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   OLG Hamm, 10.10.2014 - I-9 W 34/14   

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https://dejure.org/2014,32750
OLG Hamm, 10.10.2014 - I-9 W 34/14 (https://dejure.org/2014,32750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2014 - I-9 W 34/14 (https://dejure.org/2014,32750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - I-9 W 34/14 (https://dejure.org/2014,32750)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 114, 115 Abs. 3; SGB XII § 90
    Selbst bewohntes Hausgrundstück nicht zwangsläufig Schonvermögen im Rahmen der Gestattung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung von Grundeigentum zur Bestreitung von Prozesskosten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 114, 115 Abs. 3 ZPO; § 90 SGB XII
    Prozesskostenhilfe; angemessenes Hausgrundstück

  • rechtsportal.de

    §§ 114, 115 Abs. 3 ZPO ; § 90 SGB XII
    Verwertung von Grundeigentum zur Bestreitung von Prozesskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwertung einer Doppelhaushälfte zwecks Deckung der Prozesskosten aus eigenen Mitteln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwertung einer Doppelhaushälfte zwecks Deckung der Prozesskosten aus eigenen Mitteln

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hausgrundstück muss zur Prozesskostenfinanzierung herangezogen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie besteht kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe - Zur Prozessführung erforderliche Mittel müssen durch Verwertung des Miteigentumsanteils am Hausgrundstück beschafft werden

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 2 O 169/14
  • OLG Hamm, 10.10.2014 - I-9 W 34/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 595
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662

    Nachweis der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; Einsatz von Vermögen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14
    "Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).

    Nach dessen Aufhebung werden die für die Wohnungsbauförderung maßgeblichen Wohnungsgrößen nach dem Wohnraumförderungsgesetz durch die Länder bestimmt (vgl. VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980); mithin § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG - vom 13.09.2001).

  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99

    Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14
    "Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10

    Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14
    Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10 - FamRZ 2011, 1159).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99

    Prozeßkostenhilfe, Zusatzstichwort Raten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14
    "Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14
    Zur näheren Bestimmung des Begriffs des angemessenen Hausgrundstücks hat das OLG Hamm in FamRZ 2013, 142 wie folgt näher ausgeführt:.
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OLG Braunschweig, 17.11.2014 - 9 W 34/14 (https://dejure.org/2014,58447)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.11.2014 - 9 W 34/14 (https://dejure.org/2014,58447)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. November 2014 - 9 W 34/14 (https://dejure.org/2014,58447)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    Prozesskostenhilfe: Wann muss man Schadensersatz aus einem Vergleich für Verfahrenskosten einsetzen?

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