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   OLG Hamm, 02.11.2011 - I-9 W 37/11   

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https://dejure.org/2011,26366
OLG Hamm, 02.11.2011 - I-9 W 37/11 (https://dejure.org/2011,26366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2011 - I-9 W 37/11 (https://dejure.org/2011,26366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2011 - I-9 W 37/11 (https://dejure.org/2011,26366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gemeinsame Betriebsstätte, Haftungsausschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 106Abs. 3 SGB VII
    Gemeinsame Betriebsstätte, Haftungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 106 Abs. 3
    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Nach dem klaren Wortlaut des § 106 Abs. 3, Var.3 SGB VII gilt der Haftungsausschluss ausdrücklich nur für die bei den beteiligten Unternehmen Beschäftigten untereinander und nicht auch die Unternehmen selbst; auch die Entstehungsgeschichte und der Normzweck gebieten eine andere Auslegung nicht (vgl. BGH NJW 2001, 3125; NZV 2004, 349; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 31, Rn 84).
  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 152/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Insoweit liegt auch eine grundsätzlich andere Situation vor, als sie der aktuellen Entscheidung des BGH vom 10.05.2011 (s. NZV 2011, 432) zu Grunde liegt.
  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Das entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (grundlegend BGHZ 145, 331 = NJW 2001, 443 ff, ferner BGH, NJW 2004, 947 (948); BAG.
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

    Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    NJW 2003, 1891).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Nach dem klaren Wortlaut des § 106 Abs. 3, Var.3 SGB VII gilt der Haftungsausschluss ausdrücklich nur für die bei den beteiligten Unternehmen Beschäftigten untereinander und nicht auch die Unternehmen selbst; auch die Entstehungsgeschichte und der Normzweck gebieten eine andere Auslegung nicht (vgl. BGH NJW 2001, 3125; NZV 2004, 349; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 31, Rn 84).
  • OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99

    Haftungsausschluß für Tätigkeit "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs durch

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Der Unfall hat sich zunächst allerdings "beim Betrieb" des LKW im Sinne des § 7 StVG ereignet, da das Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit seiner Funktion als Verkehrs-und Transportmittel entladen wurde (BGHZ 105, 65; OLG Celle, NZV 2001, 79; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 25, Rn 63).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs folgt daraus weiter, dass derjenige Gesamtschuldner, der wie hier der Unternehmer und Fahrzeughalter allenfalls nach § 831 haftet und daher im Innenverhältnis privilegiert ist, auch im Verhältnis zum Geschädigten von der Haftung frei wird (Palandt/ Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 426, 18, 23; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 31, Rn 84; BGH VersR 2004, 202; Münchener Kommentar/Wagner, 5. Aufl. § 840, Rn 30).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Das entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (grundlegend BGHZ 145, 331 = NJW 2001, 443 ff, ferner BGH, NJW 2004, 947 (948); BAG.
  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11
    Der Unfall hat sich zunächst allerdings "beim Betrieb" des LKW im Sinne des § 7 StVG ereignet, da das Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit seiner Funktion als Verkehrs-und Transportmittel entladen wurde (BGHZ 105, 65; OLG Celle, NZV 2001, 79; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 25, Rn 63).
  • OLG Schleswig, 15.09.2016 - 7 U 117/15

    Haftungsprivilegierung bei Arbeitsunfall: Verletzung eines LKW-Fahrers durch

    Die Auffassung des Senats deckt sich außerdem mit anderen obergerichtlichen Entscheidungen zu Gabelstaplerunfällen beim Beladen eines LKW (OLG Hamm, Beschluss v. 2.11.2011, 9 W 37/11, NJW-Spezial 2012, 170; OLG Bremen, Urteil v. 21.11.2006, 3 U 55/06, OLGR Bremen 2007, 253-256).
  • OLG Hamm, 30.08.2016 - 9 U 140/15

    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung gem. §§ 105 Abs. 1 , 106 Abs. 3 Alt. 3

    Eine Verständigung des Klägers mit dem Zeugen G erforderte der Ladevorgang als solcher nicht und ist auch von den Beteiligten nicht geschildert worden; darin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der dem Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - I-9 W 37/11 (NRW- Spezial 2012, 170, dort Rn. 15 ff. bei juris, insbes. Rn. 21) zugrunde liegenden Fallgestaltung.
  • LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18
    Im Gegensatz dazu steht das allgemeine Lebensrisiko, bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit von irgendjemandem geschädigt zu werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. November 2011 - I-9 W 37/11).

    Besteht aber zu Gunsten eines Gesamtschuldners kraft Gesetzes eine Haftungsfreistellung, schlägt diese zulasten des Geschädigten auf die Haftung im Außenverhältnis durch mit der Folge, dass sein Ersatzanspruch um den Haftungsanteil des freigestellten Schädigers gekürzt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011, AZ.: I-9 W 37/11).

  • LG Münster, 14.06.2018 - 8 O 422/14
    ( BGH NJW 2011, 292, 293; OLG Hamm NJOZ 2012, 1435).
  • LG Bonn, 26.04.2019 - 1 O 284/17

    Gemeinsame Betriebsstätte, Gefahrengemeinschaft

    SGB VII wird von der Rechtsprechung indes in Fällen der Verletzung eines die Ent- oder Beladung eines von dem Schädiger gesteuerten Kraftfahrzeuges durch den sich im Bereich des Ent- oder Beladevorganges aufhaltenden Geschädigten, der durch Einweisungszeichen an den Schädiger und/oder in anderer Weise manuell an diesem Vorgang mitgewirkt hat, bejaht (BGH - VI ZR 257/06 = NJW 2008, 2916, 2919 Rd.20; OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2016 - 7 U 117/15 = r + s 2017, 220, 221; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014 - 1 U 205/13 = r + s 2015, 525, 526f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011 - 9 W 37/11 = NJOZ 2012, 1435, 1436 unter II.2.; Lemcke r + s 2017, 222f.; Rolfs, aaO., § 106 SGB VII Rd.3 jeweils m.w.N.).
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