Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 15.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4518
OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,4518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,4518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,4518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltliche Gebühr bei Feststellung eines Vergleichs durch gerichtlichen Beschluss

  • Judicialis

    BRAGO § 35; ; ZPO § 278 VI 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 35; ZPO § 278 Abs. 6 S. 2
    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 21.04.1995 - 23 C 95.503
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03
    Diese Erleichterung bringt für die beteiligten Prozessbevollmächtigten weder eine erhöhte Verantwortung noch eine intensivere Prüfungspflicht (vgl. zu dieser ratio des § 35 BRAGO: VGH München, NVwZ-RR 1996, 365).
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    e) Zutreffend hat das Beschwerdegericht auch die Voraussetzungen des § 35 BRAGO im vorliegenden Fall verneint, weil es zur Beschlußfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. OLG München, JurBüro 2003, 248 f.; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467; a.A. Enders, JurBüro 2003, 1; Buchmüller, AnwBl. 2004, 88).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 12 W 207/04

    Rechtsanwaltskosten: Gerichtlicher Vergleich nach außergerichtlichen

    Der das Zustandekommen des Vergleichs feststellende Beschluss ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern er ersetzt lediglich die gerichtliche Protokollierung, wie sich aus § 278 Abs. 6 S. 3 ZPO ergibt (OLG München, NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467 und S. 533).

    Die Gegenmeinung (Endres JurBüro 2003, 1; Siemon, MDR 2003, 61 für den Fall der telefonischen Erörterung mit dem Gericht; AG Saarburg, JurBüro 2003, 301; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 278 ZPO Rn. 27 ) vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Celle, 19.04.2004 - 8 W 129/04

    Anfallen einer Erörterungsgebühr der Rechtspflegers in den Fällen des Abschlusses

    Tatsächlich fällt in den Fällen des Abschlusses eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO indessen keine Erörterungsgebühr an (so auch OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - Schneider AGS 2003, 196, 197) [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] .

    Ebenso offen bleiben kann die weitere Frage, ob beim Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziff. 2, § 35 BRAGO anfällt, was von der überwiegenden Ansicht verneint wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; OLG München NJW-RR 2003, 788 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] ; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - LG Aachen AGS 2003, 398 [LG Aachen 27.05.2003 - 5 T 102/03] ; Schneider AGS 2003, 196, 197 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] ; Zöller, a.a.O.; a.A. LG Heilbronn AGS 2003, 538 [LG Heilbronn 05.09.2002 - 7 O 14/02] ; AG Saarburg JurBüro 2003, 301; Enders JurBüro 2003, 1; Mock AGS 2003, 397, 398) [OLG Koblenz 10.07.2003 - 14 W 446/03] .

  • OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 12 W 5/04

    Rechtsanwaltskosten: Verhandlungsgebühr bei gerichtlicher Feststellung des

    Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 2, 35 BRAGO zu Recht abgelehnt (so auch OLG Koblenz, 14 W 411/03 in AGS 2003, 350; OLG München, 11 W 605/03 in AGS 2003, 248-249; OLG Schleswig, 9 W 13/03, AGS 2003, 247 ­ alle zit. n. JURIS, Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., § 278 RN.
  • OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03

    Geltendmachung einer Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

    Überwiegend wird jedoch angenommen, dass in derartigen Fällen keine Verhandlungsgebühr entsteht (OLG München NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; ebenso Zöller/Greger a. a. O.).
  • OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03

    Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO ?

    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 14 W 446/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05

    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35 BRAGO bei Vergleich nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG Koblenz, 20.06.2003 - 14 W 411/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr bei Vergleichsfeststellung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03

    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Der Zweck des § 35 BRAGO, dem Anwalt eine angemessene Vergütung für solche schriftsätzliche Vorarbeit (einschließlich der Übernahme erhöhter Veranwortung mit intensivierter Prüfungspflicht, vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2003, z.B. SchlHA 2003, 148 = MDR 2003, 956 ) zu gewähren, die eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erfahrungsgemäß überhaupt erst ermöglich (vgl. z.B. Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 35 BRAGO Rn. 3 m.w.Nachw.), ist bei dem bis zum Zurückweisungsbeschluss erreichten Verfahrensstand keinesfalls tangiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 9 W 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,38814
OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,38814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,38814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 9 W 13/03 (https://dejure.org/2003,38814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,38814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

    Neben dem immateriellen Interesse sind mit der Mitgliedschaft verbundene, wenn auch gegenüber dem immateriellen Interesse untergeordnete finanzielle Vorteile am Fortbestand der Mitgliedschaft bei der Bemessung der Beschwer zu berücksichtigen (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Vereine"; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 3200 "Mitgliedschaft in einem nichtwirtschaftlichen Verein"; OLG Frankfurt, JurBüro 2003, 644; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 8, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht