/08) fußt, ist ein anderer als der vorliegend zu entscheidende.
  • OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht

    Entgegen der von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vom 20.5.2008 unter Berufung auf den Vorlagebeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.5.2008 (9 Verg 2/08) dargelegten Auffassung hatte der Senat die Sache auch nicht deshalb dem EuGH vorzulegen, damit dieser darüber befinden kann, ob der streitgegenständliche Auftrag eine Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 II lit. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist.
  • VK Sachsen, 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

    Umgehung der Schwellenwerte

  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2009 - VK-SH 18/08

    Rüge der Wahl der Verfahrensart

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - VK 1-4/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

  • VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

  • VK Brandenburg, 16.08.2013 - VK 12/13

    Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

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OLG Jena, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2009,6833)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Art. 1 Abs. 3 RL 2004/17/EG; § 99 GWB; § 114 GWB; § 123 GWB
    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung der der Vergabestelle nach öffentlichrechtlichen Regeln zugewiesenen Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auch nach Auslaufen eines hierzu geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags von einem externen Betreiber; Dienstleistungskonzessionen als ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession trotz Anschluss- und Benutzungszwangs! (IBR 2010, 1026)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1283
  • BauR 2010, 1284
  • VergabeR 2010, 705
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall als nach §§ 97ff. GWB ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren ist, ist nicht nach dem Recht der einzelnen Vertragsstaaten, sondern ausschließlich nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (EuGH Urt. vom 18.7.2007, Rs. C-382/05 "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607 Rn. 30, 31).

    Denn im Urteil vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 608 Rn. 44) hat er ausgeführt, dass es für die Einstufung eines Vertrags als öffentlicher Auftrag oder als Dienstleistungskonzession nicht maßgebend sei, ob die von dem Unternehmen angebotenen Leistungen ihm ein bedeutendes Maß an Selbstständigkeit bei ihrer Erbringung abverlangen.

    Es sei im Übrigen daran erinnert, dass die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall als nach den §§ 97 ff. GWB ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren ist, nicht nach dem nationalen Recht der einzelnen Vertragsstaaten, sondern ausschließlich nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen ist (EuGH Urteil vom 18.7.2007, Rs. C-382/05 "Kommission/Italien = VergabeR 2007, 604, 607 Rn. 30, 31).

  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG München NZBau 2009, 666, 670; OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rn. 237; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall auch von demjenigen, der das OLG München zur Vorlage an den EuGH veranlasst hat, weil dort den Leistungserbringern - es geht um Rettungsdienstleistungen - als Entgeltschuldner zu 90 % leistungsfähige Sozialversicherungsträger gegenüber stehen (OLG München NZBau 2009, 666 ff.).

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 25.10.2005, Az.: X ZB 15/05, NZBau 2006, 392, m.w.N.), der der Senat folgt, die Kostenvorschriften der ZPO entsprechend anzuwenden.
  • OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09

    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Derjenige, der von dieser rechtlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, kann deshalb nicht über die Hintertür des Umgehungsgeschäfts diesen Vorschriften unterworfen werden (OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2009, WVerg 5/09, Umdruck S. 9).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn kurz nach Vergabe des Auftrags Gesellschaftsanteile im Rahmen einer künstlichen Gestaltung zur Umgehung des Gemeinschaftsvergaberechts an ein privates Unternehmen veräußert werden oder das nationale Recht eine baldige Öffnung der Gesellschaft für privates Fremdkapital vorschreibt (zuletzt EuGH, Urteil vom 10.09.2009, C-573/07 "Gemeinde Ponte Nossa m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf seinen Beschluss vom 08.05.2009 und verweist hinsichtlich der Frage der Darlegung des Schadens bei Wahl des falschen Vergabeverfahrens auf einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des BGH (Beschluss vom 10.11.2009, X ZB 8/09).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Abgesehen davon sind selbst im Rahmen eines zulässigerweise eingeleiteten Vergabeüberprüfungsverfahrens nur Rechtsverstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften zu prüfen (OLG Düsseldorf VergabeR 2009, 905, 916 m.w.N.), wozu die hier betroffenen wasserrechtlichen Vorschriften ersichtlich nicht gehören.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG München NZBau 2009, 666, 670; OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rn. 237; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Das führt zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV, die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, begründen nicht die Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
    Auch sei unbeachtlich, ob die Leistungserbringung - wie es bei öffentlichen Pflichtaufgaben typischerweise der Fall ist - im allgemeinen Interesse liege (anders noch EuGH Urteil vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96, Rn. 48 ff.).
  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

  • OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16

    Begriff der überwiegenden öffentlichen Subventionierung i.S. von § 99 Nr. 4 GWB

    Die mögliche Rechtsverletzung der Antragstellerin kann nicht nur in einer Verschlechterung ihrer Zuschlagschancen liegen, sondern auch in der Zuschlagerteilung in einem fehlerhaften Verfahren (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 9 Verg 2/08, juris Rn. 22), die im Falle eines Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nichtig wäre.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Der Senat vermag nicht der vom OLG Jena in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2009 (VergabeR 2010, 705) vertretenen Auffassung zu folgen, für die Frage, ob der Auftraggeber das Vergaberecht umgehe, sei unerheblich, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession rechtlich zulässig sei oder nicht.

    Das OLG Jena geht in seinen Überlegungen (a.a.O. unter 2.c), VergabeR 2010, 705, 710) zunächst davon aus, eine Umgehung des Vergaberechts liege nicht schon dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Wahl habe, entweder eine Dienstleistungskonzession oder einen Dienstleistungsauftrag zu vergeben und bei dieser Wahl auch in Erwägung ziehe, dass bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession die strengen Regeln des Vergaberechts nicht angewendet zu werden brauchten.

    Das OLG Jena prüft jedoch ausdrücklich nicht, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession überhaupt rechtlich zulässig war (a.a.O. unter 2.b), VergabeR 2010, 705, 709/710), was in jenem Verfahren streitig und von der Antragstellerin verneint worden war (vgl. der Vorlagebeschluss vom 08.05.2008, VergabeR 2008, 653).

  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

    Weitergehende Anforderungen bestehen nicht, insbesondere ist es unerheblich, dass die Abwasserbeseitigungsanlage im Eigentum der Auftraggeberin verbleibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss, v. 19.10.2011, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 11.12.2009, 9 Verg 2/08, VergabeR 2010, 705).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    (1) Dies zeigt sich schon darin, dass ein Leistungserbringer nach den landesgesetzlichen Regelungen zum bodengebundenen Rettungsdienst weder hinsichtlich der Art und Weise der Erbringung der Leistungen noch hinsichtlich der Grundsätze der Entgeltkalkulation noch hinsichtlich der Art der Nutzung dieser Dienstleistungen über ein hinreichendes Maß an wirtschaftlicher Freiheit und Selbständigkeit verfügt (vgl. zu dieser Voraussetzung EuGH, zuletzt im Urteil v. 11.06.2009, C-300/07 "Hans & Christophorus Oymanns GbR Orthopädie Schuhtechnik ./. AOK Rheinland/Hamburg", VergabeR 2009, 744 ; ebenso schon BayObLG, Beschluss v. 11.12.2001, Verg 15/01 "Münchner U-Bahn", VergabeR 2002, 55; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss v. 11.12.2009, 9 Verg 2/08 "WAZV Gotha", VergabeR 2010, 705 ).
  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

    Auf die Entscheidungen OLG Thüringen vom 11.12.2009, 9 Verg 2/08 und OLG Düsseldorf vom 04.05.2009, VII-Verg 68/08, sei zu verweisen.

    Die für den Abwasserbereich ergangene Entscheidung OLG Jena vom 11.12.2009, 9 Verg 2/08, verkenne desweiteren, dass der Antragsgegner, was den Anschluss- und Benutzungszwang betreffe, nach wie vor Mitwirkungspflichten habe, die sich aus der VOL/B, aber auch aus § 241 Abs. 1 BGB als Nebenpflichten ergeben könnten.

  • OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11

    Eröffnung der vergaberechtlichen Nachprüfung: Ausschreibung einer rechtlich nicht

    Nach Ansicht des OLG Jena (Beschluss v. 11.12.2009, Az.: 9 Verg 2/08; VergabeR 2010, 705 zitiert nach juris.de) kann ungeklärt bleiben, ob die im dortigen Fall vorgesehene Dienstleistungskonzession hinsichtlich der Abwasserbeseitigung gegen das Verbot der vollständigen Übertragung dieser Aufgabe auf Dritte verstoße.
  • VK Südbayern, 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

    Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

    Laut nationaler Rspr. (OLG Jena Beschluss vom 11.12.2009, Az.: 9 Verg 2/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: VII Verg 51/11) sei der Erheblichkeitsaspekt des Betriebsrisikos sogar unbeachtlich, wenn das Risiko der Beitreibung der Entgeltansprüche beim Vertragspartner des Auftraggebers liege.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4834
OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,4834)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,4834)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,4834)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat Bedenken, sich dem Oberlandesgericht München anzuschließen, das in Fällen befristeter Dienstleistungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, bei denen ein Gesamtpreis nicht anzugeben ist, bei der Bemessung des Streitwerts nach § 50 Abs. 2 GKG auf Art. 9 Abs. 8 b) ii) VKR - die Vorschrift ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts München nicht rechtzeitig in deutsches Recht umgesetzt worden - zurückgreift und lediglich einen Zeitraum von 48 Monaten in Ansatz bringt (OLG München, Beschluss vom 12.08.2008, Verg 6/08).

    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat ungeachtet seiner rechtlichen Bedenken in der Sache nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 12.08.2008 (Verg 6/08) ab.

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Die Bruttoauftragssumme im Sinne dieser Vorschrift ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, im Regelfall aus dem Bruttoangebotspreis des Bieters, der das Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat (BGH NZBau 2006, 392 f.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - Verg 27/08

    Streitwert im Vergabeverfahren betreffend eine Baukonzession

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Für die Ermittlung des Auftragswerts ist daher auf diejenigen Erlöse abzustellen, die der Auftragnehmer - nach dem Inhalt seines Angebots - aus der Verwertung seiner Leistung voraussichtlich während der Vertragsdauer erzielen wird (OLG Düsseldorf VergabeR 2008, 991 für eine Baukonzession).
  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vielmehr entspricht es soweit ersichtlich einhelliger Auffassung, dass eine derartige Antragsänderung nach dem klaren Gesetzeswortlaut - § 50 Abs. 2 GKG stellt ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 12 a Abs. 2 GKG allgemein auf Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern ab - keinen Einfluss auf die Höhe des Streitwerts hat (BayObLG BayObLGR 2005, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004, 11 Verg 16/04; OLG Naumburg OLGR 2007, 729 f.; OLG München VergabeR 2007, 546 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 63/05

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07

    Verspätete Rüge

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vielmehr entspricht es soweit ersichtlich einhelliger Auffassung, dass eine derartige Antragsänderung nach dem klaren Gesetzeswortlaut - § 50 Abs. 2 GKG stellt ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 12 a Abs. 2 GKG allgemein auf Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern ab - keinen Einfluss auf die Höhe des Streitwerts hat (BayObLG BayObLGR 2005, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004, 11 Verg 16/04; OLG Naumburg OLGR 2007, 729 f.; OLG München VergabeR 2007, 546 ff.).
  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert,

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • OLG Naumburg, 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

    Unanwendbarkeit der Ablehnungsfiktion bei Übergang in ein Feststellungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Die insoweit von der Beigeladenen zitierte Entscheidung des OLG Jena vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08, steht dieser Bewertung nicht entgegen, da sie eine nicht vergleichbare Fallkonstellation betrifft.
  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

    Weitergehende Anforderungen bestehen nicht, insbesondere ist es unerheblich, dass die Abwasserbeseitigungsanlage im Eigentum der Auftraggeberin verbleibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss, v. 19.10.2011, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 11.12.2009, 9 Verg 2/08, VergabeR 2010, 705).

    Die Bruttoauftragssumme ist unter Ansatz der prognostizierten Konzessionserlöse einschließlich Umsatzsteuer für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 Jahren zu bestimmen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 08.04.2010, Verg W 2/10; zitiert nach juris.de).

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Ein Rückgriff auf § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann bei Aufträgen über Dienstleistungen, für die kein Gesamtpreis angegeben werden kann und die eine unbestimmte Laufzeit bzw. eine solche von mehr als 48 Monaten haben, angemessen sein (BGH ebenda; OLG Jena NZBau 2012, 386, 389 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung etwa im Beschluss vom 5.3.2010, 9 Verg 2/08).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08 insoweit - dort nicht entscheidungserhebliche - Bedenken geäußert hat, hält er hieran nicht fest.

    Der Übergang zum Fortsetzungsfeststellungsantrag im Laufe des Beschwerdeverfahrens führt nicht zu einer Herabsetzung dieses Werts (Senat, Beschluss vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08; OLG Naumburg, a.a.O.).

  • VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

    Für die Ermittlung des Auftragswerts von Dienstleistungskonzessionen, bei denen der Konzessionsnehmer - wie hier - als Gegenleistung primär das Recht zur Verwertung seiner Leistung erhält, ist auf diejenigen Erlöse abzustellen, die der Konzessionsnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragsdauer voraussichtlich erzielen wird (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 5. März 2010 - 9 Verg 2/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 2008 - Verg 27/08, zur Baukonzession).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2010 - 1 Verg W 12/10

    Streitwertbemessung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde

    Deshalb ist hier die volle "Vergütung", d. h. hier die Summe aller von dem erfolgreichen Bieter vereinnahmbaren Beträgen, für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen (so auch Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 30.8.2004, Verg W 2/04; Senat, Beschluss vom 8.4.2010, Verg W 2/10; OLG Jena, Beschluss vom 5.3.2010, 9 Verg 2/08; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2011 - 15 Verg 7/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages im

    Maßgeblich ist der Bruttoauftragswert, für dessen Ermittlung neben der achtjährigen regulären Vertragslaufzeit deren optionale Verlängerung um weitere zwei Jahre einzubeziehen ist (OLG München vom 13.08.2008 - Verg 8/08, Rn. 15 ff. nach [...]; KG Berlin vom 02.12.2009 - 2 Verg 8/09 = JurBüro 2010, 250 , Rn. 1 nach [...]; OLG Thüringen vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08, Rn. 6 nach [...] m.w.N.) zu ermitteln ist.
  • KG, 19.01.2016 - Verg 5/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Festsetzung des Wertes eines Beschwerdeantrags

    Der Wert des Fortsetzungsfeststellungsantrages entspricht dem Wert des Beschwerdeantrages (OLG Naumburg, Beschl. v. 5.3.2010, 9 Verg 2/08, Rdnr. 9 zit nach Juris; BayObLG, Beschl. v. 20.4.2005, Verg 26/04, Rdnr. 35 zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24317
OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,24317)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.03.2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,24317)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. März 2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,24317)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat Bedenken, sich dem Oberlandesgericht München anzuschließen, das in Fällen bef risteter Dienst leistungsverträge mit einer Lauf zeit von mehr als 48 Monaten, bei denen ein Gesamtpreis nicht anzugeben ist, bei der Bemessung des Streit werts nach § 50 Abs. 2 GKG auf Art. 9 Abs. 8 b) ii) VKR - die Vorschr if t ist nach Auf f assung des Oberlandesg erichts München nicht recht zeit ig in deutsches Recht umgeset zt worden - zur ückgreif t und lediglich einen Zeitraum von 48 Monaten in Ansat z br ingt (OLG München, Beschluss vom 12.08.2008, Verg 6/08).

    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat ungeachtet seiner rechtlichen Bedenken in der Sache nicht in entscheidungserheblicher W eise von dem zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 12.08.2008 (Verg 6/08) ab.

  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert,

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f .; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um bef ristete Verträge mit einer Lauf zeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauf tragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf , Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auff assung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen auf gegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - ; OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff .
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Die Bruttoauf tragssumme im Sinne dieser Vorschr if t ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof s, der der Senat f olgt, im Regelf all aus dem Bruttoangebotspreis des Biet ers, der das Nachprüf ungsverf ahren eingeleitet hat (BGH NZBau 2006, 392 f .).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vielmehr entspricht es soweit ersichtlich einhelliger Auff assung, dass eine derartige Antragsänder ung nach dem klaren Gesetzeswortlaut - § 50 Abs. 2 GKG stellt ebenso wie die Vorgängervorschrif t des § 12 a Abs. 2 GKG allgemein auf Beschwerdeverf ahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern ab - keinen Einf luss auf die Höhe des Streit werts hat (BayObLG BayObLG R 2005, 370; OLG Frankf urt, Beschluss vom 02.11.2004, 11 Verg 16/04; OLG Naumburg OLGR 2007, 729 f .; OLG München VergabeR 2007, 546 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 63/05

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Geht es wie hier um bef ristete Verträge mit einer Lauf zeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauf tragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf , Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auff assung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen auf gegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - ; OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff .
  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f .; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    - aus verf assungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerf G NZBau 2007, 117 ff .
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - Verg 27/08

    Streitwert im Vergabeverfahren betreffend eine Baukonzession

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Für die Ermittlung des Auf tragswerts ist daher auf diejenigen Erlöse abzustellen, die der Auf tragnehmer - nach dem Inhalt seines Angebots - aus der Ver wertung seiner Leistung voraussichtlich während der Vertragsdauer er zielen wird (OLG Düsseldorf VergabeR 2008, 991 f ür eine Baukonzession).
  • OLG Naumburg, 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

    Unanwendbarkeit der Ablehnungsfiktion bei Übergang in ein Feststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Die von der Antragsteller in zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg vom 04.09.2001 (1 Verg 8/01) und Düsseldorf vom 30.05.2001 (Verg 23/00) sind jeweils in Fällen ergangen, in denen nach den ausdrücklichen Feststellungen in den Beschlüssen gerade keine Fortset zungsf eststellungsanträge gestellt wurden.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07

    Verspätete Rüge

  • OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06

    Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Entschädigung bei Nutzung von

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,98179
OLG Saarbrücken, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,98179)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,98179)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. März 2010 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2010,98179)
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