Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 22.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15   

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https://dejure.org/2015,7292
OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15 (https://dejure.org/2015,7292)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.03.2015 - 9 W 3/15 (https://dejure.org/2015,7292)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. März 2015 - 9 W 3/15 (https://dejure.org/2015,7292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

  • verkehrslexikon.de

    Halterhaftung für die Betriebsgefahr bei einem Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines Fahrzeugs wegen Schäden durch Inbrandsetzung eines abgestellten Pkw

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1
    Halterhaftung bei Kfz-Brand durch technischen Defekt auch bei möglicher Verursachung durch Marderbiss

  • Justiz Baden-Württemberg

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Haftung des Halters eines Fahrzeugs wegen Schäden durch Inbrandsetzung eines abgestellten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr: Zum "Betrieb des Fahrzeugs” bei Fahrzeugbrand durch technischen Defekt

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pkw-Halter haftet für Fahrzeugbrand nach Marderbiss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Fahrzeugbrand nach Marderbiss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Beschädigung eines anderen Fahrzeugs durch Fahrzeugbrand eines abgestellten Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung bei Beschädigung eines anderen Fahrzeugs durch Fahrzeugbrand eines abgestellten Pkw

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halterhaftung bei Fahrzeugbrand aufgrund technischen Defekts durch Marderbiss - Verwirklichung der typischen Kraftfahrzeuggefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 866
  • MDR 2015, 703
  • VersR 2015, 1309
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15
    Der Halter haftet gemäß § 7 Abs. 1 StVG für den Schaden, der einem Dritten durch den Brand entsteht (BGH, NJW 2014, 1182).

    Entscheidend ist, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13 -, RdNr. 5, zitiert nach; Juris).

    Hingegen dürfte unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Entscheidung BGH - VI ZR 253/13 -, zitiert nach Juris) ein anderes "Fremdverschulden", welches in einem Zusammenhang mit einem technischen Defekt steht, rechtlich wohl ohne Bedeutung sein.

  • LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12

    Schadenersatzanspruch aufgrund der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs: Übergreifen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15
    Auch in der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH a.a.O.) gibt es keine Feststellungen zur Art des technischen Defekts und zur Erstursache des Defekts (vgl. dazu die Sachverhaltsdarstellung in der vorausgegangenen Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 28.05.2013 - 9 S 319/12 -, RdNr. 10, zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 16.03.2006 - 8 U 155/05

    Brand und Unfall als versicherungsrechtlich unterschiedliche Tatbestände; Nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15
    Ein Marderbiss am Beginn der Ursachenkette lässt sich in derartigen Fällen generell weder sicher feststellen noch sicher ausschließen (vgl. zur Erörterung eines Marderbisses als möglicher Ursache eines Fahrzeugbrandes beispielsweise OLG Celle, NJW-RR 2006, 1539; OLG München, NZV 2001, 510).
  • OLG München, 20.04.2000 - 24 U 45/99

    Vermutung für Schadensursächlichkeit einer Schutzgesetzverletzung im Sinne von §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15
    Ein Marderbiss am Beginn der Ursachenkette lässt sich in derartigen Fällen generell weder sicher feststellen noch sicher ausschließen (vgl. zur Erörterung eines Marderbisses als möglicher Ursache eines Fahrzeugbrandes beispielsweise OLG Celle, NJW-RR 2006, 1539; OLG München, NZV 2001, 510).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bedarf es daher keiner Entscheidung, ob die Grundsätze des Senatsurteils vom 21. Januar 2014 (VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377; dem folgend OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Köln, r+s 2018, 320; OLG Naumburg, r+s 2016, 150; Zorn, r+s 2018, 322; zuvor bereits Grüneberg, NZV 2001, 109, 111 f.; kritisch LG Heidelberg, r+s 2016, 481, 482 ff.; LG Köln, r+s 2017, 655; Burmann/Jahnke, DAR 2016, 313, 319; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 7 StVG Rn. 9; Herbers, NZV 2014, 208; Lemcke, r+s 2014, 195; ders., r+s 2016, 152; Schwab, DAR 2014, 197), wonach auch der auf einer - durch einen technischen Defekt einer Betriebseinrichtung verursachten - Selbstentzündung eines in einer Tiefgarage geparkten Pkw beruhende Brandschaden der Betriebsgefahr dieses Fahrzeugs zuzurechnen ist, auf die vorliegende Sachverhaltskonstellation eines nicht mehr fahrtüchtigen und eben deshalb in eine Werkstatt verbrachten Fahrzeugs zu übertragen ist.
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18

    Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW

    "Bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden ist ein Schaden bereits dann, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (BGH VersR 2008, 656; BGHZ 199, 377; BGHZ 208, 140; BGH VersR 2015, 638; BGHZ 115, 4; BGH VersR 1975, 945; BGHZ 105, 65; BGHZ 115, 84; OLG Karlsruhe NJW-RR 2015, 866; OLG Naumburg RuS 2016, 150).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, d.h. die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (BGH VersR 2008, 656; BGHZ 199, 377; BGHZ 208, 140; BGH VersR 2015, 638; OLG Karlsruhe NJW-RR 2015, 866).

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es mithin maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (BGH VersR 2008, 656; BGHZ 199, 377; BGHZ 208, 140; BGH VersR 2015, 638; BGH VersR 1975, 945; OLG Karlsruhe NJW-RR 2015, 866; OLG Naumburg RuS 2016, 150).

  • OLG Hamm, 22.03.2019 - 9 U 93/17

    Brand; Betriebsgefahr

    bb.Die vorstehend zusammengefasste höchstrichterliche Rechtsprechung ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur zum Teil auf Kritik gestoßen (vgl. dazu die zusammenfassende Darstellung dieser Kritik in der Kommentierung von Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 69 ff).Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dieser Kritik indes - soweit ersichtlich - nicht angeschlossen, ist vielmehr der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.03.2015 - 9 W 3/15, NJW-RR 2015, 866, dort Rn. 15 ff. bei juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.11.2015 - 12 U 110/15, RuS 2016, 150, dort Rn. 43 ff. bei juris; die im Nachgang zum BGH-kritischen Urteil des LG Köln vom 02.10.2017 - 2 O 272/16, DAR 2018, 32, ergangenen, die Kritik des LG Köln zur BGH-Rechtsprechung gerade nicht teilenden Beschlüsse des OLG Köln vom 15.05.2018 und 21.08.2018, jeweils I-18 U 148/17, zitiert nach juris, sowie jüngst OLG Hamm, Urteil v. 09.11.2018 - I-11 U 113/17, dort Rn. 33 ff. bei juris).Auch der BGH hat die vorgenannte Kritik nicht - auch nicht in dem von der Beklagten angeführten Urteil v. 08.12.2015 - VI ZR 139/15, NJW 2016, 1162 - zum Anlass genommen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, hält vielmehr an seiner Rechtsprechung fest, wie insbesondere der die oben zitierte Entscheidung des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.11.2015 durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bestätigende Beschluss vom 02.05.2017 (VI ZR 30/16) belegt.cc.Auch aus Sicht des Senats verdient die Rechtsprechung des BGH Zustimmung.Hierzu haben Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrs-recht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 77 ff. ausgeführt:.
  • LG Siegen, 08.05.2017 - 5 O 232/15

    Betrieb eines KFZ bei abgestelltem Fahrzeug in Lagerhalle

    Das OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 9.03.2015 - 9 W 3/15 (NZV 2015, 440) im Fall eines möglicherweise durch einen Marderbiss verursachten Brands eines seit zwei Tagen geparkten Kfz zu den Gefahrenquellen, die mit einer bestimmten Betriebseinrichtung eines Fahrzeugs zusammenhängen und damit mit einem Kraftfahrzeug verbunden sind, die Elektrik gezählt.

    So hat beispielsweise das OLG Karlsruhe bereits nach der neuen BGH Entscheidung anders entschieden (OLG Karlsruhe (Senat Freiburg), Beschl. v. 9.3.2015 - 9 W 3/15) und zudem hat der Sachverständige den Marderbiss lediglich als Erklärung erwähnt, wie es zu den Abnutzungen an den Kabeln kommt.

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2019 - 14 U 108/19

    Schadensersatz gegen Kfz-Versicherer wegen Brandschadens durch

    Das OLG Karlsruhe lässt es - im Rahmen der vorläufigen Würdigung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags - genügen, dass eine Selbstentzündung eines Pkw möglicherweise durch einen durch einen Marderbiss hervorgerufenen Kurzschluss in der Fahrzeugelektrik verursacht wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2015 - 9 W 3/15, juris).
  • LG Verden, 09.10.2017 - 8 O 6/17

    Halterhaftung Betriebsgefahr - technischer Fahrzeugdefekt

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. BGH, Urteil v. 21.01.2014 - VI ZR 253/13 -, juris Rn 5 mwN; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.03.2015 - 9 W 3/15 juris Rn. 15).
  • LG Heidelberg, 15.07.2016 - 5 O 75/16

    Kraftfahrzeughalterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatzanspruch bei

    Das OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 9.03.2015 - 9 W 3/15 (NZV 2015, 440) im Fall eines möglicherweise durch einen Marderbiss verursachten Brands eines seit zwei Tagen geparkten Kfz in Nachfolge der genannten höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Gefahrenquellen, die mit einer bestimmten Betriebseinrichtung eines Fahrzeugs zusammenhängen und damit mit einem Kraftfahrzeug verbunden sind, die Elektrik gezählt.
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2019 - 12 W 10/19

    Wirksamkeit einer Umweltklausel in einer einer Betriebshaftpflichtversicherung

    Es muss auf Grund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich sein, dass der Antragsteller mit seinem Begehren durchdringen wird (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2015, 1309 [juris Rn. 13]).
  • OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15

    Regressansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (s. zum Ganzen BGH, NJW 2015, 1681 Rn. 5; BGHZ 199, 377 Rn. 5, jeweils mwN; dem folgend u.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Sachsen-Anhalt, RuS 2016, 150).
  • LG Arnsberg, 08.11.2017 - 4 O 353/15
    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in dem Beschluss vom 09.03.2015 (9 W 3/15) an, wonach zu den Gefahrenquellen, die mit einem Kraftfahrzeug verbunden sind, insbesondere die Elektrik gehört.

    Es kommt auch nicht darauf an, ob sich das Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr abspielt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2015, 9 W 3/15 mwN).

  • OLG Koblenz, 25.09.2019 - 10 U 426/19

    Fahrzeugbrand - Zurechnung einer Betriebsgefahr i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 U 192/17

    Haftung des Halters eines Pkw wegen eines Brandschadens

  • OLG Stuttgart, 07.02.2023 - 12 U 153/22
  • LG Karlsruhe, 24.11.2017 - 7 O 173/16

    Betriebsgefahr - Nachweis technischer Defekt am Pkw als Brandursache

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 9 W 3/15   

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OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 9 W 3/15 (https://dejure.org/2015,6112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2015 - 9 W 3/15 (https://dejure.org/2015,6112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 9 W 3/15 (https://dejure.org/2015,6112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 104 Abs 3 S 1 ZPO, § 572 Abs 1 S 1 ZPO
    Abhilfe im Beschwerdeverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss: Anfechtbarkeit der nach einer ersten Abhilfeentscheidung auf die sofortige Beschwerde des Gegners getroffenen zweiten Abhilfeentscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Aufhebung und anschließenden Wiederherstellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch den Rechtspfleger im Abhilfeverfahren; Erfordernis der erneuten Beschwerdeeinlegung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 572 Abs. 1 S. 1; ZPO § 104
    Rechtsfolgen der Aufhebung und anschließenden Wiederherstellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch den Rechtspfleger im Abhilfeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 17.10.1988 - 11 W 2561/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 9 W 3/15
    Da über diese bereits abschließend entschieden worden ist, muss die durch die erste Abhilfeentscheidung begünstigte Partei die (nochmalige) Beschwer, die sich für sie dadurch ergibt, dass der Rechtspfleger in einem gegen den Abhilfebeschluss gerichteten weiteren Beschwerdeverfahren nunmehr dem Rechtsmittel des Gegners entspricht, im Rahmen eines neuen Rechtsmittels bekämpfen (vgl. OLG München, Rpfleger 1989, 55; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 35. Aufl., § 104 Rn. 35; MünchKomm-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 104 Rn. 101; ebenso OLG Hamm, JurBüro 1977, 96 f. für den Fall, dass beide Parteien wechselseitig Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss einlegen).
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