Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2018 - I-9 W 15/18   

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OLG Köln, 26.07.2018 - I-9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,23338)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2018 - I-9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,23338)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - I-9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,23338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine zum Zweck der Auskunft gegebene Erklärung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie nicht ernstgemeint ist, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGH, Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 291/98 -, BGHZ 148, 26, 36, juris; BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93 -, BGHZ 125, 322, juris).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine zum Zweck der Auskunft gegebene Erklärung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie nicht ernstgemeint ist, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGH, Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 291/98 -, BGHZ 148, 26, 36, juris; BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93 -, BGHZ 125, 322, juris).
  • OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04

    Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
    Ist dagegen die Auskunft in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, steht aber ihre Richtigkeit in Zweifel, kann dem nicht durch eine Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 ZPO begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. September 2011 - I-2 W 26/11 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2004 - 5 W 574/04 -, juris).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 5 U 112/10

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über versteckte Provisionen und

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
    Die Herausgabe oder Vorlage von Unterlagen, in denen sich die personenbezogenen Daten befinden, kann nicht verlangt werden (OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011 - 5 U 112/10, juris; Dix, in: Simitis, BDSG, § 34 Rn. 15; Kempermann/Deiters/Fischer, ZD 2013, 313, 314 ff.; Kamlah, in Plath, BDSG/DSGVO, 2. Aufl. 2016, § 34 BDSG, Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
    Ist dagegen die Auskunft in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, steht aber ihre Richtigkeit in Zweifel, kann dem nicht durch eine Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 ZPO begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. September 2011 - I-2 W 26/11 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2004 - 5 W 574/04 -, juris).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
    Rechtliche Bewertungen oder Analysen der verantwortlichen Stelle fallen ebenfalls nicht unter den Begriff der personenbezogenen Daten (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-141/12 und C-372/12 -, juris).
  • LG Köln, 18.03.2019 - 26 O 25/18

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Nach der Auffassung der Kammer bezieht sich der Auskunftsanspruch aber nicht auf sämtliche internen Vorgänge der Beklagten, wie z.B. Vermerke, oder darauf, dass die betreffende Person sämtlichen gewechselten Schriftverkehr, der dem Betroffenen bereits bekannt ist, erneut ausgedruckt und übersendet erhalten kann (so das OLG Köln zu § 34 BDSG a.F., Beschluss vom 26.07.2018, 9 W 15/18).
  • LG Stuttgart, 04.11.2020 - 18 O 333/19

    Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO eines Kunden gegen Versicherung umfasst

    Der Anspruch ist nicht darauf gerichtet, dass die betroffene Person sämtlichen gewechselten Schriftverkehr, der dem Betroffenen bereits bekannt ist, erneut ausgedruckt und übersendet erhalten kann (LG Köln, Teilurteil vom 18.03.2019 - 26 O 25/18 unter Verweis auf das OLG Köln zu § 34 BDSG a.F., Beschluss vom 26.07.2018, 9 W 15/18).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

