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OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 9 W 34/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbraucherinsolvenzverfahren; Restschuldbefreiung ; Schuldenbereinigungsplan; Anpassungsklauseln ; Vermögenserwerb; Künftige Erbschaft
- Judicialis
InsO § 309 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenz - Schuldenbereinigungsplan - Aufnahme künftiger Erbschaft - abstrakte Möglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2001, 422
Wird zitiert von ...
- AG Göttingen, 26.09.2001 - 74 IK 56/01
Zustimmungsersetzung und flexibler Nullplan
b) Das Insolvenzgericht läßt ausdrücklich dahingestellt, ob im Hinblick auf die Regelung gem. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2. Halbsatz, daß von gleichbleibenden Einkommensverhältnissen des Schuldners auszugehen ist, ein flexibler Nullplan überhaupt erforderlich ist (so LG Heilbronn NZI 2001, 434; ähnlich OLG Karlsruhe NZI 2001, 422; AG Mönchengladbach ZInsO 2001, 773).