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   OLG Schleswig, 30.03.1993 - 9 W 2/93   

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https://dejure.org/1993,12681
OLG Schleswig, 30.03.1993 - 9 W 2/93 (https://dejure.org/1993,12681)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.1993 - 9 W 2/93 (https://dejure.org/1993,12681)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 1993 - 9 W 2/93 (https://dejure.org/1993,12681)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Unabhängig von der Art der Begründung ist ein Widerruf nach der genannten Bestimmung jedenfalls unzulässig, wenn die Nichtzahlung der Raten nicht auf einem Verschulden des Bedürftigen beruht (ebenso KG JurBüro 1984, Spalte 1251, 1252; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 117; OLG Hamm Rpfleger 1992, 257; SchlHOLG JurBüro 1993, 691; LAG Düsseldorf JurBüro 1984, Spalte 616, 617).
  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 4 Ta 395/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Unpünktliche Zahlung allein rechtfertigt demnach noch keine Aufhebung der PKH (OLG Schleswig v. 30.03.1993 - 9 W 2/93, JurBüro 1993, 691).
  • OLG Koblenz, 03.07.2013 - 13 WF 580/13

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe: Nichtzahlung der Raten nach

    Unabhängig von der Art der Begründung ist ein Widerruf nach der genannten Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann unzulässig, wenn die Nichtzahlung der Raten nicht auf einem Verschulden des Betroffenen beruht (vgl. BGH NJW 1997, 1077; vgl. auch OLG Köln NZI 2003, 119, KG JurBüro 1984, 1251, OLG Zweibrücken RPfleger 1992, 117, OLG Hamm RPfleger 1992, 257, OLG Celle JurBüro 1993, 691 und OLG Brandenburg FamRZ 2001, 633).
  • LAG Hamm, 26.05.2003 - 18 Ta 49/03

    Ratenrückstand, Aufhebungsbeschluss, Verschulden, Verschlechterung der

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass unpünktliche Zahlung allein noch keine Aufhebung der Prozesskostenbewilligung rechtfertigt (vgl. OLG Schleswig vom 30.03.1993 - 9 W 2/93 -, JurBüro 1993, 691).
  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 695/03

    Vorrang der Abänderung der Ratenzahlungsanordnung vor der PKH-Aufhebung wegen

    Unpünktliche Zahlung allein rechtfertigt demnach noch keine Aufhebung der PKH (OLG Schleswig v. 30.03.1993 - 9 W 2/93, JurBüro 1993, 691).
  • OLG Köln, 06.05.2002 - 2 W 59/02

    Zulässigkeit der Festsetzung von Raten i.R.e. Entscheidung über die Bewilligung

    Unabhängig von der Art der Begründung ist ein Widerruf nach der genannten Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, jedenfalls dann unzulässig, wenn die Nichtzahlung der Raten nicht auf einem Verschulden des Betroffenen beruht (vgl. BGH NJW 1997, 1077; vgl. auch KG JurBüro 1984, 1251 [1252]; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, 117; OLG Hamm, Rpfleger 1992, 257; OLG Celle, JurBüro 1993, 691; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 633).
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