    Gleichfalls dahinstehen kann, dass ein auf die Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gerichteter, gesonderter Titel erforderlich ist, wenn wegen Zweifeln an der Richtigkeit der im Vollstreckungsverfahren gemachten Auskunft ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durchgesetzt werden soll (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2018, 9 W 15/18, DGVZ 2018, 235; Beschluss vom 7. Mai 1993, 1 W 15/93, juris Rn. 5; Walker/Koranyi in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, § 888 ZPO Rn. 12; Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 260 Rn. 36 f., 45 f.).
  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Entsprechend kann ein Auskunftstitel nach Erteilung einer Auskunft mit Erfüllungswirkung auch bei Zweifeln an deren Richtigkeit nicht mehr vollstreckt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2020, 26 W 23/20, juris Rn. 13 f.; OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2018, 9 W 15/18, juris, unter 2.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2016, I-15 W 12/15, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2015, 13 WF 58/15, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Januar 2014, 5 W 121/13, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2010, 25 W 77/10, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 7. April 2011, 3 W 81/10, NJW-RR 2011, 1449 [juris Rn. 14]; Stürner in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 888 Rn. 6 Stichwort "Auskunftsverpflichtung"; Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 888 Rn. 12; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 888 Rn. 7; Bendtsen in Kindl/MellerHannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. 2021; ZPO § 888 Rn. 23; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO,18. Aufl. 2021, § 888 Rn. 8; Gruber in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 888 Rn. 12; Haft in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, ZPO § 888 Rn. 26; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2017, § 888 Rn. 18; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 888 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 15).
  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
    aa) Sollte auf der zweiten Stufe sodann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, wird u.U. zu entscheiden sein, ob - wie noch bei § 34 BDSG a.F. (dazu OLG Köln v. 26.07.2018 - 9 W 15/18, BeckRS 2018, 17378; LG Ulm v. 01.12.2004 - 1 S 89/04, MMR 2005, 265) - auch in Fällen des Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung in den Grenzen der §§ 259 Abs. 2, 260 Abs. 2 BGB aus Rechtsgründen denkbar ist (dazu Bienemann , in: Sydow/Marsch, DSGVO/BDSG, 3. Aufl. 2022, Art. 15 Rn.82 m.w.N.); rechtfertigen ließe sich dies u.U. mit Blick auf Art. 79 Abs. 1 DSGVO trotz der materiell-rechtlich abschließenden Natur der DSGVO ggf. durch eine Einordnung als bloßen prozessualen Hilfsanspruch.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.02.2018 - 9 W 15/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2100
OLG Celle, 02.02.2018 - 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,2100)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2018 - 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,2100)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,2100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Streichung der Regelungen über die Tagung des Gründungsaufwandes in der Satzung einer GmbH

  • Betriebs-Berater

    Dauer der Beibehaltung der Regelungen über den Grün-dungsaufwand der GmbH in der Satzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 5 ; AktG § 26
    Zulässigkeit der Streichung der Regelungen über die Tagung des Gründungsaufwandes in der Satzung einer GmbH

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Streichung der Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwands vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Festsetzungen über den Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung mindestens zehn Jahre beizubehalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Streichung der Regelungen über die Tagung des Gründungsaufwandes in der Satzung einer GmbH

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Streichung der Festsetzung zum Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beibehaltung der Festsetzung zum Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 583
  • FGPrax 2018, 16
  • BB 2018, 1812
  • NZG 2018, 308
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 25.03.1993 - 98 T 75/92
    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2018 - 9 W 15/18
    Dabei ist auf die Informationsinteressen des Rechtsverkehrs, deren Erfüllung für eine Mindestdauer sicherzustellen ist, abzustellen und die Dauer der Frist wenigstens an im Recht der GmbH geltende Verjährungsfristen, etwa derjenigen aus § 9 Abs. 2 GmbHG, zu orientieren (vgl. auch LG Berlin, Beschluss vom 25. März 1993, 98 T 75/92, wobei die Frist des § 9 Abs. 2 GmbHG seinerzeit nur fünf Jahre betragen hat).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2018 - 9 W 15/18
    Der Senat teilt die Auffassung des Registergerichts, die im Einklang mit Erwägungen des Beschlusses des OLG Oldenburg vom 22. August 2016 (12 W 121/16, Rn. 16 ff. nach juris) steht: Vor Ablauf von weniger als zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft dürfen Festsetzungen zum Gründungsaufwand aus der Satzung nicht gestrichen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.2018 - 9 W 15/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27217
OLG Köln, 27.08.2018 - 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,27217)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.2018 - 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,27217)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2018 - 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,27217)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 19.10.2017 - 24 O 155/17
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2018 - 9 W 15/18
    Unter der Bedingung, dass die unter Ziffer 1 aufgeführten Schadenmeldungen bis zum 03.09.2018 beim Gläubiger schriftlich in Kopie oder als PDF Datei eingegangen sind, erklärt der Gläubiger, dass er auf die Rechte aus dem Titel auf Erteilung einer vollständigen Datenauskunft im Sinne von § 34 Bundesdatenschutzgesetz in dem Teilanerkenntnisurteil und Urteil des Landgerichts Köln vom 19.10.2017 - 24 O 155/17 - verzichtet, auch soweit sich der titulierte Auskunftsanspruch auf einen Anspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung beziehen sollte.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.2018 - 9 U 120/17, 9 W 15/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33178
OLG Köln, 10.09.2018 - 9 U 120/17, 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,33178)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.2018 - 9 U 120/17, 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,33178)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 2018 - 9 U 120/17, 9 W 15/18 (https://dejure.org/2018,33178)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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