Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.01.2014 - 9 W 2/14   

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https://dejure.org/2014,360
OLG Celle, 20.01.2014 - 9 W 2/14 (https://dejure.org/2014,360)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.2014 - 9 W 2/14 (https://dejure.org/2014,360)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 9 W 2/14 (https://dejure.org/2014,360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 Abs. 1 ZPO; § 301 ZPO
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits gegen einen von mehreren Streitgenossen durch Teilurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits gegen einen von mehreren Streitgenossen durch Teilurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 301
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits gegen einen von mehreren Streitgenossen durch Teilurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilurteil: Anspruch des Streitgenossen auf Kostenentscheidung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz eines Mitbeklagten: Teilurteil muss Kostenentscheidung enthalten! (IBR 2014, 1196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 21.08.2013 - 5 W 170/13
    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2014 - 9 W 2/14
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO zulässig, vgl. KG, Beschluss vom 21. August 2013, 5 W 170/13, zitiert nach juris, m. w. N. Die Beschwerdesumme ist angesichts der durch den Streitwert der Klage für den Beklagten entstandenen Kosten, die dieser mit 5.261,82 EUR beziffert, erreicht.
  • OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 22 U 113/13

    Zur Darlegungslast des Verkehrsunternehmens bei Sturz eines Fahrgastes

    Deshalb war auch eine Teilkostenentscheidung trotz der Insolvenz der Beklagten zu 1) möglich (vgl. nur OLG Celle 20.01.12 - 9 W 2/14 -).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2014 - 24 U 87/13

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess; Haftung eines ehemaligen

    Eine Kostenentscheidung in einem Teilurteil wird dann für zulässig erachtet, wenn die Gefahr besteht, dass bei Verzögerung der Kostenentscheidung bis zum Schlussurteil der Kostenerstattungsanspruch gegen den Streitgenossen nicht mehr verwirklicht werden kann (OLG München, Urteil vom 25.09.1968 - 7 U 2387/66 - NJW 1969, 1123; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18.11.1969 - 20 U 90/69 - NJW 1970, 568/569; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014 - 9 W 2/14 zit.n.Juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - 1 U 78/12 - zit.n. Juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.09.2012- 1 Sa 488/11 - zit.n.Juris; OLG Koblenz, Teilurteil vom 26.06.2006 - 12 U 685/05 - NJW-RR 2007, 813-815; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 301 ZPO Rdnr. 25).
  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Diesem darf das aus der Fortsetzung im Übrigen stehende Risiko einer Fortdauer des Rechtsstreits nicht auferlegt werden (OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 9 W 2/14; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 100, Rn. 2).
  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 10/16
    Etwas anderes gilt für die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.), die aufgrund der abschließenden Entscheidung über das Verfahren gegen ihn, bereits jetzt verteilt werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001, Az. V ZR 22/00; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 9 W 2/14).
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   OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 9 W 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54487
OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 9 W 2/14 (https://dejure.org/2014,54487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2014 - 9 W 2/14 (https://dejure.org/2014,54487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 9 W 2/14 (https://dejure.org/2014,54487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages durch den Widerruf des Darlehensnehmers

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages durch den Widerruf des Darlehensnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 23 W 56/13

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 9 W 2/14
    Insoweit hat das Landgericht zutreffend darauf abgestellt, dass die erhobene Klage einer Klage auf Feststellung vergleichbar ist, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unwirksam oder nichtig ist und es daher entscheidend auf den Wert der Leistung ankommt, von dem die klagende Partei freigestellt werden will (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.10.2013, 23 W 56/13), was hier in der vertraglichen Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehensvaluta zu sehen ist.
  • OLG Koblenz, 03.09.2015 - 8 W 528/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11. April 2005 - 17 W 21/05, juris) gerichteten Klage auch bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis gerichteten Klage das Interesse des Klägers grundsätzlich nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta bemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14 -, juris; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 9 W 2/14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2014 - 13 W 50/14 -, juris - dem folgend zuletzt auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 8 W 288/15 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    c) Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich das Interesse des Klägers bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Widerrufs gerichteten Klage wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages gerichteten Klage (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05, bei juris) bemessen, so dass auch die Vertreter dieser Auffassung für die Streitwertbemessung an die Höhe der noch offenen Darlehensvaluta anknüpfen (OLG Köln, Beschlüsse vom 18.11.2014 - 13 W 50/14, bei Juris und vom 25.3.2015 - 13 W 13/15, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 17.1.2014 - 9 W 2/14, bei Juris und vom 27.2.2015 - 19 W 60/14, bei Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.5.2015 - 8 W 288/15, bei Juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 6).
  • OLG München, 08.02.2016 - 5 W 187/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages

    Dagegen stellte das OLG Frankfurt a.M. in seinen Entscheidungen vom 1.10.2013 (23 W 56/13) und vom 17.1.2014 (9 W 2/14) auf die noch offene Darlehensvaluta ab, da es - vergleichbar den Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines geschlossenen Vertrags - entscheidend auf den Wert der Leistung ankäme, von dem die klagende Partei freigestellt werden wolle.
  • LG Münster, 10.09.2015 - 14 O 90/15

    Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages durch Widerruf

    Diese besteht nach Auffassung der Kammer in der vertraglichen Verpflichtung zur Rückzahlung der noch offenen Darlehensvaluta (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar - 9 W 2/14).
  • OLG Koblenz, 28.05.2015 - 8 W 288/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    In Übereinstimmung mit den dazu - soweit ersichtlich - veröffentlichten bzw. vom Kläger vorgelegten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 -, juris, Anlage KB 1; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2014 - 9 W 2/14, Anlage KB 2 m.w.N.; so offenbar auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2015 - I-16 U 72/14, Anlage KB 3; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05, juris) - zu denen sich der Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts nicht verhält - geht der Senat davon aus, dass dies auch in Fällen der "Ausnutzung" fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gilt.
  • LG Münster, 07.10.2015 - 14 O 257/15
    OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2014- 9 W 2114, BeckRS 2015, 13198 (negative Feststellungsklage).
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